Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve
Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Kleve wurde am 11. März 1969 verkündet und gliederte die Gemeinden im damaligen Landkreis (später Kreis) Kleve neu.
Vor der Gemeindereform gab es im Landkreis Kleve die Städte Goch und Kleve, die amtsfreien Gemeinden Materborn und Pfalzdorf sowie sieben Ämter. Mit dem Gesetz wurden daraus sechs neue, amtsfreie Gemeinden gebildet, von denen drei Stadtrecht hatten.
Durch das Niederrhein-Gesetz wurden die Gemeinden in einen neuen, größeren Kreis Kleve eingegliedert.
Kurzbeschreibung
I. Abschnitt | Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden |
§ 1 | Zusammenschluss von Kranenburg, Wyler, Zyfflich, Mehr und Niel zur neuen Gemeinde Kranenburg, Auflösung des Amtes Kranenburg |
§ 2 | Zusammenschluss der Stadt Kleve und der Gemeinden Materborn, Donsbrüggen, Keeken, Rindern, Wardhausen, Brienen, Griethausen, Kellen, Salmorth, Warbeyen und Reichswalde zur neuen Stadt Kleve, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinden Hau und Schneppenbaum, Auflösung des Ämter Rindern und Griethausen |
§ 3 | Zusammenschluss von Hau, Louisendorf, Schneppenbaum, Till-Moyland und Huisberden zur neuen Gemeinde Bedburg-Hau, Eingliederung von Flurstücken der Gemeinde Reichswalde, Auflösung des Amtes Till |
§ 4 | Zusammenschluss von Altkalkar, Appeldorn, Bylerward, Grieth, Hanselaer, Hönnepel, Kalkar, Neulouisendorf, Niedermörmter, Wissel, Wisselward und Emmericher Eyland zur neuen Stadt Kalkar, Auflösung des Amtes Kalkar |
§ 5 | Zusammenschluss der Stadt Goch und der Gemeinden Pfalzdorf, Asperden, Hassum, Hommersum, Hülm, Kessel und Nierswalde zur neuen Stadt Goch, Auflösung des Amtes Asperden |
§ 6 | Zusammenschluss von Keppeln, Uedem, Uedemerbruch und Uedemerfeld zur neuen Gemeinde Uedem, Auflösung des Amtes Uedem |
II. Abschnitt | Schlussbestimmungen |
§ 7 | Bestätigung der Gemeindezusammenschlüsse |
§ 8 | Zuordnung zu den Amtsgerichten |
§ 9 | Inkrafttreten am 1. Juli 1969 |
Weblinks
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