Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Die Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich der Auflösung des Bundestages nach Artikel 68 und vorbehaltlich der Verlängerung der Wahlperiode im Verteidigungsfall nach Artikel 115 h des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland – voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.
Termin
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 20. Deutschen Bundestages statt. Dessen konstituierende Sitzung fand am 26. Oktober 2021 statt. Demzufolge würde die Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag durchgeführt werden muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), am 31. August, 7., 14., 21., 28. September, 3., 5., 12., 19. oder spätestens am 26. Oktober 2025 stattfinden.
Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen. Falls die Wahl wieder am letzten oder vorletzten Sonntag im September stattfindet (wie seit 1998 üblich), so wäre der 21. oder 28. September 2025 der Wahltag.
Zu einem Wahltermin vor Herbst 2025 käme es, wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst. Dies kann er nur dann, wenn entweder der Bundestag nach Rücktritt, Tod oder Feststellung der Amtsunfähigkeit des amtierenden Bundeskanzlers nicht spätestens im dritten Wahlgang mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt (Artikel 63 GG) oder für eine vom Bundeskanzler gestellte Vertrauensfrage nicht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags stimmt und der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorschlägt (Artikel 68 GG); in letzterem Fall erlischt die Möglichkeit zur Auflösung, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt. In beiden Fällen ist der Bundespräsident nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Löst er ihn auf, muss die Neuwahl binnen 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden (Artikel 39 GG).
Ausgangslage
Vorherige Bundestagswahl
An der Bundestagswahl 2021 beteiligten sich 76,6 % der wahlberechtigten Deutschen.
Dabei wurde die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit deutlichen Gewinnen erstmals seit 2002 wieder stärkste Kraft. Die Unionsparteien auf Platz Zwei hingegen mussten mit weniger als 25 Prozent Stimmenanteil bei den Zweitstimmen ihr historisch schlechtestes Ergebnis hinnehmen.
Auf das historisch beste Ergebnis mit knapp unter 15 Prozent kam Bündnis 90/Die Grünen. Die Freien Demokraten (FDP) konnten sich im Vergleich zur Wahl 2017 ebenfalls leicht steigern und schafften es erstmals in ihrer Geschichte bei zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen ein zweistelliges Ergebnis zu erzielen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) erreichte ebenfalls knapp ein zweistelliges Ergebnis, musste jedoch Verluste hinnehmen. Die Linke verpasste die Fünf-Prozent-Hürde und wurde damit neben den Unionsparteien deutlichster Verlierer der Wahl. Aufgrund dreier gewonnener Direktmandate zog die Partei wegen der Grundmandatsklausel dennoch gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis (4,9 %) in den Bundestag ein. Dort verfügt sie über mehr als fünf Prozent der Abgeordneten, sodass die Linke auch im 20. Bundestag als Fraktion vertreten ist.
Alle sonstigen angetretenen Parteien scheiterten deutlich an der Fünf-Prozent-Hürde. Der Südschleswigsche Wählerverband, als Partei der dänischen Minderheit von der Fünf-Prozent-Hürde befreit, erreichte bundesweit 0,1 % der gültigen Stimmen (in Schleswig-Holstein 3,2 %) und zog damit erstmals seit der ersten Bundestagswahl wieder mit einem Abgeordneten in das Parlament ein. Zuletzt hatte er bei der Bundestagswahl 1961 kandidiert.
Sitzverteilung im 20. Bundestag
Der 20. Deutsche Bundestag ist mit 736 Sitzen der größte Bundestag aller Zeiten, übertraf also den 19. Deutschen Bundestag mit 709 Sitzen. Mit sechs Fraktionen und acht Parteien ist es zudem in dieser Hinsicht der vielfältigste Bundestag seit 1953, auch hier brach er den vom Vorgänger-Bundestag aufgestellten Rekord.
