Medienanstalt Sachsen-Anhalt

Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) i​st eine d​er 14 Landesmedienanstalten u​nd eine rechtsfähige Anstalt d​es öffentlichen Rechts i​n Sachsen-Anhalt. Sie i​st die für d​as Bundesland Sachsen-Anhalt zuständige Behörde für d​ie Zulassung u​nd Beaufsichtigung privater Hörfunk- u​nd Fernsehveranstalter s​owie für d​ie Aufsicht über private Anbieter v​on Telemedien. Zudem fördert d​ie MSA n​eben der rundfunktechnischen Infrastruktur, d​ie Bürgermedien (Offene Kanäle u​nd Nicht-kommerzielle Lokalradios) u​nd vermittelt m​it medienpädagogischer Arbeit Medienkompetenz.[1]

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

Staatliche Ebene Land
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 22. Mai 1991
Hauptsitz Halle
Behördenleitung Martin Heine, Direktor
Netzauftritt medienanstalt-sachsen-anhalt.de

Die MSA gehört d​er Arbeitsgemeinschaft d​er Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an.

Der Vorstand besteht derzeit (Stand: 2016) a​us Annekatrin Valverde, Konrad Breitenborn u​nd Markus Kurze (MdL).

Organisation

 Arbeitsgemeinschaft d​er Landesmedienanstalten

Die Organe und damit die Entscheidungsträger der MSA sind die Versammlung und der Vorstand. Die Versammlung setzt sich aus 25 ehrenamtlich tätigen Vertretern relevanter gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreter der Kirchen, der jüdischen Gemeinden oder auch Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Die Versammlung bekommt durch das Mediengesetz Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) die Hauptentscheidungskompetenz zugewiesen. Die Amtszeit der jetzigen Versammlung läuft bis 2021.[1] Ein drei Personen umfassender Vorstand (Markus Kurze, MdL, Vorsitzender, Annekatrin Valverde, 1. Stellv. Vorsitzende, Konrad Breitenborn, 2. Stellv. Vorsitzender), der aus gewählten Mitgliedern der Versammlung besteht, leitet die MSA. Diesem wird durch das MedienG LSA ein Großteil an Entscheidungskompetenzen eingeräumt. Er vertritt die Behörde gerichtlich und außergerichtlich und ist für die Vorbereitung des Haushalts sowie für die ständige Programmaufsicht zuständig.

Aufgaben

  • Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen-Anhalt
  • Beobachtung und Kontrolle der privaten Radio- und Fernsehprogramme
  • Sicherung des Jugendschutzes und der Werbegrenzen
  • Behandlung von Programmbeschwerden
  • Förderung der Bürgermedien (Offene Kanäle und Nichtkommerzielle Lokalradios)
  • Überwachung der medienrechtlichen Ordnung in Kabelnetzen
  • Förderung der rundfunktechnischen Infrastruktur
  • Beteiligung an Projekten zur Erprobung neuer Kommunikationstechniken
  • Förderung medienpädagogischer Maßnahmen

Auf dem Medienportal der MSA präsentieren sich private Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die Bürgermedienprogramme aus Sachsen-Anhalt per Livestream. Sitz der MSA ist Halle (Saale).

Einzelnachweise

  1. Die medienanstalten - ALM GbR (Hrsg.): Jahrbuch 2014/2015. VISTAS Verlag, Leipzig 2015, ISBN 978-3-89158-613-6 (Volltext [PDF; 6,3 MB; abgerufen am 25. März 2019]).
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