Unteroffizier
Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften. Darüber hinaus werden in der Bundeswehr die Dienstgradgruppen der Unteroffiziere ohne und mit Portepee als Unteroffiziere zusammengefasst.[1] Unteroffiziere ist auch die Bezeichnung für eine Laufbahngruppe nach der Soldatenlaufbahnverordnung, die die Laufbahnen der Fachunteroffiziere und der Feldwebel umfasst. Im österreichischen Bundesheer und der Schweizer Armee ist der Begriff ebenfalls eine Sammelbezeichnung für mehrere Dienstgrade.
Bundeswehr
Unteroffizier | |
---|---|
Dienstgradgruppe | Unteroffiziere ohne Portepee[3] |
NATO-Rangcode | OR-5[4] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Unteroffizier |
Dienstgrad Marine | Maat[1] |
Abkürzung (in Listen) | Uffz (U)[5] |
Besoldungsgruppe | A 5 nach BBesO[6] |
Der Dienstgrad Unteroffizier wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[7] festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen
In der Bundeswehr ist der Unteroffizier ein Unteroffiziersdienstgrad,[1] der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee zählt.[3][A 2] Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee können Unteroffiziere auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften Befehle erteilen.[8][9]
Unteroffiziere werden beispielsweise als Gruppen- und Truppführer, als Ausbilder oder als Gehilfen im Stabsdienst eingesetzt. Aufgrund der Dienststellung können Unteroffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen.[8][10]
Ernennung und Besoldung
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Unteroffizier trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Unteroffizier können Soldaten auf Zeit und Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in den Dienstgrad Unteroffizier ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Unteroffiziere. Die Einstellung als Unteroffizier ist mit einem (Haupt-)Schulabschluss und einem für die Verwendung verwertbaren Berufsabschluss direkt möglich. Die meisten Unteroffiziere haben zuvor aber in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe Mannschaften als Unteroffizier- oder Feldwebelanwärter gedient. In diesem Fall können Mannschaftsdienstgrade nach zwölf Monaten Dienstzeit zum Unteroffizier ernannt werden, Unteroffizieranwärter frühestens jedoch neun Monate nach der Ernennung zum Gefreiten. Unteroffizieranwärter (nicht Feldwebelanwärter) müssen zusätzlich eine Unteroffizierprüfung bestehen, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Fachunteroffizierprüfung).[11][12][13][A 3]
Unteroffiziere werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 5 besoldet.[6]
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Unteroffiziere zeigt eine nach unten offene Tresse als Schulterabzeichen.[1][2]
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade
Den Dienstgrad Unteroffizier führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Maat. Ranggleiche Offizieranwärter führen die Dienstgrade Fahnenjunker bzw. Seekadett (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[1] In den Streitkräften der NATO ist der Unteroffizier zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-5 äquivalent.[4]
In der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist der Unteroffizier gemäß Nr. 127 f. ZDv 20/7 unter dem ranghöheren Stabsunteroffizier (Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger) bzw. Obermaat (für Marineuniformträger) eingeordnet.[13] Nach § 4 der Vorgesetztenverordnung sind wie oben dargestellt alle Unteroffiziere in den dort definierten Grenzen Vorgesetzte aller Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Mannschaften, deren ranghöchster Dienstgrad der Stabskorporal ist.[9]
Unteroffizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[14] | Höherer Dienstgrad[14] | |
- | Unteroffizier Fahnenjunker Maat Seekadett |
Stabsunteroffizier Obermaat |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Verwendung als Sammelbezeichnung
Im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere die beiden Dienstgradgruppen Unteroffiziere ohne und mit Portepee.[1] Daher werden alle zugehörigen Dienstgrade auch als Unteroffizierdienstgrade bezeichnet. Alle Unteroffizierdienstgrade bilden das Unteroffizierskorps. Inoffiziell werden als Unteroffiziere manchmal auch nur die Heeres- und Luftwaffenuniformträger der Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee bezeichnet, wobei manchmal implizit auch die Marineuniformträger dieser Dienstgradgruppe einbezogen sind. Aufgrund des inoffiziellen Charakters der Bezeichnung ist häufig unklar, ob die einem anderen Bezeichnungsschema folgenden Dienstgrade der Offizieranwärter aus der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee (Fahnenjunker und Seekadett) ebenfalls unter diese inoffizielle Bezeichnung fallen oder nur die Dienstgrade der Dienstgradgruppe Unteroffiziere ohne Portepee in die man in einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ernannt werden kann.
Laufbahngruppe der Unteroffiziere
Unabhängig vom Dienstgrad Unteroffizier oder den Dienstgradgruppen der Unteroffiziere mit und ohne Portepee, ist gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung die Laufbahngruppe der Unteroffiziere eine der Laufbahngruppen der Bundeswehr.
Schweizer Armee
In der Schweizer Armee werden alle Grade vom Korporal bis zum Chefadjutanten als Unteroffiziere bezeichnet und dabei in Unteroffiziere (Korporal bis Oberwachtmeister) und höhere Unteroffiziere (Feldweibel bis Chefadjutant) unterteilt.
Bundesheer (Österreich)
Im österreichischen Bundesheer zählen die Dienstgrade vom Wachtmeister aufwärts bis einschließlich Vizeleutnant zur Dienstgradgruppe der Unteroffiziere. Sie sind den Chargen vorgesetzt.
