Hauptgefreiter
Hauptgefreiter ist ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr und war dies bereits in der Luftwaffe und Kriegsmarine der Wehrmacht.
Bundeswehr
Hauptgefreiter | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Mannschaften[2] |
NATO-Rangcode | OR-3[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Hauptgefreiter |
Dienstgrad Marine | Hauptgefreiter[4] |
Abkürzung (in Listen) | HptGefr (HG)[5] |
Besoldungsgruppe | A 4mA nach BBesO[6] |
Der Dienstgrad Hauptgefreiter wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Hauptgefreite ein Soldat in einem Dienstgrad der Laufbahngruppe der Mannschaften,[4] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Hauptgefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen.[8] Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Hauptgefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.[9]
Hauptgefreite werden beispielsweise als Kraftfahrer, als Infanterist, als Streifenführer im Wachdienst oder als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge), als Mechaniker, oder als Gehilfe in Stäben eingesetzt. Erfahrene Hauptgefreite sind manchmal Hilfsausbilder oder (dann aber meist nur übergangsweise nach § 5 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund besonderer Anordnung“) der Vorgesetztenverordnung) Gruppen- und Truppführer. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen und Aufgabenbereiche können Hauptgefreite in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[10]
Ernennung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Hauptgefreiten trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Hauptgefreiten können Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende sowie beorderte Reservistendienst Leistende der Laufbahnen der Mannschaften ernannt werden.[A 2] Soldaten können zwölf Monate nach Eintritt in ein Dienstverhältnis der Bundeswehr zum Hauptgefreiten ernannt werden.[A 3] Ferner werden in der Regel nur Soldaten zum Hauptgefreiten ernannt, die zuvor im Dienstgrad Obergefreiter gedient haben.[11][12][13][A 4]
Besoldung
Ein Soldat auf Zeit im Dienstgrad Hauptgefreiter erhält eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 4 der Bundesbesoldungsordnung A und eine Amtszulage.[6] Ein Freiwillig Wehrdienst Leistender erhält stattdessen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz (WSG), ein Reservistendienst Leistender Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Hauptgefreite zeigt drei Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen bzw. für Marineuniformträger auf den Oberärmeln[A 6][4][1]
Geschichte
Bis zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung konnte man unter bestimmten Voraussetzungen als Soldat auf Zeit im Dienstgrad Hauptgefreiter eingestellt werden. Voraussetzung war in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Nutzen in der geplanten Verwendung.[14]
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den Dienstgrad Hauptgefreiter führen sowohl Heeres-, Luftwaffen- als auch Marineuniformträger.[4] In den Streitkräften der NATO ist der Hauptgefreite zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-3 äquivalent. Gemäß NATO-Rangcode ist der Dienstgrad der Bundeswehr also beispielsweise mit dem Lance Corporal der Streitkräfte der Vereinigten Staaten vergleichbar.[3]
In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist der Hauptgefreite gemäß ZDv 20/7 über dem rangniedrigeren Obergefreiten und unter dem ranghöheren Stabsgefreiten eingeordnet.[13]
Mannschaftsdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[15] | Höherer Dienstgrad[15] | |
Obergefreiter | Hauptgefreiter | Stabsgefreiter |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Wehrmacht
(nur Luftwaffe und Kriegsmarine)
Der Dienstgrad Hauptgefreiter wurde erstmals von 1935 bis 1944 in der Luftwaffe der deutschen Wehrmacht verwendet. Von 1938 bis Kriegsende 1945 war der Matrosenhauptgefreite ein Mannschaftsdienstgrad der Kriegsmarine. Im Heer wurde der Dienstgrad nicht eingeführt.
Dienstgrad | |||
niedriger: Obergefreiter |
Hauptgefreiter (Lw) |
höher Stabsgefreiter | |
---|---|---|---|
Matrosenhauptgefreiter (M) |
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Artillerietruppe. Mitte: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger. Rechts: Ärmelabzeichen am Hemd, dunkelblau eines Marineuniformträgers (Verwendungsreihe 81er Sanitätsdienst)
- Offizieranwärter, Feldwebelanwärter und Unteroffizieranwärter werden nicht in den Dienstgrad Hauptgefreiter, sondern stattdessen in einen für ihre Laufbahn vorgesehenen Unteroffizierdienstgrad befördert: Mannschaftsdienstgrade in der Laufbahngruppe der Offiziere zum Fahnenjunker bzw. Seekadett, die der Laufbahngruppe der Unteroffiziere zum Unteroffizier bzw. Maat (erste Bezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite für Marineuniformträger). Die Bedingungen bezüglich der abgeleisteten Dienstzeit für die Beförderung in einen der genannten Unteroffizierdienstgrade Fahnenjunker, Seekadett, Unteroffizier oder Maat werden in der Praxis meist zeitgleich mit den entsprechenden Bedingungen für die Ernennung zum Hauptgefreiten erfüllt. Häufig werden die Obergefreiten der Laufbahngruppe der Mannschaften nach Ablauf von zwölf Monaten zum Hauptgefreiten ernannt, während zeitgleich Soldaten der anderen Laufbahngruppen in einen Unteroffizierdienstgrad befördert werden. Da die Soldatenlaufbahnverordnung den Wechsel von Hauptgefreiten in andere Laufbahnen ermöglicht, gibt es aber auch Soldaten anderer Laufbahnen, die den Dienstgrad Hauptgefreiter führen.
- Aktive Soldaten werden also in der Regel nach zwölf Monaten Dienstzeit zum Hauptgefreiten ernannt. Für Reservisten gilt entsprechend, dass die Beförderung erst zwölf Monate nach Eintritt in ein entsprechendes Dienstverhältnis erfolgen kann. Reservisten und aktive Soldaten werden insoweit gleichgestellt, als die Ernennung in diesen Dienstgrad für Reservisten nicht früher erfolgt als für Soldaten, die in einem anderen Wehrdienstverhältnis „verblieben sind“. Reservisten werden also in dieser Hinsicht so behandelt, als ob sie ununterbrochen in der Bundeswehr gedient hätten. Die Dienstzeit fällt für Reservisten jedoch insgesamt meist wesentlich kürzer aus, da jeweils nur relativ wenige Tage Wehrdienst beispielsweise in Form von Wehrübungen vor Ernennung in einen höheren Dienstgrad abzuleisten sind.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 49 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweils Heeresuniformträger, Luftwaffenuniformträger und Marineuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete jägergrüne Flachlitze deutet auf einen Soldaten der Panzergrenadiertruppe, der Infanterie oder der Spezialkräfte hin. Neben den hier auf den Schulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für die Feldbluse im fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
- In der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten werden für Marineuniformträger die Ärmelabzeichen beschrieben. Für einige Anzugarten für Marineuniformträger sind jedoch nach Zentraler Dienstvorschrift 37/10 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen wie für Heeres- und Luftwaffenuniformträger vorgesehen.
Weblinks
Einzelnachweise
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento des Originals vom 19. September 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 6 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 28. Mai 2021 (Online [PDF; abgerufen am 9. September 2021] Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228); ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Bekanntmachung der Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 28. Januar 1998 (BGBl. I S. 326)
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).