Arbeitsgericht Frankfurt am Main
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der sieben hessischen Arbeitsgerichte.
Geschichte
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wurde mit dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 eingerichtet und nahm 1927 seine Arbeit auf. Es befand sich zunächst in den Räumen des Amtsgerichtes Frankfurt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde das Gericht gleichgeschaltet und das richterliche Personal ausgetauscht. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946 wurde das Arbeitsgericht wieder eingerichtet, nachdem die Gerichte von den Siegermächten nach dem Zusammenbruch 1945 zunächst aufgelöst worden waren.
50° 7′ 57,4″ N, 8° 40′ 43,3″ O
Sitz des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ab 1948 in einer Gründerzeitvilla in der Karlstraße. 1961 wurde der Sitz in das neue Gerichtsgebäude in die Adickesallee 36 verlegt. Das viereckige Gebäude umschließt einen Innenhof. 1962 wurde im Innenhof ein vom Künstler Erich Kuhn geschaffener Brunnen aufgestellt.[1]
Im Mai 2007 bezog das Arbeitsgericht Frankfurt am Main seine neuen Amtsräume im Westflügel des Zentralgebäudes des Behördenzentrums Gutleutstraße.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Bad Homburg vor der Höhe, Königstein im Taunus sowie der Gemeinde Kelsterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim.[2] Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei ihren Sitz im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, in Kelsterbach oder in Frankfurt am Main hat.
Gebäude und Größe
Das Arbeitsgericht befindet sich im Gutleutviertel gemeinsam mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht im Behördenzentrum, das aus der früheren Gutleutkaserne entstanden ist.
Die Postanschrift lautet: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verfügt über 24 Kammern.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Hans Lohne: Mit offenen Augen durch Frankfurt; Handbuch der Frankfurter Brunnen, Denkmäler und der Kunst am Bau, zweite Auflage 1982, ISBN 3-7829-0014-6, Seite 12
- § 3 Nr. 2 des Hess. Ausführungsgesetzes zum ArbGG i. d. F. vom 7. März 2005, GVBl. 2005 (Nr. 8), S. 244 ff.