Nationale Volksarmee
In der Nationalen Volksarmee der DDR war Unteroffizier sowohl die Rangbezeichnung für den niedrigsten Unteroffiziersrang der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch Sammelbezeichnung für das gesamte Unteroffizierskorps. Bezüglich der Rangbezeichnung der einzelnen Unteroffiziersränge und der Ausgestaltung der einzelnen Rangabzeichen wurde hier an die Traditionen der deutschen Streitkräfte bis 1945 angeknüpft.
Für die Ernennung zum ersten Unteroffiziersdienstgrad bzw. zum Unteroffizier der NVA war in der Regel eine Verpflichtungszeit von drei Jahren und der erfolgreiche Abschluss eines Unteroffizierslehrgangs an einer Unteroffiziersschule erforderlich.
Unteroffiziersdienstgrade der Nationalen Volksarmee | |||||
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Farbe | Grenztruppen der DDR |
Pioniere Kfz-Truppen technische Dienste |
Nachrichtentruppe | Raketentruppen u. Artillerie | |
Unteroffizier (OR-5) |
Unterfeldwebel (OR-5) |
Feldwebel (OR-6) |
Oberfeldwebel (OR-7) |
Stabsfeldwebel (OR-8) | |
Dienstgrad | ||
niedriger: Stabsgefreiter |
Unteroffizier (Maat) |
höher: Unterfeldwebel |
Wehrmacht
In der Wehrmacht des Deutschen Reiches von 1932 bis 1945 war Unteroffizier sowohl die Bezeichnung für den niedrigsten Unteroffiziersrang als auch die Bezeichnung für die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne und mit Portepee.
Der Offizieranwärter im Range Fahnenjunker-Unteroffizier war dem Unteroffizier nominell gleichgestellt.
Unteroffiziersdienstgrade der Wehrmacht – Heer | |||||
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Farbe | Panzer (rosa) |
Infanterie (weiß) |
Nachrichten (zitronengelb) |
Nachschubtruppe (dunkelblau) |
Panzergrenadier (wiesengrün) |
Unteroffizier (OR-5) |
Unterfeldwebel (OR-5) |
Feldwebel (OR-6) |
Oberfeldwebel (OR-7) |
Stabsfeldwebel (OR-8) | |
Dienstgrad | ||
niedriger: Stabsgefreiter |
Unteroffizier (Maat) |
höher: Unterfeldwebel |
Streitkräfte im Deutschen Kaiserreich
- Oberdeckoffizier (bei der Marine)
- Deckoffizier (bei der Marine)
- Feldwebel, Wachtmeister, Oberfeuerwerker
- Vizefeldwebel, Vizewachtmeister, Feuerwerker
- Sergeant
- Korporal bzw. Unteroffizier, Oberjäger (Unteroffizier der Jäger- und später Gebirgsjäger- und Fallschirmjägertruppe)[15]
Ab 1856 ersetzt die Bezeichnung Unteroffizier den Begriff Korporal/Corporal in der preußischen Armee. Diese Dienstgradbezeichnung wurde später im gesamten Deutschen Heer übernommen.
Andere Streitkräfte und Organisationen
Dem Dienstgrad Unteroffizier entspricht in vielen Streitkräften der Welt der Sergeant (engl.; franz.: Sergent), seltener der Corporal. In einigen Ländern sind entsprechende Dienstgradbezeichnungen auch in zivilen Organisationen gebräuchlich; insbesondere dann, wenn sie dem Militär direkt unterstellt oder militärähnlich strukturiert sind (etwa bei der Feuerwehr in Paris (gehört zur Pioniertruppe) und Gendarmerie).
Literatur
- Paul Klein (Hrsg.): Das strapazierte Rückgrat? Unteroffiziere der Bundeswehr. Nomos, Baden-Baden 1983, ISBN 3-7890-0862-1.
Weblinks
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Heeresuniformträger der Panzergrenadiertruppe. Rechts: Dienstgradabzeichen auf der Schulterklappe der Jacke des Dienstanzuges für Luftwaffenuniformträger.
- Inoffiziell werden die Unteroffiziere ohne Portepee auch vereinfacht als Unteroffiziere zusammengefasst, während die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee abgrenzend als Feldwebeldienstgrade bezeichnet wird. Nach der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten umfasst die Gruppe der Unteroffiziere jedoch sowohl die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee als auch die Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee.
- ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
Einzelnachweise
- Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten (BPräsUnifAnO). BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996). Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive)
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes - 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
- Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr - Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
- Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldat sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV)).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
- Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).
- Die Dienstgradbezeichnungen Oberjäger und Stabsoberjäger für die Dienstgrade Unteroffizier und Stabsunteroffizier wurden teils bis Anfang der 1960er Jahre nach Vorbild der Dienstgrade der Wehrmacht in der Jäger- und Fallschirmjägertruppe verwendet, vgl. Iller-Katastrophe. Der Tod von Kempten. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1957 (online).. Allerdings gab es für diese informelle und weit verbreitete Praxis keine Rechtsgrundlage in Form einer entsprechenden Anordnung des Bundespräsidenten, vgl. Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen, die Ernennung und Entlassung sowie die Uniform der freiwilligen Soldaten vom 1. Februar 1956. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1956, 4 vom 2.2.1956. Bonn 23. Juli 1956, S. 63 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015])., Bundespräsident Theodor Heuss et al.: Zweite Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 26. Juli 1957. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1957, 39 vom 7. August 1957. Bonn 26. Juli 1957, S. 1056 (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).