Arbeitsgericht Hanau
Das Arbeitsgericht Hanau, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, war eines der ehemals zwölf hessischen Arbeitsgerichte.
Geschichte
1926 wurde das Arbeitsgericht Hanau als Teil des Amtsgerichtes Hanau eingerichtet. Seit 1953 war es ein eigenständiges Gericht, auch wenn das Gerichtsgebäude bis zur Schließung von beiden Gerichten genutzt wurde.
Das Arbeitsgericht Hanau wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Offenbach am Main zuständig, soweit nicht für den nord-östlichen Bereich des bisherigen Gerichtsbezirks Hanau das Arbeitsgericht Fulda zuständig ist.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Hanau. Es war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern.[1]
Gebäude und Größe
Das Arbeitsgericht befand sich im Stadtzentrum; es besaß eine Nebenstelle im Hanauer Stadtteil Wolfgang.
Die Postanschrift des Arbeitsgerichtes lautete: Nussallee 17, 63450 Hanau, die Postanschrift der Nebenstelle lautete: Vor der Pulvermühle 10, 63457 Hanau.
Das Arbeitsgericht Hanau verfügte über vier Kammern.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Hanau war das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244