Amt Eltville
Das Amt Eltville mit Sitz in Eltville am Rhein war Kurmainzer, nassauisches und preußisches Amt.
Geschichte
Kurmainz
Eltville war Kerngebiet von Kurmainz. Im ausgehenden Mittelalter bildete sich auch in Eltville eine Amtsstruktur heraus. Am Ende des HRR umfasste das Amt Eltville, Erbach, Frauenstein, Hallgarten, Hattenheim, Kiedrich, Mittenheim, Neudorf, Niederglattbach, Nieder-Walluf, Oberglattbach, Oberwalluf, Oestrich und Rauenthal.[1] Das Amt unterstand dem Vizedom im Rheingau.
Nassau
1803 wurde mit dem Reichsdeputationshauptschluss Kurmainz aufgelöst und das Amt Eltville kam an Nassau-Usingen und 1806 zum Herzogtum Nassau.
Das Amt Eltville mit Sitz in Eltville am Rhein war eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, das am 1. Juli 1816 im Rahmen einer Neuorganisation der nassauischen Verwaltung neu gebildet wurde.[2] An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Das Amt war sowohl für die Verwaltung als auch für die Rechtsprechung in erster Instanz zuständig.
Zum Amt Eltville gehörten folgende 11 Ortschaften:[3]
- die ehemals Kurmainzischen Orte Eltville am Rhein, Erbach (Rheingau), Hallgarten, Hattenheim, Kiedrich, Mittelheim, Neudorf, Niederwalluf, Oberwalluf, Oestrich (Rheingau), Rauenthal
1820 umfasste das Amt 2.118 Familien, 9.714 Einwohner. Davon waren 173 evangelisch, 9.435 katholisch, 13 Mennoniten und 93 Juden.
Ab 1831 nahm das Amt auch die Funktion eines Rheinzollgerichtes wahr.
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[4] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Eltville wurden vom Kreisamt Rüdesheim wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Eltville. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[5]
Preußen
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Eltville bildet 1867 gemeinsam mit dem Amt Rüdesheim, dem Amt St. Goarshausen und dem Amt Braubach den Rheingaukreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Eltville gebildet.[6]
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“[7] Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.[8]
Amtmänner
Folgende Amtmänner waren in Eltville tätig:
- 1805–1815: Georg Herber
- 1816–1832: Heinrich von Graß
- 1832–1841: Friedrich Jacob Christian Büsgen
- 1841–1849: Christian Ludwig Wen(c)kenbach
- 1854–1859: Wilhelm Rullmann
- 1859–1865: Johann Friedrich Henrich Wilhelm Held
- 1865–1869: Carl Joseph Recken
- 1869–1886 Alexander Carl Wilhelm Christian Westerburg (I)
Literatur
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, 1979, ISBN 3879691266, S. 149–150
Einzelnachweise
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, 1832, S. 89, (online bei Google Books)
- Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
- Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band, 1870, S. 327 (Online)
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229