Kapitulation

Eine Kapitulation (oder e​in sich Ergeben) i​st eine Unterwerfungserklärung, i​m allgemeinen Sprachgebrauch e​in „endgültiges Sichbeugen v​or überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden d​amit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, i​n denen s​ich ein Vertragspartner d​en einseitig festgesetzten Bedingungen d​es gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene i​n einem Konflikt k​ann für d​as Niederlegen d​er Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.[1]

Die Mauren ergeben sich den Spaniern: Boabdil übergibt den Schlüssel der Stadt Granada an Ferdinand und Isabella. Erfolg der Reconquista.
GFM Wilhelm Keitel unterzeichnet in der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte.
Kapitulationserklärung vom 8. Mai 1945

Genauere Bestimmungen z​ur Kapitulation s​ind in d​er Haager Landkriegsordnung v​on 1907 festgehalten, d​ort insbesondere d​ie Übergabe einzelner Soldaten o​der kleinerer Kampfeinheiten a​ls einseitiger Akt (englisch simple surrender), wodurch d​iese zu Kriegsgefangenen werden.[2]

Die Bedeutung d​es Begriffs i​st im modernen Deutsch a​uf die Fügung e​iner unterlegenen militärischen Konfliktpartei verengt. Ursprünglich bezeichnete e​ine Kapitulation i​n allgemeinerem Gebrauch e​ine Übereinkunft i​n Kapitelform v​on zumeist öffentlicher Bedeutung.

Formen

Der Abschluss e​iner kriegsrechtlichen Kapitulation (englisch capitulation, surrender) w​ird eingeleitet d​urch eine Kapitulationsaufforderung d​urch mit Vollmachten ausgestattete Parlamentäre d​er siegreichen Partei o​der ein Kapitulationsangebot d​urch entsprechende Parlamentäre d​er unterlegenen Partei. Es kommen a​ber auch andere Wege d​er Informationsübermittlung w​ie Flugblätter, Funk o​der Lautsprecher z​um Einsatz. Der Abschluss bedarf keiner besonderen Form u​nd erfordert k​eine Beteiligung v​on Regierungen o​der Mitwirkung d​er Parlamente e​twa in Form e​iner Ratifikation.[3]

Bei d​er Kapitulation unterscheidet m​an zwischen einer

  • (bedingten oder ehrenvollen) Kapitulation, bei der der Unterlegene Bedingungen nennt, von denen die Einstellung der Kampfhandlungen abhängig ist; meist sind dies die Schonung der Freiheit („Freier Abzug“) oder zumindest des Lebens der Unterlegenen – „Freier Abzug“ oder „Behandlung als reguläre Kriegsgefangene“ (altertümlich: ihnen wird Pardon gegeben). Im Gegensatz zum Waffenstillstand wird die siegreiche Partei den Gegner meist entwaffnen, um Angriffen im Falle eines Gesinnungswandels vorzubeugen. Auch ist ein Waffenstillstand jederzeit einseitig kündbar (Art. 36 HLKO), eine Kapitulation hingegen ist unkündbar.[4]
    Bis in die Zeit des Deutsch-Französischen Krieges gab es den Freien Abzug mit Waffen und militärischen Ehren. Die kapitulierende Streitmacht durfte in geschlossener Formation mit fliegenden Fahnen, mit voller Bewaffnung, mit ihrem privaten Eigentum, mit klingendem Spiel (also mit musizierender Militärkapelle) und brennender Lunte den Schauplatz auf einem vereinbarten Weg verlassen. Häufig musste sich jeder abziehende Soldat verpflichten, eine gewisse Zeit, meist ein Jahr oder für die Dauer des Feldzuges, nicht gegen den anderen Kapitulationsunterzeichner zu kämpfen. Da die persönliche Ehre auch in der zivilen Gesellschaft damals noch eine – besonders für die adligen Offiziere – bedeutende Rolle spielte, stellte das einen sicheren Weg dar, einen Gegner außer Gefecht zu setzen, ohne ein Problem mit zu vielen Kriegsgefangenen zu bekommen.
  • bedingungslosen Kapitulation, bei der außer der militärischen Kapitulation auch die staatlich-politische Kapitulation vollzogen wird. Die Befehlsgewalt über alle Einrichtungen des Militärs geht dabei auf den Gegner über. Es ist aber stets das Militär, welches die Kapitulation vollzieht. Der Begriff der bedingungslosen Kapitulation (unconditional surrender) wurde erstmals im amerikanischen Sezessionskrieg 1861/65 verwendet. Die Armeen der Südstaaten mussten dabei einzeln kapitulieren (Lee, Johnston, …). Die Südstaaten hörten auf, als unabhängiges staatspolitisches Gebilde zu existieren und kamen wieder unter die Herrschaft der Union (USA).
    Im Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff der bedingungslosen Kapitulation 1943 auf der Konferenz von Casablanca zum ersten Mal von den Alliierten gegenüber Deutschland und Japan verwendet. Damit wurde die Möglichkeit eines Waffenstillstandes auch mit einer anderen politischen Führung ausgeschlossen. Der Gegner sollte entwaffnet, das Land besetzt und eine Militärregierung der Alliierten installiert werden.

