Liste der Baudenkmäler in Dormitz

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Dormitz zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 19. August 2014 wieder und enthält 11 Baudenkmäler.

Wappen von Dormitz

Baudenkmäler in Dormitz

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Brandbach
(Standort)
Brücke Einbogige Sandsteinbrücke, 18. Jahrhundert, mit Nepomuk-Figur, Mitte 18. Jahrhundert D-4-74-119-10
Hauptstraße 13
(Standort)
Gasthaus zum Grünen Baum Zweigeschossiger giebelständiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, bezeichnet „1741“ D-4-74-119-1
Hauptstraße 16
(Standort)
Bauernhaus Ehemaliges jüdisches Wohnhaus, zweigeschossiger giebelständiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-4-74-119-2
Hauptstraße 16
(Standort)
Hofhaus Erdgeschossig, mit Walmdach, Mikwe und Steinbank, frühes 19. Jahrhundert D-4-74-119-2
Hauptstraße 24
(Standort)
Bauernhaus Giebelständiger eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-4-74-119-3
Hauptstraße 46
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger giebelständiger Sandsteinquaderbau, erste Hälfte 19. Jahrhundert, Traufseite zum Hof zweite Hälfte 20. Jahrhundert überformt D-4-74-119-5 BW
Hauptstraße 46
(Standort)
Bauernhaus Eingeschossiges Wohnstallbau, giebelständiger Sandsteinquader mit Satteldach, bezeichnet „1843“ D-4-74-119-4 BW
Hauptstraße 50
(Standort)
Bauernhaus Eingeschossiges giebelständiges ehemaliger Wohnstallbau, Sandsteinquader mit Satteldach, bezeichnet „1804“ D-4-74-119-6
Kirchenstraße 9
(Standort)
Altes Schulhaus Sandsteinquaderbau, zweigeschossig mit Walmdach, klassizistisch, bezeichnet „1824“ D-4-74-119-7
Kirchenstraße 11
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Mariä Verkündigung Einheitlicher spätgotischer Bau, Saalbau mit eingezogenem Chor mit 5/8-Schluss, Turm an der Chornordseite, Schiff mit Satteldach und westlichem Giebeldachreiter, quadratischer Turm mit ins Achteck überführtem Spitzhelm, um 1400 errichtet, Langhauserweiterung nach Westen, Vorhalle des Süd- bzw. Brautportals (Paradies) und Turmerhöhung um 1490/50, bei Renovierung 1720–23 Langhaus erhöht und Fenster rundbogig verändert; mit Ausstattung D-4-74-119-8
Kirchenstraße 11
(Standort)
Ölberg Steinern, im Eck zwischen Langhaus und südlicher Chorwand von Veit Wirsberger, Anfang 16. Jahrhundert D-4-74-119-8
Kirchenstraße 11, nordwestlich der Kirche
(Standort)
Ehemaligen Kirchhofbefestigung Kurzes Mauerstück und niedriger Rundturm mit Kegeldach, 15. Jahrhundert D-4-74-119-8
Nähe Schulstraße, im Friedhof
(Standort)
Friedhofskreuz Gefasste Holzskulptur in klassizistischer Kalvarienbergkapelle in Form eines antikisierenden Portikus mit Dreiecksgiebel über dorischen Säulen, Sandsteinquader, um 1800 D-4-74-119-11
Sebalder Straße 29, Ecke Kleinsendelbacher Straße
(Standort)
Marter Säule mit viernischigem Bildhaus, Sandstein, bezeichnet „1690“ D-4-74-119-9 BW

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Denis André Chevalley: Oberfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band IV). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52395-3.
Commons: Baudenkmäler in Dormitz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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