Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates
Die Resolution 690 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 29. April 1991 beschloss.
UN-Sicherheitsrat Resolution 690 | |
---|---|
Datum: | 29. April 1991 |
Sitzung: | 2.984 |
Kennung: | S/RES/690 (Dokument) |
Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Marokko / Demokratische Arabische Republik Sahara |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1991: | |
Ständige Mitglieder: | |
Nichtständige Mitglieder: | |
AUT BEL CIV CUB ECU | |
IND ROU YEM ZAI ZWE |
Inhalt
Mit der Resolution 690 wurde der Bericht vom 30. August 1988 des UN-Generalsekretär Javier Pérez de Cuéllar gebilligt und eine UN-Mission zur dauerhaften Lösung des Westsaharakonflikts eingerichtet. Es werden beide Parteien zur Zusammenarbeit für eine friedliche Lösung verpflichtet. Der Finanzplan soll spätestens 16 Wochen nach Beginn der UN-Mission vorgelegt werden. Zudem wird der UN-Generalsekretär verpflichtet dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen regelmäßig über die Fortschritte der UN-Mission Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental (MINURSO) zu informieren.