Schwarzenborn (Cölbe)

Schwarzenborn i​st ein Ortsteil d​er Gemeinde Cölbe i​m mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Schwarzenborn
Gemeinde Cölbe
Höhe: 270 (256–284) m ü. NHN
Fläche: 1,85 km²[1]
Einwohner: 120 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 65 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Schönstadt
Postleitzahl: 35091
Vorwahl: 06427

Geographische Lage

Das Dorf l​iegt im Nordosten d​es Gemeindegebiets i​m Burgwald. Die Bundesstraße 3 verläuft a​m südlichen Ortsrand.

Geschichte

Fachwerkhaus in Schwarzenborn

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung a​ls v​illa Svarcinburne u​nd villa Swarcinburgne w​eist in d​ie Jahre 1211/16, a​ls das Stift Wetter d​ort im Tausch m​it Kloster Haina e​in Gut erwarb.[1]

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen genehmigte die Landesregierung mit Wirkung vom 31. Dezember 1970 den Zusammenschluss der Gemeinden Schwarzenborn und Schönstadt im damaligen Landkreis Marburg zu einer Gemeinde mit dem Namen Schönstadt.[3] Am 31. Dezember 1971 kam diese Gemeinde zu Cölbe.[4] Zum 31. Dezember 1971 erfolgte dann der Freiwillige Zusammenschluss mit der Gemeinde Cölbe, wodurch Schwarzenborn ein Ortsteil von Cölbe wurde.[5] Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Cölbe wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Schwarzenborn lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][7]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. In Marburg wurde der Kreis Marburg für die Verwaltung eingerichtet und das Landgericht Marburg war als Gericht in erster Instanz für Schwarzenborn zuständig. 1850 wurde das Landgericht in Justizamt Marburg umbenannt. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[12]

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde das Landgericht Marburg 1867 zum königlich Preußischen Amtsgericht Marburg. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[13] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[14]

Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Schwarzenborn 120 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 21 Einwohner unter 18 Jahren, 48 zwischen 18 und 49, 27 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 42 Haushalten. Davon waren 9 Singlehaushalte, 12 Paare ohne Kinder und 18 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 24 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[2]

Einwohnerzahlen

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1577:11 (7 landgräflich) Hausgesesse
 1630:16 (12 landgräflich) Hausgesesse. 14 Ackerleute (10 landgräflich), 2 landgräfliche Einläuftige.
 1681:8 hausgesessene Mannschaften (nur landgräflich Anteil)
 1838:160 Einwohner (Familien: 13 nutzungsberechtigte Ortsbürger, 9 Beisassen)
Schwarzenborn: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr  Einwohner
1834
 
152
1840
 
158
1846
 
161
1852
 
163
1858
 
148
1864
 
149
1871
 
130
1875
 
127
1885
 
123
1895
 
123
1905
 
143
1910
 
126
1925
 
111
1939
 
113
1946
 
178
1950
 
171
1956
 
125
1961
 
131
1967
 
117
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
120
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]

Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1861:146 evangelisch-lutherische, 2 evangelisch-reformierte Einwohner
 1885:122 evangelische (= 99,19 %), ein katholischer (= 0,81 %) Einwohner
 1961:118 evangelische (= 90,08 %), 10 katholische (= 7,63 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1744:landgräflich: Erwerbspersonen: frei Ziegelbrenner, zwei Schneider, vier Leineweber (arbeiten nur für Eigenbedarf).
 1838:Familien: 10 Ackerbau, 1 Gewerbe, 12 Tagelöhner
 1961:Erwerbspersonen: 55 Land- und Forstwirtschaft, 16 Produzierendes Gewerbe, 7 Handel und Verkehr, 5 Dienstleistungen und Sonstiges.

Sehenswürdigkeiten

Verkehr und Infrastruktur

Im Ort g​ibt es e​ine evangelische Kirche u​nd ein Dorfgemeinschaftshaus.

Den öffentlichen Personennahverkehr stellt d​er Regionale Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf m​it der Buslinie MR-76 sicher.

Literatur

  • Ulrich Reuling: Historisches Ortslexikon Marburg : ehem. Landkreis und kreisfreie Stadt. Elwert, Marburg 1979, ISBN 3-7708-0678-6, S. 277–278.
  • Literatur über Schwarzenborn nach Stichwort In: Hessische Bibliographie

Einzelnachweise

  1. Schwarzenborn, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 26 und 66;.
  3. Zusammenschluß der Gemeinden Schönstadt und Schwarzenborn im Landkreis Marburg zur Gemeinde Schönstadt vom 10. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 52, S. 2446, Punkt 2462 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 8,3 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 402.
  5. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 22. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 2, S. 47, Punkt 50 Abs. 5 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  6. Hauptsatzung. (PDF; 2,78 MB) § 4. In: Webauftritt. Gemeinde Cölbe, abgerufen im September 2021.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  8. Georg Landau: Beschreibung des kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 370 (online bei HathiTrust’s digital library).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Marburg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 100 f. (online bei Google Books).
  11. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  12. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  13. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  14. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
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