Liste der Baudenkmäler in Buckenhof

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Buckenhof zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält 5 Baudenkmäler.

Wappen von Buckenhof

Baudenkmäler in Buckenhof

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Gräfenberger Straße 28
(Standort)
Ehemaliges Forsthaus Eineinhalbgeschossiger verputzter Frackdachbau, 1838/51 D-5-72-120-1
Gräfenberger Straße 35
(Standort)
Hauszeichen Sandsteinrelief mit Pflugmesser und Pflugschar sowie Akanthusblattwerk, bezeichnet „F G F 1723“ D-5-72-120-2
Gräfenberger Straße 36
(Standort)
Ehemaliger Gasthof „Zum Goldenen Lamm“ Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade und geohrten Fensterrahmungen, bezeichnet 1797 D-5-72-120-3
Gräfenberger Straße 39
(Standort)
Wohnstallhaus Eingeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, bezeichnet im Hausrelief mit „I G W 1769“ D-5-72-120-4
Gräfenberger Straße 39
(Standort)
Ruhstein vor dem Haus D-5-72-120-4
Gräfenberger Straße 42, 44
(Standort)
Schloss Puckenhof, ehemaliges Schloss der Haller von Hallerstein, heute evangelische Jugendheimstätte Dreigeschossiger turmartiger Sandsteinquaderbau mit Halbwalmdach, nach Brandzerstörung 1564–68 wiederaufgebaut und im 18. Jahrhundert verändert

Entlang d​er Straße sogenanntes Kleines Schlösschen, gestreckter zweigeschossiger Walmdachbau m​it Fachwerkobergeschoss, 1747/50 a​us einem Umbau e​ines Sommerhauses v​on 1737

Im Garten Turmstumpf m​it Kellerabgang u​nd Wappen d​er Haller v​on Hallerstein

Umfassungsmauer

D-5-72-120-5
weitere Bilder

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1.
Commons: Baudenkmäler in Buckenhof – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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