Abitur in Mecklenburg-Vorpommern
Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) in Mecklenburg-Vorpommern wurde zum Schuljahr 2019/20 reformiert, Leistungs- und Grundkurse wurden wieder ab der 11. Jahrgangsstufe eingeführt.[1]
Wege zum Abitur in Mecklenburg-Vorpommern
Die allgemeine Hochschulreife kann in Mecklenburg-Vorpommern erworben werden durch Zeugnis
- an einem Gymnasium, einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, einem Fachgymnasium, oder einer als gleichwertig anerkannten Ersatzschule
- über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung),
- über die Abiturprüfung für Nichtschüler,
- einer Volkshochschule über die allgemeine Hochschulreife oder
- über die Abschlussprüfung eines Sonderlehrgangs zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Sie wird außerdem nachgewiesen durch eine Abschlussprüfung (Hochschulprüfung, Staatsprüfung) nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Universität oder an der Hochschule für Musik und Theater Rostock oder nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Fachhochschule.
Abitur an der gymnasialen Oberstufe seit 2019/20 (erste Prüfung 2021)
Anlass für die Reform bot das Unbehagen an den Ergebnissen der von den Schülern zu belegenden sechs Hauptfächern (geäußert vom Bildungsminister Mathias Brodkorb an den Studienvoraussetzungen z. B. in Mathematik)[2] sowie die Einigung der KMK 2016 auf eine erneute Oberstufenreform zur Verbesserung der Studierfähigkeit, bei denen Mecklenburg-Vorpommern sogar das Wort führte.[3] Deshalb kehren die zwei Leistungskurse aus der Zeit vor 2006 zurück, die schriftlich geprüft werden. Immer noch drei weitere Abiturprüfungen kommen hinzu, eine schriftliche (nicht mehr in den modernen Fremdsprachen) und zwei mündliche. Ein ungewöhnliches wählbares Abiturprüfungsfach ist Niederdeutsch. Es können jetzt wieder drei Naturwissenschaften belegt werden, was von den Landesuniversitäten gewünscht worden war. Eine Aufrechterhaltung von Klassenverbänden ist nicht mehr möglich.
Aufgrund der kleinen Schülerzahlen vieler Jahrgangsstufen kleinerer Schulen sind die Wahlmöglichkeiten begrenzt worden. An jeder Schule gibt es ein Mindestangebot an fünfstündigen Leistungskursen auf erhöhtem Anforderungsniveau: die Unterrichtsfächer Mathematik, Deutsch, Englisch und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) sowie Geschichte und Politische Bildung. Daneben werden drei- und zweistündige Grundkurse angeboten. Bei genügender Teilnehmerzahl sind über das Minimum von fünf weitere LK-Angebote möglich, besonders in Naturwissenschaften und Fremdsprachen. Kombi-Kurse von GK (3) und LK (+2) sind zulässig, auch jahrgangsübergreifend, um in kleineren Oberstufen ein größeres Angebot zu machen. Bei der ersten Auswertung zeigte sich, dass solche Möglichkeiten vor allem in den Fremdsprachen genutzt wurden.
Abitur an der gymnasialen Oberstufe von 2006 bis zur Prüfung 2020
Zuletzt war das Abitur 2006 reformiert worden. Parallel zur Wiedereinführung des Abiturs nach der 12. Klasse wurde auch die gymnasiale Oberstufe zum Schuljahr 2006/2007 neu geregelt. Infolge dieser Umstellungen gab es 2008 zwei parallele Abiturjahrgänge: einen nach der 12. und einen nach der 13. Klasse. Ein System von (vierstündigen) Hauptfächern und (zweistündigen) Fächern trat an die Stelle der bisherigen Grund- und Leistungskurse. Damit wurde das Kurssystem stark verringert, da der Unterricht in den sechs obligatorischen Hauptfächern weitgehend im Klassenverband stattfindet.
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen
Sechs Hauptfächer müssen im Umfang von jeweils vier Stunden pro Woche belegt werden. An einigen Schulen werden manche Hauptfächer auch im Umfang von fünf Wochenstunden angeboten. Sie sollen weitgehend im Klassenverband unterrichtet werden und machen 24 Wochenstunden aus.
Hauptfächer sind:
- Deutsch
- Mathematik
- eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Griechisch, Latein, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch)
- Geschichte und Politische Bildung
- eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie)
- eine zusätzliche Fremdsprache oder Naturwissenschaft
An einigen Schulen können in Absprache mit dem Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommerns auch Musik, Kunst, Sport und Informatik als Hauptfächer belegt bzw. als Abitur abgelegt werden.
Die Fächer machen weitere sechs Wochenstunden aus. Folgende drei Fächer müssen, im Umfang von zwei Stunden pro Woche belegt werden:
Als weitere Fächer gelten:
- Geografie
- Sozialkunde
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
- Informatik
- besondere Fächerangebote, je nach Schule verschieden (z. B. Niederdeutsch, Theater, Musical)
Die Mindestzahl an Stunden pro Woche pro Schüler beträgt insgesamt 36 Wochenstunden (Klasse 11) bzw. 34 Wochenstunden (Klasse 12). Die durchschnittliche Wochenstundenzahl für einen Schüler der Oberstufe beträgt demnach 35.
Eine Unterscheidung von Pflichtfächern und Wahlfächern, wie etwa in Baden-Württemberg, gibt es nicht, ebenso wenig eine offizielle Zuordnung der Unterrichtsfächer zu den drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich), obwohl im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchaus auf die Aufgabenfelder Bezug genommen wird.
Abiturprüfung
Die zentrale/landesweite Abiturprüfung umfasst vier schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Zwei der insgesamt fünf Prüfungsfächer, die aus den Hauptfächern zu wählen sind, werden doppelt gewichtet.
Die schriftliche Abiturprüfung findet statt:
- schriftlich (240–300 Minuten) auf Leistungskursniveau in einem der Hauptfächer Deutsch, Mathematik, (fortgeführte) Fremdsprache oder Naturwissenschaft (doppelt gewichtet)
- schriftlich (240–300 Minuten) auf Leistungskursniveau in einem weiteren Hauptfach (doppelt gewichtet)
- schriftlich (180–240 Minuten) auf Grundkursniveau in einem weiteren Unterrichtsfach
- schriftlich (180–240 Minuten) auf Grundkursniveau in einem weiteren Unterrichtsfach (oder eine Besondere Lernleistung)
- mündlich (20 Minuten) auf Grundkursniveau in einem weiteren Unterrichtsfach
Dabei müssen unter den insgesamt fünf Prüfungsfächern sein:
- Deutsch
- Mathematik
- eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
- eine Gesellschaftswissenschaft
Die Berechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich am bundeseinheitlichen System. Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufenstruktur in Mecklenburg-Vorpommern sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:
- Den 22 abzurechnenden Grundkursen entsprechen in Mecklenburg-Vorpommern 22 der folgenden Kurse, soweit sie noch nicht doppelt gewichtet abgerechnet wurden:
- die Kurse des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches im 1. bis 3. Halbjahr; des Weiteren folgende Kurse, sofern noch nicht im Grundkurs- oder im Leistungskursblock abgerechnet:
- vier Kurse Deutsch
- vier Kurse Mathematik
- vier Kurse einer Fremdsprache
- vier Kurse einer Naturwissenschaft oder je zwei Kurse von zwei Naturwissenschaften
- vier Kurse Geschichte und Politische Bildung
- zwei Kurse Musik oder Kunst und Gestaltung
- zwei Kurse Religion oder Philosophie
- Den beiden abzurechnenden Leistungskursen entsprechen in Mecklenburg-Vorpommern das 1. und 2. schriftliche Prüfungsfach.
- Die Leistungen der Abiturprüfung werden jeweils dreifach abgerechnet; findet in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt, werden die Teilergebnisse im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Weblinks
Einzelbelege
- Bildungsministerium M-V: Pressemitteilung. Abgerufen am 17. August 2019.
- Katja Koch, Mathias Brodkorb: Der Abiturbetrug: Vom Scheitern des deutschen Bildungsföderalismus. Eine Streitschrift. Klampen, Dietrich zu, 2020, ISBN 978-3-86674-616-9 (google.de [abgerufen am 25. Dezember 2020]).
- klik: Bildung: Mit vier Hauptfächern zum Abitur | svz.de. Abgerufen am 25. Dezember 2020.