Ordonnanz

Das Wort Ordonnanz (franz. ordonnance: ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) h​at im:


militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):

  • die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere dem Fußvolk im 16. und 17. Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
  • das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel (Richtlinie)
  • eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
  • die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
  • ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
  • ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierkasino
  • ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Offiziersbursche
  • in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial


nichtmilitärischen Bereich folgende Bedeutungen:

  • Ordonnance royale, Erlass der Könige oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zum Edikt) sowie nach der endgültigen Abdankung von Napoleon 1815.
  • Rechtsnorm mit gesetzesähnlichem Wert in Belgien, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie).
  • Ordinances, eine Zusammenstellung von Gesetzesverordnungen während der Herrschaft des englischen Königs Eduard II.


Siehe auch:

Wiktionary: Ordonnanz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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