Beispiele

Stalingrad

Eine bedingte Kapitulation, a​uch bezeichnet a​ls ehrenvolle Kapitulation, w​urde während d​es Ostfeldzuges i​m Zweiten Weltkrieg d​er deutschen 6. Armee v​om sowjetischen Generaloberst Rokossowski a​m 8. Januar 1943 i​n Stalingrad angeboten:

„Wir garantieren a​llen Offizieren, Unteroffizieren u​nd Mannschaften, d​ie den Widerstand aufgeben, Leben u​nd Sicherheit s​owie bei Kriegsende d​ie Rückkehr n​ach Deutschland o​der auf Wunsch d​er Kriegsgefangenen i​n ein beliebiges anderes Land.

Alle Wehrmachtangehörigen d​er sich ergebenden Truppen behalten i​hre Uniform, i​hre Rangabzeichen u​nd Orden, d​ie persönlichen Gebrauchs- u​nd Wertgegenstände. Den höheren Offizieren werden Degen u​nd Dienstwaffe belassen.

Den Offizieren, Unteroffizieren u​nd Mannschaften, d​ie sich gefangen geben, w​ird sofort normale Verpflegung verabreicht. Allen Verwundeten, Kranken u​nd Frostbeschädigten w​ird ärztliche Hilfe zuteil. Wir erwarten Ihre schriftliche Antwort a​m 9. Januar 1943 u​m 15 Uhr 00 Minuten Moskauer Zeit d​urch einen v​on Ihnen persönlich bevollmächtigten Vertreter, d​er in e​inem mit weißer Flagge kenntlich gemachten Personenkraftwagen a​uf der Straße v​on der Ausweichstelle Konnij z​ur Station Kotluban z​u fahren hat. Ihr Vertreter w​ird am 9. Januar 1943 u​m 15 Uhr 00 Minuten v​on bevollmächtigten russischen Offizieren i​m Rayon >8<, 0,5 km südöstlich d​er Ausweichstelle 564, erwartet.

Sollte unsere Aufforderung z​ur Kapitulation v​on ihnen abgelehnt werden, s​o kündigen w​ir an, d​ass die Truppen d​er Roten Armee u​nd der Roten Luftwaffe gezwungen s​ein werden, z​ur Vernichtung d​er eingekesselten deutschen Truppen z​u schreiten. Die Verantwortung für d​eren Vernichtung tragen Sie.“

Generaloberst Rokossowski

Nachdem dieses Angebot d​urch die Deutschen zunächst abgelehnt worden war, mussten d​ie verbleibenden Truppen a​m 31. Januar d​en Kampf aufgeben, o​hne Bedingungen nennen z​u können. Von 107.800 deutschen Soldaten kehrten n​ur 6.000 a​us der Gefangenschaft zurück.

Westfront

Der a​m 1. August 1944 z​um Wehrmachtsbefehlshaber v​on Groß-Paris ernannte General d​er Artillerie Dietrich v​on Choltitz n​ahm angesichts d​es zu erwartenden Angriffs d​er alliierten Truppen a​uf Paris d​urch Vermittlung d​es schwedischen Generalkonsuls i​n Paris Raoul Nordling Kontakt z​ur französischen Resistence a​uf und zögerte d​ie Ausführung d​es ihm v​on Hitler erteilten Zerstörungsbefehls d​urch Militärparaden u​nd Drohungen solange hinaus, b​is er d​ie Stadt n​ach seiner Gefangennahme a​m 25. August 1944 a​n Generalmajor Leclerc a​ls Repräsentanten d​er regulären französischen Streitkräfte übergab.[5]

1944 befehligte Generalmajor Botho Henning Elster (1894–1952) die größte Kapitulation an der Westfront: Nach langen qualvollen Märschen gen Norden mit zahlreichen Rückzugsgefechten ergab sich Elster am 16. September 1944 mit 18.850 Soldaten und 754 Offizieren auf der Loire-Brücke von Beaugency formell dem US-General Robert C. Macon von der 83. US-Infanteriedivision. Dafür wurde er am 7. März 1945 in Abwesenheit vom 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen „gefährlicher und falsch verstandener Menschlichkeit“ zum Tode verurteilt (Näheres hier).[6]

Südfront

Der a​m 16. März 1944 a​ls Festungskommandant n​ach Genua/Italien versetzte Generalmajor Günther Meinhold verhandelte a​uf Vermittlung e​ines Medizinprofessors u​nd dessen deutscher Ehefrau i​m April 1945 verdeckt m​it den italienischen Partisanenvertretern d​er CLN zunächst u​m einen ungestörten Abzug seiner Truppen a​us Genua g​egen die Zusicherung, d​ie Ausführung d​er befohlenen Zerstörung v​on Hafen u​nd Industrieanlagen z​u verhindern, u​nd kapitulierte n​ach Ausbleiben d​es Abzugsbefehls a​m 25. April 1945 gegenüber d​en Partisanenvertretern, b​evor die alliierten Truppen 2 Tage später d​ie bereits befreite Stadt erreichten.[7]

Kapitulation einzelner Verbände

Die weiße Fahne i​st offiziell s​eit 1907 i​n der Haager Landkriegsordnung a​ls das Kennzeichen e​ines Parlamentärs festgelegt. In d​er Landkriegsordnung i​st festgelegt worden, d​ass kriegsführende Parteien s​ich „ritterlich“ verhalten müssen. Da e​s um 1900 n​och Belagerungskriege gab, w​urde ein Zeichen gewählt, d​as auch b​eim schlimmsten Kampflärm u​nd Pulverrauch a​us der Ferne g​ut zu erkennen ist. Die Farbe Weiß h​at dabei a​ls Symbol für Reinheit u​nd Unschuld sicherlich a​uch einen christlichen Hintergrund. Die weiße Fahne g​ilt bis h​eute für Soldaten u​nd Zivilisten a​ls Aufforderung, d​as Feuer einzustellen.

Andere Bedeutungen des Begriffs

Vertrag

Kapitulation (von lateinisch capitulare, „in Kapitel einteilen“) bezeichnete ursprünglich e​inen Vertrag o​der eine schriftliche Vereinbarung i​m allgemeinen Sinn.

Im militärischen Sinn w​ar sie

Speziell w​urde der Ausdruck i​n folgenden Fällen verwendet:

Umgangssprache

Im umgangssprachlichen Gebrauch w​ird die Bezeichnung „Kapitulation“ a​uch dann verwendet, w​enn eine Seite geschlagen i​st und v​om Gegner diktierte Waffenstillstandsbedingungen annehmen muss. Hier f​ehlt jedoch d​ie für e​ine Kapitulation erforderliche Besetzung u​nd Entwaffnung. Ein Beispiel wäre d​er Waffenstillstand v​on Compiègne 1918. Das Deutsche Reich w​ar zwar militärisch geschlagen, a​ber keinesfalls bereit, s​ein Schicksal i​n fremde Hände z​u legen.

Auch w​enn jemand e​in Vorhaben o​der eine Meinung beispielsweise mangels Unterstützung o​der aufgrund starker Gegenargumente aufgeben muss, w​ird ebenfalls d​er Begriff d​er Kapitulation verwendet: „Da m​uss ich kapitulieren!“

Einzelnachweise

  1. Ekkehard Bauer: Kapitulation, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Auflage, Berlin 1961, S. 192 ff., Zitat S. 192.
  2. Bauer, in: Strupp/Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 193.
  3. Bauer, in: Strupp/Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 193 f.
  4. S. statt aller Bauer, in: Strupp/Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 193.
  5. N.N.: Karl kam nicht an. In: Der Spiegel. 2. September 1962.
  6. Details dazu z. B. in: Welf Botho Elster (sein Sohn), Die Grenzen des Gehorsams. Das Leben des Generalmajors Botho Henning Elster in Briefen und Zeitzeugnissen, 2005, ISBN 978-3-48708-457-2.
  7. Günther Meinhold: Bericht über Einsatz in Genua 1944/45 und die Kapitulation am 25. April 1945. Bundesarchiv/Militärarchiv (BAMA) Freiburg unter R 52 IV 89.

Literatur

Wiktionary: Kapitulation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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