Amtsgericht Roth
Das Amtsgericht Roth (auch Amtsgericht Roth bei Nürnberg genannt) war ein von 1879 bis 1970 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Roth.
Geschichte
Am 1. Oktober 1879 wurde anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Bayern ein Amtsgericht zu Roth errichtet, dessen Sprengel aus den vorher zum Landgerichtsbezirk Roth zählenden Gemeinden Abenberg, Aurau, Belmbrach, Bernlohe, Eckersmühlen, Georgensgmünd, Großweingarten, Mäbenberg, Mosbach, Obersteinbach ob Gmünd, Petersgmünd, Pfaffenhofen, Rittersbach, Roth, Rothaurach, Spalt, Wallesau und Wernfels sowie den bis dahin zum Landgerichtsbezirk Heilsbronn gehörenden Gemeinden Beerbach, Dürrenmungenau, Hergersbach, Untereschenbach, Wassermungenau und Winkelhaid gebildet wurde.[1][2] Übergeordnete Instanz war das Landgericht Nürnberg, welches sich seit 1. April 1932[3] Landgericht Nürnberg-Fürth nannte.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Roth bei Nürnberg, dessen Bezirk nun dem Amtsgericht Schwabach zugelegt wurde.[4]
Gerichtsgebäude
Das Gericht war in einem dreigeschossigen Backsteinbau mit Sandsteingliederungen an der Hilpoltsteiner Straße 30/30a, heute die Polizeiinspektion und das Jobcenter, untergebracht. Das 1890/91 erbaute Haus steht unter Denkmalschutz.[5]
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 386 f.)
- Landgericht Roth. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1255–1258.
- Verordnung zur Ausführung des § 45 Abs. II der Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 vom 15. Februar 1932 (GVBl. S. 66)
- Gesetz über die Aufhebung von Amtsgerichten und die Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. Juni 1969 (GVBl. S. 148)
- Denkmalliste für Roth (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege