Zollrechtliche Versandverfahren

Bei den zollrechtlichen Versandverfahren handelt es sich um Zollverfahren, bei denen Waren unverzollt und unversteuert innerhalb der Staaten der Europäischen Union bzw. der NCTS-Staaten (EU-, EFTA- und andere Staaten) oder zwischen beiden befördert werden. Ebenso gibt es weltweite Versandverfahren wie das Carnet-TIR-Verfahren.

Allgemeines

Diese Waren sind Güter, die (noch) nicht dem inländischen bzw. innereuropäischen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden, sei es aus wirtschaftlichen Erwägungen (die Ware wird beispielsweise noch veredelt) oder aus rein praktischen Gründen (die Zollabfertigung am Heimatort des Einführers oder Spediteurs ist möglicherweise praktikabler als an einem fernen aber grenznahen Ort).

Da die eigentliche Zollabfertigung zum freien Verkehr erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden soll (es sei denn, es handelt sich um eine bloße Durchfuhr), ist ein gewisses Abgabenrisiko vorhanden, so dass diese Waren unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden. Diese Waren können sich unter Zollverschluss befinden, evtl. mit Begleitung fahren und werden papiermäßig und elektronisch überwacht und dokumentiert.

Die im Versandverfahren beförderten Waren sollen im Anschluss daran eine zollrechtliche Bestimmung erhalten; beispielsweise die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (etwa durch eine ugs.Verzollung“) oder die Überführung in ein anderes Besonderes Zollverfahren (Zollverfahren wie das Zolllagerverfahren).

Es wird Nichtunionsware (alte Bezeichnungen „Nichtgemeinschaftsware“, „Zollgut“) genauso wie unter bestimmten Voraussetzungen auch Unionsware (alte Bezeichnung „Gemeinschaftsware“, „Freigut“) in zollrechtlichen Versandverfahren befördert.

Versandverfahren müssen bei den dafür zuständigen Zollbehörden mithilfe einer Versandanmeldung (als Variante einer Zollanmeldung) beantragt werden. Dies kann in Deutschland noch immer mit der Vorlage einer gedruckten T1- oder T2-Versandanmeldung bei dem zuständigen Zollamt geschehen, was jedoch immer seltener wird oder aber – sofern die erforderlichen IT-Infrastruktur vorhanden ist – im NCTS über die Software ATLAS (Abkürzung für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“). Mittlerweile bietet der deutsche Zoll zusätzlich noch eine Internetversandanmeldung (IVA) an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Versandverfahren sind u. a. die Bestimmungen aus dem Unionszollkodex,[1] der Delegierten Verordnung (UZK-DA)[2] und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (UZK-IA)[3] sowie weitere zwischenstaatliche Verträge und Übereinkünfte, etwa das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987 zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den vier EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).

Übersicht

TIR-Tafel

Es existieren im Zollrecht folgende Versandverfahren:

Siehe auch

Datenbanken der Europäischen Kommission

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013
  2. Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.