Nordeck (Allendorf)

Nordeck i​st ein Ortsteil d​er Stadt Allendorf (Lumda) i​m mittelhessischen Landkreis Gießen.

Nordeck
Höhe: 285 (264–299) m ü. NHN
Fläche: 4,85 km²[1]
Einwohner: 633 (30. Jun. 2021)[2]
Bevölkerungsdichte: 131 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1970
Eingemeindet nach: Braunstein
Postleitzahl: 35469
Vorwahl: 06407

Geographie

Der Ort l​iegt nördlich d​es Hauptortes. Direkt a​n den nördlichen Ortsrand schließt Winnen an. Durch Nordeck verläuft d​ie Landesstraße 3089.

Geschichte

Von den Anfängen bis zur Gebietsreform in Hessen

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Nordeck erfolgte unter dem Namen Nordecga im Jahr 1093 in einer urkunde des Erzbistums MainZ.[1] In erhaltenen Urkunden wurde Nordeck unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Nordecga (1093), de Nordeke (1232), de Nartheke (1261), Nordeck (1708/10).

Die Burg Nordeck w​urde 1222 genannt, stammt a​ber wahrscheinlich a​us dem 11. Jahrhundert. In d​er Burg befand s​ich lange d​as Landschulheim Burg Nordeck, h​eute betreibt d​ie Lebenshilfe Gießen e​in Wohnheim a​uf der Burg[3].

Von 1803 b​is 1933 bestand i​m Ort e​ine jüdische Gemeinde.[4]

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1970 die die bis dahin selbständigen Gemeinden Winnen und Nordeck freiwillig zur neuen Gemeinde Braunstein,[5] die am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert wurde.[6][7] Für die Ortsteile Climbach und Nordeck-Winnen wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[8]

Territorialgeschichte und Verwaltung im Überblick

Die folgende Liste z​eigt im Überblick d​ie Territorien, i​n denen Nordeck lag, bzw. d​ie Verwaltungseinheiten, d​enen es unterstand:[1][9]

Gerichte seit 1821

Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung (1807–1813 und endgültig 1822) sind die Ämter neben der Verwaltung für die Rechtsprechung (meist Niedere Gerichtsbarkeit bzw. Erste Instanz) zuständig. Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Kreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Nordeck zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[12] In Treis wurde ein Assistenzamt eingerichtet, das 1833 als eigenständiges Justizamt Treis ausgegliedert wurde und für Nordeck zuständig war.

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde durch einen Gebietstausch Treis an das Großherzogtum Hessen abgetreten, Nordeck wurde dem Justizamt Marburg zugeschlagen das jetzt zum königlich Preußischen Amtsgericht Marburg wurde. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[13] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[14]

Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerzahlen

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1500:25 hausgesessene Mannschaften
 1577:37 hausgesessene Mannschaften
 1681:19 hausgesessene Mannschaften
 1747:64 Haushalte
Nordeck: Einwohnerzahlen von 1749 bis 2020
Jahr  Einwohner
1749
 
306
1800
 
?
1834
 
602
1840
 
639
1846
 
628
1852
 
655
1858
 
616
1864
 
592
1871
 
546
1875
 
535
1885
 
485
1895
 
500
1905
 
523
1910
 
508
1925
 
555
1939
 
599
1946
 
717
1950
 
682
1956
 
719
1961
 
717
1967
 
711
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
702
2016
 
642
2020
 
626
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Allendorf (Lumda)[2]

Einwohnerstruktur

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Nordeck 702 Einwohner. Darunter waren 15 (2,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 153 Einwohner unter 18 Jahren, 228 zwischen 18 und 49, 168 zwischen 50 und 64 und 123 Einwohner waren älter.[15] Die Einwohner lebten in 264 Haushalten. Davon waren 63 Singlehaushalte, 81 Paare ohne Kinder und 96 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 15 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 180 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.[15]

Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1861:469 evangelisch-lutherische, 2 ;römisch-katholisch, 42 jüdische Einwohner
 1885:452 evangelische, ein katholischer und 32 jüdische Einwohner
 1961:651 evangelische, 56 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
 1749:zwei Schreiner, zwei Wagner, ein Bender, 4 Schmiede, ein Bäcker, 16 Leineweber, zwei Schneider, ein Wirt, 4 Müller, zwei Handmüller, 5 Tagelöhner, 5 Tagelöhnerinnen, eine einzelne Jüdin.
 1961:Erwerbspersonen: 155 Land- und Forstwirtschaft, 102 Produzierendes Gewerbe, 35 Handel und Verkehr, 49 Dienstleistungen und Sonstiges.

Sehenswürdigkeiten

Literatur

Commons: Nordeck (Allendorf/Lumda) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Nordeck, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 19. August 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Allendorf/Lumda – Fakten. In: allendorf-lda.de. Abgerufen am 7. September 2021.
  3. Schulschluss auf Burg Nordeck. In: Gießener Allgemeine. 21. Mai 2015, abgerufen am 12. November 2017.
  4. Die Jüdische Gemeinde Nordeck in der Alemannia Judaica
  5. Zusammenschluß der Gemeinden Nordeck und Winnen im Landkreis Marburg zu der neuen Gemeinde „Braunstein“ vom 10. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 52, S. 2447, Punkt 2464 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,8 MB]).
  6. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  7. Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, DNB 770396321, OCLC 180532844, S. 280.
  8. Hauptsatzung. (PDF; 67 kB) § 6. In: Webauftritt. Stadt Allendorf (Lumda), abgerufen im September 2021.
  9. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation. In: treemagic.org. 2006;.
  10. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 121 f. (online bei Google Books).
  11. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f..
  12. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  13. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  14. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  15. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44;.
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