Arbeitsgericht Wetzlar
Das Arbeitsgericht Wetzlar war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit eines der ehemals zwölf hessischen Arbeitsgerichte.
Geschichte
1926 wurde das Arbeitsgericht Wetzlar als Teil des Amtsgerichtes Wetzlar eingerichtet. Seit 1953 war es ein eigenständiges Gericht.
Das Arbeitsgericht Wetzlar wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Gießen für die ehemals Wetzlarer Fälle zuständig.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Wetzlar in der Hausertorstraße 47b.
Das Arbeitsgericht Wetzlar war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Dillenburg und Wetzlar.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Gericht waren das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244