Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunkangebote in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an.
Bayerische Landeszentrale für neue Medien | |
---|---|
Staatliche Ebene | Freistaat Bayern |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst |
Gründung | 1. April 1985 |
Hauptsitz | München |
Behördenleitung | Thorsten Schmiege, Präsident[1] |
Netzauftritt | www.blm.de |
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung[2], nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de jure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Zulassung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, von den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985.
Organe
Wesentliche Organe der BLM zur Lizenzierung bayerischer Hörfunk-, TV- sowie Internetangebote sind der Präsident (Thorsten Schmiege) zusammen mit der Geschäftsführerin (seit 1. Oktober 2021 Annette Schumacher) und der Medienrat (Vorsitz: Walter Keilbart). Diesem sind die Gremien Fernsehausschuss, Hörfunkausschuss, Grundsatzausschuss und Beschließender Ausschuss unterstellt. Diese Gremien führen die Prüfung von Lizenzanträgen und die Programmaufsicht durch. Seit 2014 existieren als Querschnittsausschüsse, die sich aus Mitgliedern von Hörfunk-, Fernseh- und Grundsatzausschuss zusammensetzen, der Medienkompetenz-Ausschuss und der Digital-Ausschuss. Im Unterschied zu den meisten Landesmedienanstalten verfügt die BLM über ein weiteres Organ, den Verwaltungsrat (Vorsitz: Roland Richter), der für die wirtschaftlichen Angelegenheiten der BLM zuständig ist.
Für die Zulassung von bayerischen Anbietern bundesweit verbreiteter Fernseh- und Hörfunkprogramme und deren Beaufsichtigung dienen der BLM die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organe (§ 35 Abs. 2 Satz 2 RStV). Da diese Kommissionen bundeseinheitlich zuständig sind und der jeweiligen Landesmedienanstalt im Zulassungs- und Aufsichtsverfahren als Organe dienen, verwendet die öffentliche Debatte gerne den bildhaften Begriff der „Wanderorgane“.
Präsident der BLM ist seit 1. Oktober 2021 Thorsten Schmiege. Im Rahmen der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ist er seit 1. Januar 2022 stellvertretender Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) sowie der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Außerdem koordiniert er den Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz der Medienanstalten und ist Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Der promovierte Jurist war von September 2019 bis September 2021 Geschäftsführer der BLM.
Frühere Präsidenten waren Rudolf Mühlfenzl (1986–1989), Wolf-Dieter Ring (1990–2011) und Siegfried Schneider (2011–2021).
Aufgaben
Die BLM trägt die öffentliche Verantwortung für die von ihr genehmigten Programmangebote privater Anbieter (Art. 2 des Bayerischen Mediengesetzes – BayMG). Aufgaben der BLM sind unter anderem die Genehmigung und Kontrolle privater Rundfunkanbieter, die ihre Angebote über Sendeanlagen in Bayern verbreiten. Bei sog. bundesweit verbreiteten Satellitenprogrammen können sich die Veranstalter die Landesmedienanstalt aussuchen, von der sie zugelassen und beaufsichtigt werden wollen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrags – RStV). Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung des Jugendschutzes und Einhaltung der Werbebestimmungen einschließlich der Werbemengenbegrenzung. Weitere Aufgabenfelder sind z. B. die Vergabe von Frequenzen, die Förderung der bayerischen Radio- und Fernsehprogramme, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von Statistiken über die Mediennutzung, die in Form der Vergabe von Forschungsaufträgen erfolgt, nicht zu vergessen Medienpädagogik und Medienerziehung. Der zahlreiche weitere Aufgaben umfassende Aufgabenkatalog des Art. 11 BayMG ist nicht abschließend. Die BLM ist berechtigt, weitere Aufgaben wahrzunehmen, die mit ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Trägerin der Rundfunkangebote nach dem BayMG (Art. 2 Abs. 1 BayMG) und als Landesmedienanstalt (Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BayMG) vereinbar sind. Die BLM vergibt jährlich den BLM-Hörfunk-Preis und BLM-Lokalfernsehpreis zur Förderung der journalistischen Qualität in den Programmen lokaler Radio- und Fernsehstationen. Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Ausgezeichnet werden die jeweils besten Hörfunk- und Fernsehbeiträge eines Jahres mit lokaler Bedeutung in vier Kategorien. Außerdem gibt die BLM zweimal im Jahr das Magazin Tendenz heraus, das kostenlos abonniert werden kann.
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten |
Im Mai 2012 stellte der VBL, ein Interessensverband bayerischer Lokalrundfunkanbieter, ein Gutachten ins Netz, das er bei der Regensburger Fachhochschullehrerin Gabriela von Wallenberg in Auftrag gegeben hatte. Darin wird behauptet, die BLM nehme Aufgaben ohne gesetzliche Grundlage wahr, und gefordert, die BLM solle ihre Tätigkeitsfelder beschneiden und den Aufwand der Aufgabenwahrnehmung in vielen Bereichen zurückfahren. Im September 2012 hat die BLM ein Gutachten des Staatsrechtlers Herbert Bethge, ins Netz gestellt, das dem VBL-Gutachten sträfliche Vernachlässigung von Rechtsprechung und Literatur vorwirft und die Wissenschaftlichkeit abspricht. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Medienrat der BLM schon aus verfassungsrechtlichen Gründen berechtigt ist, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Zweckbindung der BLM (vgl. Art. 1 Abs. 1 BayMG) Aufgaben zu definieren, die die BLM neben den im offenen Aufgabenkatalog des Art. 11 Satz 2 BayMG benannten wahrnehmen darf, und Intensität und Umfang der Aufgabenwahrnehmung weitgehend selbstbestimmt festzulegen.
