Arbeitsgericht Gießen
Das Arbeitsgericht Gießen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der sieben hessischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Gießen.
Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Alsfeld (mit Ausnahme der Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schlitz, Ulrichstein und Wartenberg), Büdingen, Friedberg, Gießen und Nidda.[1]
Zum 31. Dezember 2011 wurden die Arbeitsgerichte Wetzlar und Marburg aufgelöst und deren Bezirke dem des Arbeitsgerichtes Gießen zugeschlagen. Aus dem Arbeitsgericht Wetzlar waren dies die Amtsgerichtsbezirke Dillenburg und Wetzlar und aus dem Arbeitsgericht Marburg die Amtsgerichtsbezirke Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg und Schwalmstadt.
Gebäude und Größe
Das Arbeitsgericht befand sich bis Januar 2012 in der Friedrich-List-Straße im Gießener Gewerbegebiet. Nach einem Umzug ist es nun in der Innenstadt zu finden und über den Schiffenberger Weg zu erreichen. Die Postanschrift lautet: Aulweg 45, 35392 Gießen.
Das Arbeitsgericht Gießen verfügt über 13 Kammern, von denen allerdings nur 11 besetzt sind.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Gießen übergeordnet ist das Hessische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main; diesem wiederum übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Weblinks
Einzelnachweise
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244