Abitur in Berlin
Das Abitur in Berlin wird durch den erfolgreichen Abschluss der vier Halbjahre umfassenden Qualifikationsphase und der anschließenden fünf (teils schriftlichen, teils mündlichen) Abiturprüfungen erlangt.
Diese Zeit entspricht seit 2012 den Jahrgangsstufen 11 und 12 im sechsjährigen Gymnasium. An den Integrierten Sekundarschulen (ISS) entspricht dies den Jahrgangsstufen 12 und 13 (wie auch bis 2012 an den Gymnasien).
Die schriftlichen Prüfungen
Am Ende der Schulzeit, also im Anschluss an das (verkürzte) vierte Semester, werden drei schriftliche Prüfungen in Form von Klausuren abgelegt. Diese schriftlichen Prüfungen werden im Zeitraum von April bis Mitte Mai geschrieben, zum einen in den beiden Leistungskursen und zum anderen in einem Grundkursfach. Die Prüfungen dauern ca. vier Stunden, wobei Sprachen (inklusive Deutsch) und künstlerische Fächer mitunter eine bis eineinhalb Stunden länger schreiben. Die Themen der Prüfungen können sich aus allen vier Semestern speisen, wobei es einen Schwerpunkt gibt, zu dem sich mindestens ein sekundärer Schwerpunkt aus einem anderen Semester gesellt; die genaue Semesterkombination variiert von Fach zu Fach.
Unter diesen drei schriftlichen Prüfungsfächern muss sich ein zentral geprüftes Fach befinden, wobei unter den ersten vier Prüfungsfächern zwei aus der Fächergruppe Mathematik, Deutsch, Fremdsprache („Kernfächer“) vorgeschrieben sind.
Schrittweise wird hierbei auf das sogenannte Zentralabitur umgestellt: Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das schriftliche Abitur in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen landesweit zentral geprüft. Seit dem Schuljahr 2012/2013 gilt dies zusätzlich auch für Geografie und Biologie, seit 2014/2015 auch für die Fächer Geschichte, Chemie und Physik.
Um das Ergebnis einer schriftlichen Prüfung zu verbessern, ist es möglich, eine mündliche Nachprüfung durchführen zu lassen. Somit kann ein Nichtbestehen des Abiturs in einigen Fällen verhindert werden oder die Abiturdurchschnittsnote verbessert werden. Eine Nachprüfung kann in allen drei schriftlichen Prüfungsfächern angesetzt werden. Vor der Ansetzung werden die Noten der bisherigen Prüfungen bekannt gegeben. Die Nachprüfung wird mit der schriftlichen Prüfung im Verhältnis eins zu drei verrechnet. Die Note wird erst nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 gerundet.
Die mündliche Prüfung
Neben den drei schriftlichen Prüfungen gibt es eine mündliche Prüfung. Sie wird in einem weiteren Grundkursfach abgelegt. Nach i. d. R. 20 Minuten Vorbereitungszeit findet eine 20-minütige Prüfung statt, die aus zwei gleichwertigen Teilen besteht. In den ersten 10 Minuten trägt der Kandidat seine Erarbeitungsergebnisse bezüglich einer Aufgabe aus einem Semester (von vieren) vor, wobei es im Anschluss Nachfragen seitens des Prüfungsausschusses geben kann; in den zweiten 10 Minuten findet ein bewusst dialogisch ausgerichtetes Prüfungsgespräch statt, das sich auf Inhalte eines zweiten Semesters (von vieren) bezieht.
Im 1. Aufgabenfeld (im Kern Sprachen, Musik, Kunst, Darstellendes Spiel) und im 3. Aufgabenfeld („MINT“-Fächer) stammt eine der Aufgabenstellungen aus dem 4. Semester; das zweite relevante Semester kann vom Kandidaten gewählt werden. Im 2. Aufgabenfeld (Gesellschaftswissenschaften) wählt der Kandidat unter den vier Semestern eines aus, aus dem die erste Aufgabe, die materialbasiert ist, gestellt wird; das ergänzende Semester für die zweite Aufgabe, also für den zweiten zehnminütigen Teil der Prüfung, bestimmt die Lehrkraft.