Die BLM ist Gründungsmitglied im MedienCampus Bayern, dem Dachverband für die Medienaus- und -weiterbildung in Bayern. Außerdem verantwortet sie das MedienNetzwerk Bayern, das 2013 als Nachfolgeeinrichtung für das Cluster für audiovisuelle Medien (CaM) vom damaligen Medienminister Thomas Kreuzer gegründet worden und seit 2019 unter dem Dach der Medien.Bayern GmbH angesiedelt ist. Die BLM ist eine der Mitinitiatoren der digitalen Rundfunktechniken DVB-T und DAB in Deutschland. Die BLM selbst organisiert eine Vielzahl von Veranstaltungen, wie den Deutschen Social TV Summit, die media.innovations, die Augsburger Mediengespräche und viele weitere Events für die Medienbranche und ein medienpädagogisches Fachpublikum.
Medien.Bayern GmbH
Im Jahr 2019 wurden die zwei 100-prozentigen Tochterunternehmen der BLM, die Medientage München GmbH in München und die Bayerische Medien-Servicegesellschaft (BayMS) in Nürnberg, verschmolzen und umfirmiert zur Medien.Bayern GmbH mit Sitz in München. Diese fungiert als Dachgesellschaft für Projekte zur Vernetzung und Förderung des Medienstandorts Bayern und wird vom Freistaat Bayern und der BLM gefördert.[3]
Im Beirat der Medien.Bayern GmbH sitzen neben der BLM der Bayerische Rundfunk (BR), der FilmFernsehFonds Bayern, die Industrie- und Handelskammern in Bayern (IHK), die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw-bayern), der Medien Campus Bayern sowie die Bayerische Staatskanzlei.
Media Lab Bayern
Im Juni 2015 hat die BLM das Media Lab Bayern in München gegründet. Seit 2019 ist das Media Lab Bayern Teil der Medien.Bayern GmbH und wird von der BLM und der Bayerischen Staatskanzlei gefördert. Das Lab ist ein Coworking-Space und Inkubator für digitalen Journalismus – ein Ort für alle, die den Medienwandel mitgestalten wollen. Gesucht werden kreative Vordenker aus Journalismus, Design und Entwicklung, die ihre eigenen Medienprojekte umsetzen wollen. Im Lab können sie Ideen entwickeln, Teammitglieder finden und Prototypen für Apps und Tools der digitalen Medienwelt entwerfen. Mit Programmen wie z. B. dem Media Startup Fellowship, dem Research und Development Fellowship oder der Open Innovation Challenge werden Ideen und Projekte gefördert, die die Medien- und Newsbranche voranbringen, sei es content- oder technologiebezogen. Themenfelder sind zum Beispiel: Messaging und Bots, Artificial Intelligence und Machine Learning, Data- und Robot Journalism, Payment und Paid Content, 360°-Video, Augmented und Virtual Reality, Mobile Storytelling oder Native Advertising. Zudem wird Medienhäusern ein eigenes Intrapreneurship-Programm angeboten. Ein zweiter Standort des Media Lab wurde im April 2019 zur Stärkung des Medienstandorts Nordbayern in Ansbach eröffnet. Außerdem gibt es seit 2018 eine Kooperationsvereinbarung mit dem New York City Media Lab und der City University of New York (CUNY). Gemeinsam mit der Google News Initiative (GNI) und dem European Journalism Centre (EJC) ruft das Media Lab Bayern 2021 ein europäisches Startup-Förderprogramm ins Leben[4].
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Herbert Bethge: Der Verfassungsrechtliche Status der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). 2., überarbeitete Auflage. Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-7010-9.
- Rupert Stettner: Die Stellung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Rundfunksystem nach dem Bayerischen Mediengesetz. München 1999, ISBN 3-88927-246-0.
- Ralf Müller-Terpitz: Die Finanzautonomie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Lichte der aktuellen Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5903-6.
- Gregor Kirchhof: Der Bayerische Medienrat: zwischen öffentlicher Hand und Gesellschaft. Baden-Baden 2017, ISBN 978-3-8487-4293-6.
Einzelnachweise
- Präsident & Geschäftsführung, auf www.blm.de, aufgerufen am 1. Oktober 2021.
- Art. 111a - Bürgerservice. Abgerufen am 13. Februar 2022.
- Medien.Bayern, auf medien-bayern.de, abgerufen am 4. Oktober 2020.
- Media Lab Bayern bringt GNI Startups Lab nach Europa. Abgerufen am 5. August 2021.