Abitur in Nordrhein-Westfalen
Das Abitur in Nordrhein-Westfalen ist seit dem Abiturjahrgang 2007 an Gymnasien und Gesamtschulen[1] und im Jahrgang 2008 an den Weiterbildungskollegs des zweiten Bildungsweges ein landeseinheitlicher Schulabschluss, mit dem die allgemeine Hochschulreife erlangt wird.
Zentralabitur 2007 bis 2012
In NRW absolvierte der Abiturjahrgang 2007 erstmals das Abitur mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben in den schriftlichen Abiturfächern. Schüler, die das Abitur im vorhergehenden Jahr nicht bestanden und die Jahrgangsstufe 13 wiederholt hatten, nahmen nicht am Zentralabitur teil, sondern bekamen die Abituraufgaben wie bisher durch ihre Fachlehrer gestellt. Der Grund dafür lag darin, dass sie zuvor nicht auf das Zentralabitur vorbereitet worden waren.
Kurswahlen
Ein Kurs wird in einem Fach vom Prüfling mindestens ein Schulhalbjahr lang belegt. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, muss der Prüfling zwei Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene andere Fächer als Grundkurse (GK) belegen. Die beiden Leistungskursfächer und zwei der Grundkursfächer bilden die vier Abiturfächer, in denen die Abiturprüfung ablegt wird. Die ersten drei Abiturfächer sind dabei schriftliche, zentral geprüfte Fächer, das vierte ein mündlich geprüftes Fach, bei dem der entsprechende Fachlehrer die Aufgaben stellt.
Insgesamt müssen die vier Abiturfächer die drei folgenden Aufgabenfelder abdecken:
Aufgabenfeld | Unterrichtsfach | Anmerkungen |
---|---|---|
sprachlich- literarisch- künstlerisch |
Deutsch | Pflichtfach |
Englisch | Fremdsprachen | |
Latein | ||
Französisch | ||
weitere Fremdsprachen (je nach Schule unterschiedlich) | ||
Kunst | Pflicht: vier Kurshalbjahre ein literarisch-künstlerisches Fach (Grundkurs) zwei in der Jgstf. 10, zwei in den Jgstf. 11 oder 12 | |
Musik | ||
Literatur | ||
geistes-, gesellschafts- wissenschaftlich |
Geschichte | Pflicht: zwei Kurshalbjahre Geschichte und zwei Kurshalbjahre SoWi in den Jgstf. 11 und 12 bei Nichtbelegung Zusatzkurs |
Sozialwissenschaft (SoWi) | ||
Erdkunde | ||
Philosophie | nicht an allen Schulen angeboten | |
Erziehungswissenschaft | ||
Psychologie | ||
Pädagogik | ||
Recht | ||
mathematisch- naturwissenschaftlich- technisch |
Mathematik | Pflichtfach |
Biologie | Klassische Naturwissenschaften Pflicht: eine klassische Naturwissenschaft durchgängig belegt | |
Chemie | ||
Physik | ||
Informatik | nicht an allen Schulen angeboten | |
Ernährungslehre | ||
Technik | ||
ohne Zuordnung | Religion | Pflicht: zwei Kurshalbjahre in Jgstf. 11 und 12; Alternative: Philosophie |
Sport | Pflichtfach |
Sprachlicher oder naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Es muss entweder ein sprachlicher oder ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt werden. Das heißt, dass entweder zwei Fremdsprachen oder zwei naturwissenschaftlich-technische Fächer gewählt werden müssen. Während es Pflicht ist, eine klassische Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) zu wählen, darf das zweite Fach, das den Schwerpunkt ausmacht, jedes Fach aus der naturwissenschaftlich-technischen Fächergruppe außer Mathematik sein. Welches der beiden naturwissenschaftlich-technischen Fächer schriftlich gewählt wird, ist nicht vorgeschrieben. In beiden Schwerpunkten müssen vier Kurse aus einer der beiden Fremdsprachen bzw. Naturwissenschaften und die beiden Kurse aus 13.1 und 13.2 in der zweiten (je nach Schwerpunkt) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
Wer den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt wählt, muss in einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft Klausuren schreiben, beim fremdsprachlichen Schwerpunkt muss man in den beiden Fremdsprachen, aber nicht in der Naturwissenschaft Klausuren schreiben.
