Dirlammen
Dirlammen ist ein Dorf in Mittelhessen mit rund 450 Einwohnern und Ortsteil der Gemeinde Lautertal im Vogelsbergkreis.
Dirlammen Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) | |
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Höhe: | 451 m ü. NHN |
Fläche: | 9,74 km²[1] |
Einwohner: | 408 (Dez. 2011)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 42 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Februar 1972 |
Postleitzahl: | 36369 |
Vorwahl: | 06643 |
Luftbild Dirlammen |
Geographie
Lage
Dirlammen liegt am nordöstlichen Rand des Vogelsbergs rund 30 km nordwestlich von Fulda.
Nachbarortschaften
Dirlammen grenzt im Nordosten an Meiches, im Osten an Lauterbach, im Süden bzw. Süd-Westen an Hopfmannsfeld und Hörgenau.
Geschichte
Der Ort Dirlammen wurde im Jahre um das Jahr 1140 erstmals unter dem Namen Dirlame erwähnt.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Dirlammen:
„Dirlamen (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 St. von Lauterbach und gehört dem Freiherrn von Riedesel, hat 64 Häuser und 361 Einw., die außer 1 Kath evangelisch sind. Im 12. Jahrhundert gehörte der Ort zur Kirche von Almenrode.“[3]
Erstbesiedlung und Namensabstammung
Der Ort Dirlammen bzw. das umfassende Gebiet war schon weit vor der urkundlichen Erwähnung besiedelt. Funde weisen auf eine Besiedlung in der Bronzezeit hin. Das bezeugen zahlreiche „Hügelgräber“, die rings um Dirlammen zu finden sind. Im Jahre 1922 wurden einige dieser Hügelgräber auf dem Ziegenrückskopf und der Grabeneck von Dr. Kunkel vom Oberhessischen Museum in Gießen im Beisein von Lehrer Bayerer aus Dirlammen und einigen Arbeitern geöffnet. Dabei wurden neben Knochenresten zwei Dolche mit den Resten von hölzernen Scheiden, eine Gewandnadel mit keulenförmigem Kopf und eine Gewandnadel aus Bronzedraht in der Art einer „Fibel“ gefunden. Diese Funde weisen auf eine Besiedlung des Gebietes bereits zur Bronzezeit (ca. 1800–1100 v. Chr.) hin. Die Gräber selbst bestehen aus Steinhügeln von ca. 1 bis 2 m Höhe, die einen Durchmesser von 8 bis 12 m haben. Die Grabkammer selbst ist aus dickeren Felsblöcken oder Felsplatten gebildet. Einen Hinweis auf eine noch frühere Besiedlung fand im Mai 1966 Karl Greb beim Pflügen seines Feldes „Im Dieles“. Er förderte ein abgebrochenes Steinbeil zutage. All diese Zeugen der Siedlungsgeschichte dieses Raumes sind jedoch nur kleine Bruchstücke eines großen Mosaiks, die zwar wichtige Hinweise auf eine frühe Besiedlung geben, ein lückenloses Datei jedoch nicht zulassen.
