Arbeitsgericht Bad Hersfeld
Das Arbeitsgericht Bad Hersfeld war ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines der ehemals zwölf hessischen Arbeitsgerichte.
Geschichte
1926 wurde das Arbeitsgericht Bad Hersfeld als Teil des Amtsgerichtes Bad Hersfeld eingerichtet. Seit 1953 war es ein eigenständiges Gericht, auch wenn das Gerichtsgebäude bis zur Schließung von beiden Gerichten genutzt wurde.
Zum 31. Dezember 2011 wurde das Arbeitsgericht Bad Hersfeld geschlossen. Die Aufgaben gingen für den Bereich des Werra-Meißner-Kreises an das Arbeitsgericht Kassel und für die anderen Orte an das Arbeitsgericht Fulda über. Die frei werdenden Räume werden vom Amtsgericht Bad Hersfeld genutzt werden. Dieses nimmt die Aufgaben des aufgelösten Amtsgerichtes Rotenburg an der Fulda auf und benötigt entsprechend mehr Räumlichkeiten.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in Bad Hersfeld in der Dudenstraße 10.
Das Arbeitsgericht Bad Hersfeld war örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie den Städten und Gemeinden Berkatal, Eschwege, Herleshausen, Meinhard, Meißner, Ringgau, Sontra, Waldkappel, Wanfried, Wehretal und Weißenborn aus dem Werra-Meißner-Kreis.[1] Die sachliche Zuständigkeit ergab sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Bad Hersfeld war das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz vom 7. März 2005, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, 2005, S. 244