Punktesystem
Alle Notenpunkte, die der Prüfling in der Qualifikationsphase und den Abiturprüfungen erreicht, machen zusammen die Gesamtqualifikation aus. Diese gehen in die berechnete Abiturdurchschnittsnote ein, die später entscheidend für die Aufnahme an Universitäten sein kann (siehe Numerus clausus).
Punkte | Note in Worten | Note (mit Tendenz) | Rohpunkte | Notendefinition | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
15 | sehr gut | 1+ | 95 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
14 | 1 | 90 % | |||
13 | 1− | 85 % | |||
12 | gut | 2+ | 80 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
11 | 2 | 75 % | |||
10 | 2− | 70 % | |||
9 | befriedigend | 3+ | 65 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
8 | 3 | 60 % | |||
7 | 3− | 55 % | |||
6 | ausreichend | 4+ | 50 % | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
5 | 4 | 45 % | |||
4 | schwach ausreichend1 | 4− | 39 % | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.1 | defizitärer Bereich |
3 | mangelhaft | 5+ | 33 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. | |
2 | 5 | 27 % | |||
1 | 5− | 20 % | |||
0 | ungenügend | 6 | % | 0Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | nicht belegt |
1 = Entgegen der offiziellen Definition der Note „schwach ausreichend“ gilt ein Kurs mit dieser Benotung nicht als bestanden; die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht. Einstellige Punktzahlen sind mit vorangestellter Null zu schreiben.
Kursbewertung
In den Leistungskursen und den schriftlichen Grundkursen werden in jedem Kurshalbjahr zwei Klausuren geschrieben. Grundkurse kann man schriftlich und mündlich wählen. Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, sowie ein weiteres Fach aus dem Aufgabenbereich der Naturwissenschaften oder Sprachen müssen aber in jedem Fall schriftlich gewählt werden. Für jedes Quartal gibt es eine Sonstige Mitarbeits-Note („SoMiNo“, d. h. mündliche Mitarbeit, schriftliche und praktische Leistungen ohne Klausuren und Facharbeit). Die Gesamtnote für das Kurshalbjahr ergibt sich dann aus der schriftlichen Gesamtnote, die mit der Gesamtnote der sonstigen Mitarbeit zusammengezogen wird.
Wie aus den Einzelnoten die Kursgesamtnote ermittelt wird, ist nicht im Detail vorgeschrieben. Ein System, das der Fachlehrer hierbei anwenden könnte, ist folgendes: Bei divergierenden Zwischenergebnissen gibt die sonstige Mitarbeit den Ausschlag, bei gebrochenen Gesamtergebnissen gibt die Tendenz des 2. Quartals den Ausschlag, ob auf- oder abgerundet wird.
1. Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/mündliche Note 9 Punkte (befriedigend plus, 3+) Erste Klausur: 6 Punkte (ausreichend plus, 4+) gesamt: (9+6)/2 = 7,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 8 Punkte (befriedigend, 3)
2. Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/mündliche Note 11 Punkte (gut) Zweite Klausur 10 Punkte (gut -) gesamt: (11+10)/2 = 10,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 11 Punkte (gut, 2)
Gesamtnote: (8+11)/2 = 9,5;aufsteigende Tendenz im 2. Quartal also 10 Punkte (gut minus, 2-)
Wobei anzumerken ist, dass eine rechnerische Bildung der Kursabschlussnote, wie hier im Beispiel zum Teil dargestellt, nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe ausdrücklich nicht erlaubt ist (vgl. § 13 Abs. 1 APO-GOSt).
