Ordonnanz
Das Wort Ordonnanz (franz. ordonnance: ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) hat im:
militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):
- die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem Fußvolk im 16. und 17. Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
- das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel (Richtlinie)
- eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
- die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
- ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
- ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierkasino
- ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Offiziersbursche
- in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial
nichtmilitärischen Bereich folgende Bedeutungen:
- Ordonnance royale, Erlass der Könige oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zum Edikt) sowie nach der endgültigen Abdankung von Napoleon 1815.
- Rechtsnorm mit gesetzesähnlichem Wert in Belgien, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie).
- Ordinances, eine Zusammenstellung von Gesetzesverordnungen während der Herrschaft des englischen Königs Eduard II.
Siehe auch:
Wiktionary: Ordonnanz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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