Einen weiteren Hinweis auf eine Besiedlung in vorchristlicher Zeit sieht Pfarrer Zinn in dem bis heute erhaltenen Flurnamen „Die Afdahler“. Danach weist dieser Name auf einen heidnischen Opferplatz („auf der Alah“) hin. Pfarrer Zinn versucht auch anhand des Ortsnamens eine Besiedlung des Ortes bereits zur frühesten Siedlungsperiode zu erklären:
„Die waldfreien Weidegründe um Dirlammen mussten schon in den frühesten Zeiten Ansiedler anlocken. Aus diesen Ursachen müssen wir von vornherein die Annahme Arnolds und Diemers, dass der Ortsname Dirlammen alter Dativ eines Personennamens sei, der übrigens gar nicht näher bezeichnet und in seinem tatsächlichen Vorkommen urkundlich belegt wird, als unwahrscheinlich ablehnen und einen Ursprung des Ortsnamens vermuten, der über die Zeit, da man nur gegründete Orte nach ihren Besitzern benannte, hinausreicht. Der lang gestreckte Wiesen- und Weidengrund, in dem Dirlammen liegt, führt oberhalb des Dorfes auf der Generalstabskarte den Namen Ohgrund und dürfte ein ursprünglicher Ahagrund (Wassergrund) gewesen sein, ein Name, der zu seiner feuchten, stellenweise sumpfigen Beschaffenheit gut passt. Nun aber sagt man in althochdeutscher Zeit für Sumpfland und für überhaupt wasserreiches Gelände auch die lam („lame“) entsprechend dem lateinischen lama und südfranzösischem lamma. Es ist also, wie auch Sturmfels annimmt, sehr wahrscheinlich, dass man die älteste in diesem Tale entstandene Siedlung als „ze dir (der)lamen“ gelegen bezeichnete. Indem man später ze (zu) wie gewöhnlich bei solchen Ortsnamen wegließ und das Geschlechtswort dir (der) mit dem folgenden Dingwort, zu dem es gehörte, verschmolz, entstand der Ortsname Dirlamen, aus dem dann später durch Verkürzung des a das heutige Dirlammen wurde. Tatsächlich schrieb man auch früher stets Dirlamen (1138–1149, 1277–1280) und Tirlamen (1641). Erst seit 1723 schrieb man in den Kirchenbüchern zu Hopfmannfeld Dierlammen und Tierlammen. Die heutige Form Dirlammen findet sich zuerst in den genannten Kirchenbüchern im Jahre 1806 und von da an als regelmäßige Schreibweise.“ (Pfarrer Zinn, 1991)
Territorialgeschichte und Verwaltung
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Dirlammen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][4][5]
- vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach
- ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht Engelrod[6]
- 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
- ab 1623: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Gericht Engelrod (Freiherren Riedesel zu Eisenbach)[7]
- 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod
- ab 1806: Rheinbund, Großherzogtum Hessen, Oberfürstentum Hessen, Amt Ulrichstein, Gericht Engelrod[8][9]
- ab 1815: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Engelrod der Freiherren Riedesel zu Eisenbach[10]
- ab 1821: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Herbstein (Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach; Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach) und Verwaltung)[11]
- ab 1825: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Umbenennung in Landratsbezirk Lauterbach
- ab 1848: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Alsfeld
- ab 1852: Deutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Lauterbach
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen (seit 1946), Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Lauterbach
- am 1. Februar 1972 wurde Dirlammen im Zuge der Gebietsreform in Hessen der neu gebildeten Stadtgemeinde Lauterbach eingegliedert.
- ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis
Gerichtszugehörigkeit seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Dirlammen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Dafür wurde das standesherrliche „Landgericht Lauterbach“ geschaffen, das auch für Dirlammen zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[12] Mit Wirkung zum 1. September 1854 wurden Dirlammen vom Landgerichtsbezirk Lauterbach abgetrennt und dem Landgerichtsbezirk Herbstein zugelegt.[13]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Herbstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14] Gleichzeitig wurde Dirlammen an das nunmehrige Amtsgericht Lauterbach abgegeben.
Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[15] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[16] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[17] Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Einwohnerentwicklung
• 1800: | 399 Einwohner[18] |
• 1806: | 325 Einwohner, 61 Häuser[9] |
• 1829: | 361 Einwohner, 64 Häuser[3] |
• 1867: | 393 Einwohner, 59 bewohnte Gebäude[19] |
• 1875: | 381 Einwohner, 60 bewohnte Gebäude[20] |
Dirlammen: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1800 | 399 | |||
1806 | 325 | |||
1829 | 361 | |||
1834 | 406 | |||
1840 | 382 | |||
1846 | 423 | |||
1852 | 427 | |||
1858 | 402 | |||
1864 | 387 | |||
1871 | 389 | |||
1875 | 381 | |||
1885 | 387 | |||
1895 | 383 | |||
1905 | 397 | |||
1910 | 433 | |||
1925 | 420 | |||
1939 | 434 | |||
1946 | 543 | |||
1950 | 510 | |||
1956 | 421 | |||
1961 | 401 | |||
1967 | 428 | |||
1970 | 432 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 417 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[21] |
Politik
Ortsvorsteher ist seit 1981 Manfred Luft.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Fachwerkkirche
Die jetzige Evangelische Kirche ist an der tiefsten Stelle des Dorfes erbaut. Die Grundsteinlegung erfolge 1690 und das Aufsetzen des Turmhahnes im Jahr 1705. Sie löste eine "in Verfall geratene Kirche" auf dem Kirchhof ab, aus der der Taufstein von 1633, zwei Glocken und das Uhrwerk, das bis zur Jahrtausendwende seinen Dienst tat und jetzt restauriert in der Kirche ausgestellt ist, übernommen.
