Natriumchromat
Natriumchromat ist eine chemische Verbindung der Elemente Natrium, Chrom und Sauerstoff bzw. das Natriumsalz der Chromsäure.
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Natriumchromat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | Na2CrO4 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
geruchlose, durchscheinende gelbe Kristalle[1] | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 161,97 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
2,73 g·cm−3 (18 °C)[2] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
thermische Zersetzung[2] | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
gut in Wasser (530 g·l−1 bei 20 °C)[2] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend (CMR)[4]; zulassungspflichtig[5] | ||||||||||||||||||
MAK |
Schweiz: 5 μg·m−3 (berechnet als Chrom)[6] | ||||||||||||||||||
Toxikologische Daten | |||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Gewinnung und Herstellung
Es entsteht als Zwischenprodukt bei der Gewinnung von Chrom aus dem Mineral Chromit.[7] Das Chromiterz wird mit Natriumcarbonat und Luftsauerstoff bei 1200 °C zu Natriumchromat oxidiert.[7][8]
Eigenschaften
Natriumchromat wirkt stark oxidierend.
Verwendung
Das Natriumsalz der Chromsäure wird im Labor als starkes Oxidationsmittel, als Markierungssubstanz in der biologischen Forschung[9], als Korrosionsschutzmittel in Kühlgeräten und als Holzschutzmittel[10] eingesetzt.
Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen
Natriumchromat kann zu Allergien führen. Der Stoff ist giftig beim Verschlucken und sehr giftig beim Einatmen. Natriumchromat wurde im Juni 2010 aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugend (Carc. 1B), mutagen (Muta. 1B) und reproduktionstoxisch (Reprod. 1B) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) aufgenommen.[4] Im April 2013 wurde Natriumchromat danach in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 21. September 2017 aufgenommen.[5][11] Als Chrom(VI)-Verbindung unterliegt Natriumchromat außerdem den Beschränkungen im Anhang XVII, Nummer 47 und 72 der REACH-Verordnung (in Deutschland umgesetzt durch die Chemikalien-Verbotsverordnung).[12]
Einzelnachweise
- Datenblatt Natriumchromat bei AlfaAesar, abgerufen am 3. Februar 2010 (PDF) (JavaScript erforderlich).
- Eintrag zu Natriumchromat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. Januar 2018. (JavaScript erforderlich)
- Eintrag zu Sodium chromate im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 14. Juli 2014.
- Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 14. Juli 2014.
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach Chrom(VI)-Verbindungen), abgerufen am 7. Oktober 2019.
- Eintrag zu Chrom bei seilnacht.com, abgerufen am 5. September 2021
- Uwe Böhme: Anorganische Chemie für Dummies. WILEY-VCH, ISBN 978-3-527-70502-3, S. 198.
- I. Lauermann, H. Hecker, E. Kirchner: Erstellung von Blutvolumenreferenzwerten für erythrozytenmarkierende Indikatorverdünnungsmethoden anhand von Literaturdaten. In: Transfusion Medicine and Hemotherapy. 26, 1999, S. 360, doi:10.1159/000053520.
- PAN Pesticides Database – California Pesticide Use: Sodium chromate – Pesticide use statistics for 2005 (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive), abgerufen am 27. Januar 2018.
- Verordnung (EU) Nr. 348/2013
- ECHA: Liste der beschränkten Stoffe – Anhang XVII der REACH-Verordnung, abgerufen am 5. September 2020.