Truppendienstgericht Süd
Das Truppendienstgericht Süd (TDG Süd) mit Sitz in München ist ein Bundesgericht (Deutschland) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Das Truppendienstgericht ist als Wehrdienstgericht für die Disziplinarverfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und für Entscheidungen in Wehrbeschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zuständig.
Auf Grund des § 69 Abs. 1 und 2 Satz 2 WDO hat das BMVg die Errichtung zweier Truppendienstgerichte (Nord und Süd) mit insgesamt 22 Kammern – davon derzeit zwei unbesetzte Leerkammern – verordnet (ErrV; TrDGV_2020). Im Zuge dieser Neuordnung sind die bisher zum Gericht gehörenden Kammern in Kassel und Regensburg ab 1. Juli 2006 und in Karlsruhe ab dem 1. September 2012 entfallen.
Das Truppendienstgericht Süd ist zuständig für die Dienststellen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, im Regierungsbezirk Köln, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Thüringen; es ist ferner zuständig für Truppenteile und Dienststellen, die sich im Ausland befinden.
Die Kammern des Truppendienstgerichts Süd sind:[1]
- die 1., 2., 7., 8., 9. und 10. Kammer in München
- die 3. und 4. Kammer in Koblenz
- die 5. und 6. Kammer in Erfurt
- die 11. Kammer in Potsdam
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab es insgesamt 14 Berufsrichter an den beiden Truppendienstgerichten; pro Kammer ein Berufsrichter.[2]
Einzelnachweise
- Suchbegriff „Truppendienstgericht“. In: Standortdatenbank der Bundeswehr. www.zmsbw.de, abgerufen am 29. April 2020.
- Richterstatistik 2018. (PDF) Bundesamt für Justiz, 31. Dezember 2018, abgerufen am 8. September 2020.