Amtsgericht Hilpoltstein
Das Amtsgericht Hilpoltstein war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der mittelfränkischen Stadt Hilpoltstein, das in der ehemaligen Herzoglichen Residenz untergebracht war. Das Gericht wurde als Zweigstelle des Amtsgerichts Schwabach bis 2004 weitergeführt.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Hilpoltstein ein Amtsgericht errichtet,[1] dessen Sprengel weitgehend dem des schon vorher existierenden Landgerichts Hilpoltstein entsprach:
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Die nächsthöhere Instanz war bis zum 1. Oktober 1944 das Landgericht Eichstätt, danach das Landgericht Nürnberg-Fürth.[2]
Am 3. Januar 1946 wurde das Amtsgericht Greding zur Zweigstelle des Amtsgerichts Hilpoltstein herabgestuft[3] und dies 1956 noch einmal bestätigt.[4] Am 1. Juli 1959 erfolgte auf Anordnung des Bayerischen Staatsministers der Justiz die Auflösung dieser Zweigstelle.[5] Das Amtsgericht Eichstätt wurde zum 1. Juli 1973 aufgelöst und als Zweigstelle des Amtsgerichts Schwabach weitergeführt.[6] Die Zweigstelle wurde 2004 aufgelöst.
Weblinks
Einzelnachweise
- Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 400 f.)
- Erlaß zur Änderung von Oberlandesgerichtsbezirken vom 20. Juli 1944 (RGBl. I S. 163)
- 5. Übergang in die Gegenwart 1879–1950. In: Gerhard Hirschmann: Eichstätt. Beilngries-Eichstätt-Greding. (= Historischer Atlas von Bayern. Reihe I Heft 6). Komm. für Bayer. Landesgeschichte, München 1959, S. 186.
- Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
- Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
- Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25. April 1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt