Zollamt
Ein Zollamt (in der Schweiz Zolldienstelle[1]) ist eine Dienststelle einer Zollbehörde zur Regelung von Zollangelegenheiten.
Deutschland
In Deutschland ist ein Zollamt (mit den Abfertigungsstellen und den Zollservicepunkten -ZSP-) eine Dienststelle eines Hauptzollamts als örtliche Bundesfinanzbehörde im Bereich der Bundeszollverwaltung.
Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern nach der Einfuhr sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt.
Bei ihnen findet die eigentliche Zollabfertigung und auch – allerdings nicht nur bei ihnen – die Zollkontrollen statt.
Abgabenpflichtige Waren werden bei der Einfuhr bei ihnen gestellt, gelangen danach in die vorübergehende Verwahrung, bevor sie eine zollrechtliche Bestimmung erhalten.
Zollämter im Versandverfahren werden zusätzlich je Einzelfall als Abgangsstelle (bei der Eröffnung von zollrechtlichen Versandverfahren), Durchgangsstellen (bei der Passage über nicht zum Zollgebiet gehörendem Territorium) und als Bestimmungsstelle (bei der Beendigung von Versandverfahren) bezeichnet.
Bei der Ausfuhr gibt es Ausfuhrzollstellen (Eröffnung des Ausfuhrverfahrens) im Binnenland und Ausgangszollstellen (beim tatsächlichen Ausgang, d. h. dem Verlassen des Zollgebietes).
In Deutschland gibt es 271 Zollämter (Stand September 2017). Europaweit gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU-28) mehr als 3.000 Zollämter. Die Zollämter sind in der EU-Datenbank ‚Customs Office List‘ (COL) der Europäischen Kommission verzeichnet.
Österreich
2021 wurden die bis dahin eigenständigen neun Zollämter aufgelöst und in das Zollamt Österreich überführt, welches bundesweit zuständig ist und direkt dem Bundesministerium für Finanzen untersteht. Die nun als Zollstellen bezeichneten Standorte nehmen jeweils einen speziellen Aufgabenbereich wahr.[2] Bis Ende 2019 unterstand jedes der neun österreichischen Zollämter[3] einem Regionalmanagement, von denen es insgesamt fünf gab.[4] Die Regionalmanagements unterstanden wiederum dem Bundesministerium für Finanzen.[5] Diese Ämter waren in folgende Organisationseinheiten untergliedert:[6]
- Geschäftsleitung
- Organisationsteam
- Amtsfachbereich
- Kundenteams
- Zollfahndungsteams
- Team Abgabensicherung Zoll
- Team Betriebsprüfung Zoll
- Competence Center (diese gab es nur in einigen Zollämtern)
Literatur
Deutschland
- BMF, Die Bundeszollverwaltung, Bonn, April 2012
- Weerth, Die Internetzollanmeldungen bei Einfuhr, Versand und Ausfuhr – eine Abwicklungshilfe, Göttingen, 2. Auflage 2010.
- Weerth, Das ATLAS-Handbuch (mit EMCS) – Die Praxis der elektronischen Zollanmeldung in Deutschland, Loseblatt, Köln, 2016.
Weblinks
- Deutschland:
- Organisationsstruktur der Zollämter auf www.zoll.de (alt) (Memento vom 16. April 2011 im Internet Archive)
- Dienststellenverzeichnis der Zollverwaltung unter www.zoll.de
- EZT-Auskunft (elektronischer Zolltarif)
- www.internetzollanmeldung.de – Eingangsseite, die zur Internetzollanmeldung (IZA), zur Internet-Versandanmeldung (IVA) und zur Internet-Ausfuhranmeldung (IAA) führt.
- Österreich:
- International:
Einzelnachweise
- die deutsche bzw. österreichische Definition von "Zollamt" lässt sich nicht 1:1 auf die Schweiz übertragen. Der Begriff Zolldienstelle umfasst sowohl Zollinspektorate als auch Grenzwachtposten.
- Bundesgesetzblatt 2020 II 35. Stück. Republik Österreich, 20. Februar 2020, abgerufen am 30. Dezember 2021 (österreichisches Deutsch).
- Zollämter in Österreich. Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 18. August 2013.
- Steuer- und Zollkoordination (SZK). Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 18. August 2013.
- Finanz- und Zollämter. Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 18. August 2013.
- Die Arbeit im Zollamt. Abgerufen am 14. Oktober 2020.