Abiturzulassung
Um für das Abitur zugelassen zu werden, sind in der Qualifikationsphase insgesamt 110 Punkte im Grundkursbereich und 70 Punkte im Leistungskursbereich (Halbjahre 12.1 bis 13.1) zu erreichen. Im Schnitt ergibt dies jeweils 5 Punkte je Kurs, die einer glatten 4 (ausreichend) entsprechen. Im Leistungskursbereich werden die LK in 12.1 und 12.2 zweifach und die in 13.1 dreifach gewertet: Bei je 5 Punkten ergibt das in zwei LK in 12.1 und 12.2 10 Punkte × 2 × 2 = 40 Punkte, in 13.1 10 Punkte × 3 = 30 Punkte, zusammen also 70 Punkte. Unabhängig davon dürfen insgesamt höchstens 7 (8 bei mehr als 37 eingebrachten Kursen), davon höchstens drei im Leistungskursbereich als Defizit eingebracht werden. Als Defizite zählen Kurse mit weniger als 5 Punkte. Ein Kurs entspricht dabei je einem belegten Kurshalbjahr. Ein Pflichtkurs, der mit 0 Punkten (= ungenügend, 6) bewertet wird, gilt als nicht belegt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Abiturzulassung.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen werden in den ersten drei Abiturfächern mit zentral gestellten Aufgaben abgehalten. Weicht die Note der Prüfungsklausur in einem schriftlichen Fach um mehr als 4 Punkte von der durchschnittlichen Bewertung in diesem Fach aus den vier Halbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 ab, so muss der Schüler in diesem Fach eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Der Schüler kann sich auch freiwillig für eine mündliche Prüfung melden, um seine Gesamtnote zu verbessern.
Den Schülern bzw. Lehrkräften steht in jedem Fach eine Aufgabenauswahl zu, im Fach Deutsch sind dies beispielsweise drei Aufgabenvorschläge (bis 2009 vier), in modernen Fremdsprachen zwei, in den Gesellschaftswissenschaften drei, von denen jeweils eine zur Bearbeitung ausgewählt wird. In den Naturwissenschaften finden Auswahlen über Lehrer und/oder die Prüflinge statt. Die Auswahlzeit beträgt 30 Minuten. Seit 2018 jedoch dürfen die Schüler die zusätzlichen Klausurvorschläge auf ihrem Platz beibehalten, womit die Auswahlzeit verfällt. Die Arbeitszeit im Grundkurs beträgt zusätzlich drei Zeitstunden, im Leistungskurs 4 Stunden 45 Minuten.
Die Bewertung erfolgt „in einem vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilungsverfahren“,[2] das zentral erstellt wurde und den Aufgaben beigegeben wird. Dabei erfolgt die Aufschlüsselung der zu erbringenden Schülerleistungen anhand eines Kriterienkatalogs, der einzelnen Kriterien sowohl eine maximal definierte Punktzahl als auch den Anforderungsbereich ausweist. Die maximal erreichbare Punktzahl pro Aufgabe ist im Voraus festgelegt und auf den Prüfungsbögen abgedruckt. Diese kriteriengeleitete Bewertung ist verbindlich. Erst- und Zweitkorrektur erfolgen nach wie vor nicht zentral, sondern die Erstkorrektur durch die jeweiligen Fachlehrer und die Zweitkorrektur ebenfalls schulintern.[3]
Unter Anforderungsbereichen versteht man die bundesweit einheitliche Klassifizierung von kognitiven Einzelleistungen des Prüflings bei Klausuren. Das System ist aus den Gesellschafts- und Sprachwissenschaften bekannt. Dabei entspricht der Anforderungsbereich I dem Feld Comprehension/Verständnis, der Anforderungsbereich II dem Feld Analysis/Analyse, der Anforderungsbereich III dem Feld Evaluation/Werten, kommentieren, Hypothesen entwickeln. Die Zuordnung einzelner Arbeitsaufträge zu den entsprechenden Anforderungsbereichen ist fachspezifischen Operatorenlisten zu entnehmen. Allein die Zugehörigkeit eines Kriteriums zu einem bestimmten Anforderungsbereich setzt weder den Schwierigkeitsgrad desselben noch das Bewertungsgewicht fest.
Bei den Korrekturen gibt es jeweils einen Zweitkorrektor. Der Zweitkorrektor ist laut § 34 APO-GOSt eine von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragte Fachlehrkraft, die jedoch nicht notwendigerweise an einer anderen Schule beschäftigt ist. Weder die Namen von Prüfling und Erstkorrektor noch das Ergebnis des Erstkorrektors müssen vor dem Zweitkorrektor geheim gehalten werden. Unterscheiden sich die Noten von Erst- und Zweitkorrektur um weniger als 4 Punkte, wird das arithmetische Mittel beider Noten gebildet; eine früher übliche „Einigung“ zwischen den beiden Korrektoren gibt es nicht mehr. Bei einem Unterschied von vier oder mehr Punkten wird ein Drittkorrektor hinzugezogen.
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen werden nicht zentral gestellt. Abgesehen von den Abweichprüfungen wird die mündliche Prüfung im vierten Abiturfach abgelegt.[4] Die Aufgaben werden wie zuvor vom Fachlehrer ausgearbeitet, müssen aber dennoch den Bestimmungen des Abiturs genügen. Bei einer mündlichen Prüfung müssen neben dem Prüfling selbst drei Lehrer anwesend sein: Der Fachlehrer, der die Prüfung abhält, ein Lehrer aus derselben Fachschaft, der das Protokoll führt, und ein dritter Lehrer, der den Vorsitz führt und nicht von diesem Fach sein muss. Außerdem ist es bei Einwilligung des Prüflings möglich, dass ein oder mehrere Schüler des Nachfolgejahrgangs als stille Beobachter der Prüfung beiwohnen. Lehrpersonal der Schule kann ohne Einwilligung des Prüflings in der Prüfung hospitieren.
Berechnung des Abiturzeugnisdurchschnitts
Die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl), die man mit dem Abitur erreicht hat, setzt sich zusammen aus
- 30 Grundkursen aus der Qualifizierungsphase in einfacher Wertung
- vier Leistungskursen aus der Q1 in doppelter Wertung
- vier Leistungskursen aus der Q2 in doppelter Wertung
- den Ergebnissen der vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung
Hierbei kann eine maximale Punktzahl von 900 (Unter G8) erreicht werden, davon 360 im Grundkursbereich, 240 im Leistungskursbereich und 300 im Abiturbereich. Die 30 Grundkurse setzen sich zusammen aus den Pflichtkursen, die man belegen muss, davon höchstens zwei Kurse aus dem künstlerisch-literarischen Feld und höchstens drei Sportkurse (vgl. § 28 APO-GOSt B).
Gesamtqualifikation
max. 900 Punkte | ||||
Grundkursbereich
max. 360 Punkte |
Leistungskursbereich
max. 240 Punkte |
Abiturbereich
max. 300 Punkte |
||
|
|
|
Umrechnung der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Die Durchschnittsnote im Abitur ergibt sich durch die Punktzahl der Gesamtqualifikation (bei 840 maximalen Punkten):
|
|
Abitur der Jahrgänge vor 2007
Das Abitur vor 2007 lief prinzipiell genauso ab wie das Zentralabitur 2007, nur dass die Aufgaben nicht zentral, sondern von den entsprechenden Fachlehrern gestellt wurden. Jedoch mussten die Aufgaben zuvor an die zuständige Bezirksregierung gesandt werden, wo die Abiturtauglichkeit der Aufgaben geprüft wurde. Je nach Fach mussten bis zu drei Vorschläge eingereicht werden, von denen bis zu zwei angenommen wurden. Diese Vorschläge wurden als Prüfungsaufgabe gestellt.
Abitur ab 2013
Das Abitur im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) war ein Doppelabitur, in dem zwei Jahrgänge Abitur machten, einer, der 13 Schuljahre (G9), und einer, der nur zwölf Jahre (G8) absolviert hatte. Seit 2014 benötigten die Schüler der Gymnasien nur noch zwölf Schuljahre für das Abitur, während Gesamtschulen weiterhin ein Abitur nach 13 Schuljahren anboten. Dieses Übergangsverfahren stieß vielerseits auf Kritik, da befürchtet wurde, dass das Land NRW eine doppelt so große Anzahl an Studienplätzen bzw. Ausbildungsplätzen nicht bereitstellen könnte. Seit 2020 ist das Abitur nach dreizehn Schuljahren wieder der Regelfall, so dass ein Jahrgang ohne das gymnasiale Abitur folgen wird.
Berechnung des Abiturzeugnisdurchschnitts
Die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl), die man mit dem Abitur erreicht hat, setzt sich zusammen aus
Block 1:
- acht Leistungskursen in doppelter Wertung
- 27 bis 32 Grundkurse aus der Qualifikationsphase in einfacher Wertung
Die Punktesumme aus Block 1 wird mit der Formel berechnet. Dabei ist P die Summe der Punkte in den eingebrachten Kursen und S die Anzahl der relevanten Kurse (Leistungskurse werden doppelt gezählt). In Block 1 ist eine minimale Punktzahl von 200 Punkten nötig und eine maximale Punktzahl von 600 Punkten möglich.
Block 2:
- Die Ergebnisse der vier Prüfungsfächer in fünffacher, bei besonderer Lernleistung in vierfacher Wertung. Wenn in einer Nachprüfung mündlich geprüft wird, ändert sich das Wertungsverhältnis auf 2 (Klausur) zu 1 (mündliche Prüfung).
In Block 2 ist eine minimale Punktzahl von 100 Punkten nötig und eine maximale Punktzahl von 300 Punkten möglich.
Gesamtqualifikation
300–900 Punkte | ||||
Block 1 (Qualifikationsphase)
200–600 Punkte |
Block 2 (Abiturbereich)
100–300 Punkte |
|||
|
|
Umrechnung der Punkte in eine Durchschnittsnote
- Der Punkteschnitt errechnet sich durch die Formel .
- Ein Punkteschnitt von 15 Punkten wird der Durchschnittsnote 0,666… zugeordnet. 0 Punkte werden der Durchschnittsnote 5,666… zugeordnet. Zwischen diesen beiden Eckwerten wird linear interpoliert, als Formel: .
- Durchschnittsnoten besser als 1,0 werden zu 1,0 abgewertet. Ohne diesen Schritt wäre die beste erreichbare Abiturnote 0,667.
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Ehemalige Schülerinnen und Schüler haben aufgrund des Datenschutzgesetzes innerhalb einer Frist von zehn Jahren einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen.[5]
Siehe auch
Weblinks
Quellen
- vgl. APO GOSt § 33 (Memento vom 19. März 2013 im Internet Archive) (PDF; 129 kB)
- APO-GOSt B (Stand: 1. 7. 2011) für Gymnasien ab Schuljahr 2010/2011 bzw. Gesamtschulen ab Schuljahr 2011/2012 (PDF) schulministerium.nrw.de. Archiviert vom Original am 14. Juni 2012. Abgerufen am 12. Januar 2013.
- Zentralabitur NRW - FAQ. Archiviert vom Original am 31. Dezember 2012. Abgerufen am 22. Mai 2019.
- http://www.abiturvorbereitung.nrw/muendliche-pruefung/
- Schülerrechte bei den Abiturprüfungen