Bewegliche Ferientage
Bewegliche Ferientage sind ein Konzept, um den einzelnen Schulen in Deutschland im Rahmen der Schulferien die Möglichkeit zu geben, eine festgelegte Anzahl von Ferientagen individuell zu terminieren. In Österreich ist dieses Konzept unter dem Begriff der schulautonomen Tage etabliert.
Mit den beweglichen Ferientagen soll den Schulen die Möglichkeit zur eigenständigen Gestaltung der Unterrichtszeiten gegeben werden, beispielsweise um Brückentage auszugleichen und lokale Brauchtumsfeste zu berücksichtigen. Auch für die Familien können sich Vorteile ergeben, wenn durch entsprechende Festlegung der Termine Urlaubsreisen noch zu günstigen Saisonkonditionen angetreten werden können.
Die Regelungen für die beweglichen Ferientage werden von den einzelnen deutschen Ländern getroffen. Teilweise werden die beweglichen Ferientage auf die bundesweit im Hamburger Abkommen festgelegten 75 Ferientage angerechnet, teilweise müssen sie an unterrichtsfreien Tagen (d. h. de facto am Samstag) nachgearbeitet werden.[1]
Verbreitung
Nicht alle deutschen Länder haben bewegliche Ferientage eingeführt bzw. haben sie zwischenzeitlich wieder abgeschafft. Bewegliche Ferientage gibt es in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, keine beweglichen Ferientage hingegen in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Bayern. In Bayern wurden die beweglichen Ferientage zum Schuljahr 2005/06 wieder abgeschafft, nachdem sie Anfang der 1990er Jahre eingeführt worden waren.[2]
Kritik
Bewegliche Ferientage stellen insbesondere für Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern an unterschiedlichen Schulen ein Problem dar. Wenn alle Elternteile berufstätig sind, ergeben sich erhebliche Probleme für die Kinderbetreuung: im Prinzip müssen für jedes Kind eigene Urlaubstage aufgewendet werden.[3]
Diesem Problem soll dadurch Rechnung getragen werden, dass je nach Regelung die benachbarten Schulen bzw. alle Schulen einer Gemeinde oder eines Schulbezirkes dazu angehalten sind, sich auf einheitliche bewegliche Ferientage zu verständigen. Allerdings können sich bei dieser Regelung immer noch für Familien die oben angeführten Probleme ergeben, wenn ihre Kinder auf unterschiedliche, weiter entfernte Schulen gehen müssen.
Auch durch das Nachholen von beweglichen Ferientagen ergeben sich Probleme, beispielsweise im Hinblick auf die Schülerbeförderung.[4]
Aufgrund dieser Kritik wurden die beweglichen Ferientage in einigen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, wieder abgeschafft.
Einzelnachweise
- Noch 58 Tage bis zu den nächsten Ferien! In: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst Nr. 98/157. 4. September 1998, abgerufen am 25. Juni 2012.
- Änderung der Bekanntmachung betreffend Ferienordnung und schulfreie Samstage für das Schuljahr 2005/2006. (PDF; 96 kB) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Juli 2005 Nr. III.6-5 S 4407-6.50 961. In: Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ausgegeben in München am 16. August 2005, Nummer 15, Jahrgang 2005. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, S. 167, abgerufen am 3. April 2018.
- Catrin Boldebuck: Schule – Vertreibung aus dem Paradies. Stern Online, 7. März 2007, abgerufen am 14. Februar 2010.
- Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Drucksache 15/5674. (PDF; 292 kB) Bayerischer Landtag, 12. Juni 2006, S. 21, abgerufen am 25. Juni 2012 (Begründung zu § 1 Nr. 32 Buchst. b (Art. 89 BayEUG)): „Bei den bis zum Schuljahr 2004/2005 vorgesehenen beweglichen Ferientagen und ihrer obligatorischen Nachholung ergaben sich Akzeptanzprobleme vor allem im Hinblick auf die Ferienplanung, die Organisation der Schülerbeförderung und des Schulbetriebs.“