Die Fachwerkkirche ist das älteste erhaltene Gebäude Dirlammens. Sie wurde von den Einwohnern mit Unterstützung der Riedesel zu Eisenbach vorwiegend in Selbsthilfe erbaut, hergerichtet, ausgestattet und erhalten. Fast alle Dirlammer sind hier getauft worden. Die Kirche ist in ihrem ursprünglichen Bauzustand erhalten. Ihr Schmuckstück ist die mit den Evangelistenfiguren gezierte Kanzel.
Alte Schule
Der erste Dirlammer Schulmeister, dessen Name bekannt ist, war Hans Vogt, "Einwohner und Förster". Er war Schulmeister bis 1672. Im Jahre 1904 wurde das Schulhaus in Dirlammen abgerissen und als Bauernhaus in Hörgenau wieder aufgebaut. Zur Einweihung des neuen Schulhauses wurde im Jahr 1906 ein Kastanienbaum im Schulhof gepflanzt, der nun ein mächtiger Baum geworden ist. Die Schule wurde im Wechsel – je nach Schülerzahl – als ein- oder zweiklassige Schule geführt. 1953 wurde sogar der Bau eines zweiten Schulsaals im Schulgarten geplant, aber man begnügte sich dann doch infolge der zurückgehenden Schülerzahl mit einem Umbau (Gruppenraum) und der Renovierung des alten Gebäudes, was im Jahr 1956 geschah. Der Unterricht wurde während des Umbaus im Saal der Gastwirtschaft Seling gehalten.
In den 1960er Jahren wurde die Schüler der Klassen 5 bis 8 an der Mittelpunktschule in Lauterbach unterrichtet. Am 19. Juni 1975 wurde die auch die Grundschule in Dirlammen geschlossen. Die Schüler des 1. bis 4. Schuljahres besuchen seitdem die Mittelpunkt-Grundschule in Engelrod. Der letzte Lehrer war Ernst Kalbfleisch von 1948 bis 1975. Das Schulhaus wurde 1981 als Wohnhaus verkauft.
Regelmäßige Veranstaltungen
- Maifeuer
- Traditionskirmes
- Bachfest
- Hexennacht mit Baumstellen und Pfadstreuen auf Pfingsten
- Fasching
- Haxen- & Salzekuchenbacken im alten Backhaus
- Backhausfest
- Rockoktoberfest
- Dorfrundgang des Nikolauses am Nikolaustag
Vereine
- Kultureller Verein Dirlammen
- Sportverein Dirlammen 1963 e. V.
- Burschenschaft Dirlammen e. V.
- Freiwillige Feuerwehr Dirlammen
- Frauengemeinschaft Dirlammen/Hopfmannsfeld
- Gemischter Chor Dirlammen
- Posaunenchor Dirlammen
- Bürgerinitiative Erhaltet den Kuhwald
- Maschinengemeinschaft Dirlammen
- Jagdgenossenschaft
Literatur
- Fotoclub Lauterbach e. V.: Lautertal in alten Aufnahmen. 1987, ISBN 3-89313-003-9
- Lauterbacher Anzeiger Sonderbeilage zur 850-Jahr-Feier Dirlammens
- Literatur über Dirlammen In: Hessische Bibliographie[22]
- Suche nach Dirlammen In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
Weblinks
- Ortsteil Dirlammen. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal.
- Dirlammen, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- Dirlammen, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Ortsteil-Profil Dirlammen. (PDF; 425 kB) Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), abgerufen am 10. Dezember 2017.
- Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 53 (Online bei google books).
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006 .
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 12 ff. (google books).
- Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause's Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, DNB 013163434, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) XI. (google books).
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (Online bei google books).
- Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
- Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google Books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google Books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230) - Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
- Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz vom 9. Dezember 2010 (GVBl. I S. 709–710)
- Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
- Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 120 (Online bei google books).
- Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, DNB 013163434, OCLC 162730484, S. 17 (Online bei google books).
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt
- Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!