Die stärkste Fraktion stellt mit 206 Sitzen die SPD, die Unionsparteien folgen mit 197 Sitzen. Die drittgrößte Fraktion stellen die Grünen mit 118 Sitzen, gefolgt von der FDP mit 92 Sitzen. Die AfD besetzt 83 und die Linken 39 Sitze. Außerdem wird ein Sitz vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) belegt.
Regierungsbildung
Nach der Wahl 2021 kam es zu der Ampel-Koalition.
Verringerung der Anzahl der Wahlkreise und Reformkommission
Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wird die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 280 abgesenkt.[2]
Eine beim Deutschen Bundestag einzusetzende Reformkommission soll sich mit Fragen des Wahlrechts befassen und Empfehlungen erarbeiten, wobei sie auch auf die Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren, die Länge der Legislaturperiode und möglichen Veränderungen der Parlamentsarbeit eingehen soll. Der Abschlussbericht soll bis zum 30. Juni 2023 vorgelegt werden.[3]
Umfragen und Prognosen
Aktuelle Umfragen
Die folgende Tabelle zeigt die Umfragen der letzten zwei Wochen. Der Umfragewert der in den Umfragen führenden Partei ist farblich hervorgehoben.
Institut | Datum | SPD | Union | Grüne | FDP | AfD | Linke | Sonst. |
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INSA[4] | 05.03.2022 | 25 % | 25 % | 15 % | 11 % | 11 % | 6 % | 7 % |
Kantar[5] | 05.03.2022 | 26 % | 26 % | 17 % | 8 % | 10 % | 6 % | 7 % |
Infratest dimap[6] | 03.03.2022 | 25 % | 26 % | 16 % | 9 % | 11 % | 5 % | 8 % |
Forsa[7] | 01.03.2022 | 25 % | 26 % | 18 % | 9 % | 7 % | 6 % | 9 % |
GMS[8] | 01.03.2022 | 24 % | 27 % | 15 % | 10 % | 9 % | 6 % | 9 % |
INSA[4] | 28.02.2022 | 23 % | 27 % | 15,5 % | 11 % | 10,5 % | 6,5 % | 6,5 % |
INSA[4] | 26.02.2022 | 23 % | 26 % | 15 % | 11 % | 12 % | 7 % | 6 % |
Kantar[5] | 26.02.2022 | 26 % | 25 % | 17 % | 9 % | 10 % | 7 % | 6 % |
Forschungsgruppe Wahlen[9] | 24.02.2022 | 26 % | 24 % | 17 % | 9 % | 11 % | 6 % | 7 % |
Allensbach[10] | 23.02.2022 | 25 % | 27 % | 15 % | 10,5 % | 10 % | 6 % | 6,5 % |
Forsa[7] | 22.02.2022 | 23 % | 27 % | 17 % | 9 % | 9 % | 6 % | 9 % |
INSA[4] | 21.02.2022 | 23 % | 27 % | 14,5 % | 12,5 % | 11 % | 6 % | 6 % |
YouGov[11] | 21.02.2022 | 21 % | 27 % | 17 % | 9 % | 11 % | 7 % | 7 % (inkl. FW 1 %) |
Bundestagswahl 2021 | 26.09.2021 | 25,7 % | 24,1 % | 14,8 % | 11,5 % | 10,3 % | 4,9 % | 8,7 % |
Ältere Umfragen
Januar – Februar 2022 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Oktober – Dezember 2021 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einzelnachweise
- Ergebnisse Deutschland - Der Bundeswahlleiter. Abgerufen am 16. Oktober 2021.
- Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020, BGBl. I S. 2395; Artikel 1 Nr. 2 i. V. m. Artikel 2 Abs. 2
- Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020, BGBl. I S. 2395; Artikel 1 Nr. 6; fügte § 55 ins Bundeswahlgesetz ein
- INSA-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Kantar-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Infratest dimap-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Forsa-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- GMS-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Allensbach-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- YouGov-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- Ipsos-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de