Winnen (Allendorf/Lumda)

Winnen i​st der kleinste Ortsteil d​er Stadt Allendorf (Lumda) i​m mittelhessischen Landkreis Gießen.

Winnen
Höhe: 306 (299–333) m ü. NHN
Fläche: 1,79 km²[1]
Einwohner: 354 (30. Jun. 2021)[2]
Bevölkerungsdichte: 198 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Braunstein
Postleitzahl: 35469
Vorwahl: 06407
Bild von Winnen

Geographie

Der Ort l​iegt nördlich d​es Hauptortes. Er schließt direkt a​n das i​m Süden gelegene Nordeck an. Durch d​en Ort verläuft d​ie Landesstraße 3089.

Geschichte

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Winnen erfolgte unter dem Namen de Winden im Jahr 1238 in einer Arkunde4 des Klosters Arnsburg.[1] In historischen Dokumenten ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Winedun (1150/60), Windin (1265), Wenden (um 1400) und Winden (1577).

Die frühgotische Kirche i​n Winnen w​urde um 1320 vollendet u​nd später mehrmals umgebaut, 1906–1908 d​as Langschiff a​uf fast d​ie doppelte Breite erweitert.

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1970 die die bis dahin selbständigen Gemeinden Winnen und Nordeck freiwillig zur neuen Gemeinde Braunstein,[3] die am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert wurde.[4][5] Für die Ortsteile Climbach und Nordeck-Winnen wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[6]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Winnen lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][7]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Winnen zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[10] In Treis wurde ein Assistenzamt eingerichtet, das 1831 als eigenständiges Justizamt Treis ausgegliedert wurde und für Winnen zuständig war.

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde durch einen Gebietstausch Treis an das Großherzogtum Hessen abgetreten, Winnen wurde dem Justizamt Marburg zugeschlagen das jetzt zum königlich Preußischen Amtsgericht Marburg wurde. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[11] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[12]

Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Winnen 360 Einwohner. Darunter waren 6 (1,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 57 Einwohner unter 18 Jahren, 168 zwischen 18 und 49, 84 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 150 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 45 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 111 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[13]

Einwohnerzahlen

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1500:ca. 9 Hausgesesse
 1577:13 Hausgesesse
 1681:07 Hausgesesse
 1747:20 Hausgesesse
 1838:Familien: 7 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 2 Beisassen
Winnen: Einwohnerzahlen von 1749 bis 2020
Jahr  Einwohner
1749
 
109
1834
 
175
1840
 
193
1846
 
194
1852
 
206
1858
 
215
1864
 
201
1871
 
192
1875
 
203
1885
 
201
1895
 
198
1905
 
205
1910
 
195
1925
 
210
1939
 
212
1946
 
323
1950
 
311
1956
 
247
1961
 
243
1967
 
238
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
360
2016
 
355
2020
 
345
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Allendorf (Lumda)[2]

Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1830:545 evangelische Einwohner
 1861:192 evangelisch-lutherische Einwohner
 1885:201 evangelische (= 100 %) Einwohner
 1961:227 evangelische (= 93,42 %), 10 katholische (= 4,12 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1838:Familien: 28 Ackerbau, 14 Gewerbe, 2 Tagelöhner.
 1961:Erwerbspersonen: 71 Land- und Forstwirtschaft, 31 Produzierendes Gewerbe, 7 Handel und Verkehr, 8 Dienstleistungen und Sonstiges.

Sehenswürdigkeiten

Literatur

Commons: Winnen (Allendorf/Lumda) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Winnen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 22. Januar 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Allendorf/Lumda – Fakten. In: allendorf-lda.de. Abgerufen am 7. September 2021.
  3. Zusammenschluß der Gemeinden Nordeck und Winnen im Landkreis Marburg zu der neuen Gemeinde „Braunstein“ vom 10. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 52, S. 2447, Punkt 2464 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  4. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB 770396321, OCLC 180532844, S. 280.
  6. Hauptsatzung. (PDF; 67 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Allendorf (Lumda), abgerufen im September 2021.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  8. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 121 f. (online bei Google Books).
  9. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f..
  10. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  11. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  12. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  13. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44;.
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