Es können bis zu zwei zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern abgelegt werden, falls dies zum Bestehen des Abiturs notwendig ist oder der Schüler das freiwillig beantragt, um seine Durchschnittsnote um eine Nachkommastelle zu verbessern. Der oder die Prüfungsvorsitzende kann eine zusätzliche Prüfung auch anordnen, i. d. R. dann, wenn das Ergebnis der Klausur deutlich besser ausgefallen ist als die Punktergebnisse der vier Semester in dem entsprechenden Fach; dies kommt jedoch selten zur Anwendung.
Die fünfte Prüfungskomponente
Die fünfte Prüfungskomponente, die zum Schuljahr 2006/07 eingeführt wurde, besteht wahlweise aus einer „Besonderen Lernleistung“ (kurz BLL) oder einer Präsentationsprüfung. Beide Grundvarianten erfordern einen fächerübergreifenden Aspekt, und beide Prüfungsarten können sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung mit bis zu vier Personen durchgeführt werden. Im Fokus steht bei der „5. PK“ neben dem Inhalt vor allem die Methodik.
Grundlage der Präsentationsprüfung, der meistgewählten Variante, ist ein über alle vier Semester belegtes Fach („Referenzfach“); ein zweites Fach, das mindestens zwei Semester lang belegt wird, muss für den fächerübergreifenden Aspekt angegeben werden.
Grundlage der BLL ist meist ebenfalls ein über alle vier Semester belegtes Fach („Referenzfach“); die Nennung eines zweiten Faches ist nicht explizit vorgesehen, der fächerübergreifende Aspekt muss aber dennoch transparent sein. Im Gegensatz zur Präsentationsprüfung kann die Grundlage der BLL auch eine Wettbewerbsarbeit (z. B. Jugend forscht oder Bundesfremdsprachenwettbewerb) oder ein (in der Praxis seltener) zweisemestriger „Seminarkurs“ sein.
Bei der Themenfindung für beide Varianten wird der Kandidat, von dem die Initiative ausgeht, von einer Lehrkraft beraten; die Themenformulierung muss letztlich vom Prüfungsvorsitzenden, in der Praxis meist vom Fach(bereichs)leiter abgesegnet werden.
Zwischen beiden Prüfungsarten gibt es einen technischen Unterschied: Während eine Präsentationsprüfung nur in einem Fach abgelegt werden kann, das noch nicht erstes, zweites, drittes oder viertes Prüfungsfach war, kann eine BLL auch in einem bereits als Prüfungsfach gewählten Fach geschrieben werden. Aus diesem Grund heißt dieser fünfte Teil auch nicht „Prüfungsfach“, sondern „Prüfungskomponente“.
Die BLL muss im Rahmen einer Kurzpräsentation mit anschließendem Prüfungsgespräch vor einem Ausschuss vorgestellt werden, vom Ansatz her nicht unähnlich der Verteidigung einer Diplom- oder Doktorarbeit. Dieser Termin dauert bei einem einzelnen Kandidaten 20 Minuten, bei einer Gruppen-BLL je zusätzlichem Kandidaten 5 Minuten länger.
Die Präsentationsprüfung dauert bei einem einzelnen Kandidaten 30 Minuten, bei einer Gruppenprüfung je zusätzlichem Kandidaten 10 Minuten länger. Seit dem Schuljahr 2012/13 muss einige Tage vor der eigentlichen Präsentation ein ca. 5-8-seitiges schriftliches „Portfolio“ eingereicht werden; diese Änderung wurde eingeführt, da man seitens der zuständigen Senatsverwaltung der Meinung war, dass zwischen BLL und Präsentationsprüfung ein ungleicher Arbeitsaufwand bestünde.
Berechnung der Gesamtpunktzahl
Die einzubringende Gesamtpunktzahl, Gesamtqualifikation genannt, errechnet sich aus zwei Blöcken:
- Erster Block = Kursblock; in diesen werden genau acht Leistungskurse in doppelter Wertung und genau 24 Grundkurse in einfacher Wertung eingebracht. Zum Bestehen müssen mindestens 200 von 600 möglichen Punkten erreicht werden, darunter mindestens 80 Punkte aus Leistungskursen und mindestens 120 Punkte aus Grundkursen.
- Zweiter Block = Prüfungsblock; das ist die Punktsumme aus den Prüfungen in den Prüfungsfächern sowie der 5. Prüfungskomponente in vierfacher Wertung. Von 300 möglichen Punkten müssen mindestens 100 erreicht werden.
Einzubringende Kurse, die mit 1 bis 4 Punkten abgeschlossen wurden, können ausgeglichen werden, allerdings nur bis zu viermal in Grundkursen und bis zu zweimal in Leistungskursen. Kein einzubringender Kurs und keine Abiturprüfung darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
Die Mindestpunktzahlen im Abitur basieren auf den Mindestpunktzahlen pro Kurs und pro Prüfung ohne Ausgleich, nämlich jeweils 5 („ausreichend“): 8 LKs · 5 P. · 2 (doppelte Wertung) = 80; 24 GKs · 5 P. = 120; 5 Prüfungen · 5 P. · 4 (vierfache Wertung) = 100.
Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote
Die Durchschnittsnote errechnet sich in Übereinstimmung mit Anlage 3 der Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen nach der Formel:
- .
Ein Schnitt unter 1,0 wird als 1,0 gewertet. Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle hinter dem Komma angegeben, es wird nicht gerundet.
Daraus ergibt sich folgende Verteilung der Noten:
Durchschnittsnote | 1,0 | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 1,4 | 1,5 | 1,6 | 1,7 | 1,8 | 1,9 | 2,0 | 2,1 | 2,2 | 2,3 | 2,4 | 2,5 | 2,6 | 2,7 | 2,8 | 2,9 | 3,0 | 3,1 | 3,2 | 3,3 | 3,4 | 3,5 | 3,6 | 3,7 | 3,8 | 3,9 | 4,0 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Punkte | 900 – 823 | 822 – 805 | 804 – 787 | 786 – 769 | 768 – 751 | 750 – 733 | 732 – 715 | 714 – 697 | 696 – 679 | 678 – 661 | 660 – 643 | 642 – 625 | 624 – 607 | 606 – 589 | 588 – 571 | 570 – 553 | 552 – 535 | 534 – 517 | 516 – 499 | 498 – 481 | 480 – 463 | 462 – 445 | 444 – 427 | 426 – 409 | 408 – 391 | 390 – 373 | 372 – 355 | 354 – 337 | 336 – 319 | 318 – 301 | 300 |
Abitur für Nichtschüler in Berlin
In Berlin gibt es auch die Möglichkeit, als sogenannter „Nichtschüler“ sein Abitur abzulegen. Diese externe, außerschulische Prüfung wird auch als „Nichtschülerprüfung“ oder „Fremdenprüfung“ bezeichnet. Dabei muss man sich entweder autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter, zum Beispiel an der Schule für Erwachsenenbildung oder dem Lichtenberg-Kolleg, vorbereiten und nur zu den Prüfungen erscheinen.
Da keine Vornoten aus dem Unterricht in die Prüfung mit einfließen, müssen im Vergleich zum normalen Abitur mehr Prüfungen abgelegt werden. In Berlin sind vier schriftliche und vier mündliche Prüfungen in acht Fächern notwendig.
Quellen
- Auf Kurs zum Abitur. Die gymnasiale Oberstufe ab 2021/2022, Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (PDF-Datei; 0,7 MB)(abgerufen am 23. Oktober 2021)
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) (letzte Änderung 2019, abgerufen am 23. Oktober 2021)