Volkmar Hopf
Volkmar Hopf (* 11. Mai 1906 in Allenstein; † 22. März 1997 in Wiesbaden) war Jurist, während der NS-Diktatur Landrat im okkupierten Protektorat Böhmen und Mähren und nach Kriegsende Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium und Präsident des Bundesrechnungshofes.
Leben
Der Sohn eines Augenarztes studierte Rechtswissenschaften. In der Zeit von 1932 bis 1933 war er Magistratsrat und persönlicher Assistent des Oberbürgermeisters Hans Lohmeyer im ostpreußischen Königsberg und stand der DNVP nahe. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde er mit Wirkung vom 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Hopf war auch Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Er wechselte als Abteilungsleiter und Geschäftsführer zum Deutschen Gemeindetag und beriet die Stadt Preußisch Friedland darüber, mit welcher Beschlussfassung in den städtischen Badeanstalten eine besondere Besuchszeit für die jüdische Bevölkerung festgesetzt werden könne.[1] Hopf war Mitarbeiter bei der Erstellung eines Gesetzeskommentars Das neue Recht in Preußen, der hauptsächlich von Roland Freisler und Ludwig Grauert ausgearbeitet worden war. Ab 1934 war er Landrat im Kreis Franzburg-Barth in Pommern. Er war ein Duzfreund von Dietrich Allers, dem Geschäftsführer der Krankenmord-Aktion T4.[2] Ab 1939 war er Oberlandrat im Kreis Zlín im vom Deutschen Reich okkupierten Protektorat Böhmen und Mähren. Hopf forderte die Vollstreckung von Todesurteilen.[3] Alternierend zur Verwaltungstätigkeit wurde er zwischen 1940 und 1945 auch zur Luftwaffe eingezogen und in dieser Zeit im Amt vertreten. Er fungierte als Fluglehrer, Flugzeugführer und Staffelkapitän. Hopf geriet schließlich im Dienstgrad Oberleutnant der Reserve in Kriegsgefangenschaft.
In der Nachkriegszeit arbeitete Hopf zunächst in Wiesbaden als Verbandssyndikus in der Düngemittelindustrie. Seit 1951 war im Bundesministerium des Innern beschäftigt, wo er zum Ministerialdirigenten aufstieg.[2]
1955 wurde Hopf ins Bundesministerium der Verteidigung versetzt, wo er 1956 als Ministerialdirektor die Leitung der Finanz- und Haushaltsabteilung übernahm. 1959 wurde Hopf beamteter Staatssekretär im Verteidigungsministerium. Im Oktober 1962 wurde er wegen seiner Verwicklung in die Spiegel-Affäre kurzfristig beurlaubt. 1964 wurde Hopf zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes[4] und zum Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ernannt. 1971 trat Hopf in den Ruhestand. Er verstarb am 22. März 1997 in Wiesbaden.[2]
1969 erhielt Hopf den Preußenschild, eine Auszeichnung der Landsmannschaft Ostpreußen. Er war Mitglied der Burschenschaft Teutonia Jena (1924–1975).
Veröffentlichungen
- Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung? Kommunale Gemeinschaftsstelle f. Verwaltungsvereinfachung, Köln-Marienburg 1967, http://d-nb.info/367446758.
- Schoettle, E. - Schäfer, F. (Hrsg.): Finanzwissenschaft und Finanzpolitik. Erwin Schoettle von Freunden und Kollegen gewidmet. Herausgegeben von Friedrich Schäfer. J. C. B. Mohr, Tübingen 1964. Beiträge von Wilhelm Conrad etc. und Volkmar Hopf. http://d-nb.info/451267885
Literatur
- Bärbel Holtz: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums. Olms-Weidmann, Hildesheim 2001 (Acta borussica Band 12/II) ISBN 3-487-12704-0 S. 597.
- Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 396.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Zweite aktualisierte Auflage, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 269.
- Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Bd. 1: Deutsches Reich 1933–1937. Oldenbourg, München 2008
- Das neue Recht in Preussen: Ergänzbare Sammlg d. geltenden preuss. Rechts seit d. Reichsermächtigungsgesetz, unter Berücks. d. gesamten neuen Kommunalrechts. mit Erl.; [Nebst] Erg.; Lfg 1- / Roland Freisler; Ludwig Grauert. Unter Mitw. von Karl Krug, Berlin 1933 DNB.
- Gerhard Mauz: Herr Präsident, das ist keine Antwort .. In: Der Spiegel. Nr. 6, 1966 (online – Hopfs Aussage vor dem Verfassungsgericht zur Spiegel-Affäre).
Weblinks
Einzelnachweise
- Wolf Gruner: Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945, Band 1, S. 212, Dokument 64. Der Deutsche Gemeindetag ermöglicht der Stadt Preußisch Friedland am 26. Juli 1933 den teilweisen Ausschluss von Juden aus öffentlichen Badeanstalten, Schreiben des Geschäftsführers Hopf.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, 2005, S. 269.
- Franziska Augstein: Das Duell, in: Süddeutsche Zeitung, 26. April 2014, S. 42
- Oscar W. Gabriel: Handbuch politisches System der Bundesrepublik Deutschland. S. 780.