Amt Marienberg
Das Amt Marienberg mit Sitz in Marienberg war von 1816 bis 1866 ein Amt des Herzogtums Nassau.
Geschichte
Das Kirchspiel Marienberg gehörte ursprünglich zur Herrschaft zum Westerwald und im HRR zum nassau-oranischen Amt Beilstein. Im Jahr 1806 kam das Gebiet zum Großherzogtum Berg und im Jahr 1813 zurück an das wieder erstandene Nassau-Oranien und danach im Rahmen eines Gebietstausches an das Herzogtum Nassau.
Im Rahmen der Ibellschen Reformen wurden im Jahr 1816 28 Ämter gebildet. Das Amt Marienberg bestand bis zum Ende des Amtes aus Marienberg, Ailertchen, Bach, Bellingen, Bölsberg, Bretthausen, Büdingen, Dreisbach, Eichenstruth, Enspel, Erbach, Fehl mit Ritzhausen, Großseifen, Hahn, Hardt, Hinterkirchen, Hintermühlen, Höhn, Hölzenhausen, Hof, Kackenberg, Langenbach, Langenhahn, Liebenscheid, Löhnfeld, Öllingen, Pfuhl, Püschen, Rotzenhahn, Schönberg, Stangenroth, Stein mit Neukirch, Stockhausen mit Illfurth, Stockum, Todtenberg, Unnau, Urdorf, Wiesenberg, Willingen, Zinhain.
Nach der Märzrevolution im Jahr 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[1] Für die Verwaltung wurden zehn Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Marienberg wurden vom Kreisamt Hachenburg wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Marienberg. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[2]
Preußen
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Marienberg bildete im Jahr 1867 gemeinsam mit den Nachbarämtern den Oberwesterwaldkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Marienberg gebildet.[3]
Auch nach der Kreisgründung blieb die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“.[4] Die ehemaligen Ämter bildeten die vier Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.[5]
Amtmänner
- Wilhelm Joseph Genger (1816–1817)
- Ludwig Friedrich Schepp (1817–1819)
- Christian Philipp Freudenberg (1820–1830)
- Johann Jacob Möhn (1830–1832)
- Heinrich Ernst Schwab (1832–1837)
- Heinrich Langsdorf(f) (1837–1840)
- Wilhelm Rullmann (1840–1842)
- Carl August Sell (1842–1849)
- Carl Hehner (1851–1854) (Justizamtmann im Justizamt Marienberg)
- Hinrich Wilhelm Anton Güll (1854–1857)
- Friedrich Bäntsch (1857–1862)
- Franz August Theodor Wißmann (1862–1867)
- Der Landrat des Oberwesterwaldkreises in Personalunion (1867–1886)
Literatur
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 165–166
Einzelnachweise
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409).
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160).
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229