Hans-Gustav Felber
Hans-Gustav Felber (* 8. Juli 1889 in Wiesbaden; † 8. März 1962 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Offizier, zuletzt General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg.
Laufbahn
Felber begann seine militärische Laufbahn am 17. März 1908 als Fahnenjunker im Infanterie-Leib-Regiment „Großherzogin“ (3. Großherzoglich Hessisches) Nr. 117 in Mainz, am 17. August 1909 wurde er zum Leutnant befördert. Im Ersten Weltkrieg diente er als Bataillons- und Regimentsadjutant sowie als Kompanie- und Bataillonsführer und ab 1917 als Hauptmann im Stab der Großherzoglich Hessischen (25.) Division. Er besuchte 1918 den Generalstabslehrgang Sedan und diente anschließend bis Kriegsende beim AOK 2. Er erhielt die Eisernen Kreuze II. und I. Klasse.
Er blieb nach Kriegsende bei der Armee, diente im Übergangsheer und der Reichswehr, wo er als Kompaniechef und später Regimentsadjutant im 15. Infanterie-Regiment eingesetzt wurde. Zwischenzeitlich diente er auch in der Organisationsabteilung des Truppenamtes. 1924 wurde er in den Stab des Infanterieführers im Wehrkreis VII (München) versetzt, wo er ab 1925 Leiter der Führergehilfenausbildung war. Er absolvierte ab 1931 die Wachenfeld-Kurse, worauf am 1. April 1932 die Beförderung zum Oberstleutnant folgte. Felber erhielt 1933 den Befehl über das I. Bataillon des Infanterieregiments 1, bevor er im Sommer 1934 als Oberst mit dem Aufbau der Kriegsakademie beauftragt wurde.
Im Juli 1935 wurde er Chef des Stabes des III. Armeekorps, 1937 zum Generalmajor befördert und im April 1938 Chef des Stabes des Heeresgruppenkommandos 3 in Dresden, das für den Überfall auf Polen 1939 zum AOK 8 umgewandelt wurde. Diese Position behielt er, inzwischen zum Generalleutnant befördert, auch nach der Verlegung in den Westen und der Umbenennung in AOK 2. Im Februar 1940 wurde er zum Chef des Stabes der Heeresgruppe C unter Wilhelm Ritter von Leeb ernannt und nahm in dieser Dienststellung am Westfeldzug teil. Am 25. Oktober 1940 erhielt er nach seiner Beförderung zum General der Infanterie das Kommando über das XIII. Armeekorps, das er beim Angriff auf die Sowjetunion im Bereich der 4. Armee der Heeresgruppe Mitte führte. Im Januar 1942 wurde er in die Führerreserve versetzt und im April zum Kommandierenden General des in Frankreich an der Demarkationslinie eingesetzten Höheren Kommandos XXXXV. Am 21. Mai 1942 wurde daraus die Armeegruppe Felber (LXXXIII. Armeekorps) unter seiner Leitung gebildet, die aufgrund des Verbindungsstabs zum italienischen AOK 4 so bezeichnet wurde. In dieser Funktion war er in das Unternehmen Anton, die Besetzung Südfrankreichs im November 1942, eingebunden. Im August 1943 übergab er sein Kommando an Georg von Sodenstern, da er zum Militärbefehlshaber Südost (mit Zuständigkeit für Serbien) ernannt worden war. Vom 26. September bis zum 27. Oktober 1944 führte er die Armeeabteilung Serbien, anschließend das „Höhere Kommando Vogesen“ (auch „Korpsgruppe Felber“ genannt), aus dem später das neue XIII. Armeekorps hervorging.
Vom 22. Februar bis zum 25. März 1945 kommandierte er die 7. Armee. Am 23. März gelang US-Truppen unter General Patton die Rheinüberquerung bei Nierstein. Kurz darauf wurde Felber bis Kriegsende in die Führerreserve versetzt. Er war ab 8. Mai in US-amerikanischer Kriegsgefangenschaft; aus dieser wurde er am 8. Mai 1948 entlassen.
Mutmaßliche Beteiligung an Kriegsverbrechen
Die Deportation der polnischen Juden aus dem Ghetto Lodz wurde von Felber als damaligem Chef des Stabes der 8. Armee angeordnet, bevor der entsprechende Befehl von Reinhard Heydrich ausgegeben wurde. Dies zeigt, dass die Wehrmacht bereits frühzeitig an der Verfolgung der Juden führend beteiligt war.[1]
Nach dem Unternehmen Anton wurde die Armeegruppe Felber für die Verteidigungsmaßnahmen im zuvor unter alleiniger Kontrolle des Vichy-Regimes stehenden Südfrankreich zuständig. Dabei waren Felbers Truppen unter anderem im Januar 1943 an der Deportation der Juden aus Marseille und der Räumung und Zerstörung des Hafenviertels beteiligt.
Gegen Felber wurde 1949 vor dem Landgericht Frankfurt/M. ein Ermittlungs-Verfahren wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht in Bezug auf Geiselmorde in Serbien eingeleitet, das nicht fortgesetzt wurde.
Weblinks
Einzelnachweise
- Jürgen Förster, Complicity or Entanglement? – Wehrmacht, War and Holocaust, S. 271, in Michael Berenbaum & Abraham J. Peck (Hrsg.): The Holocaust and History: The Known, the Unknown, the Disputed, and the Reexamined. Indiana 2002 (online)