Stüdenitz-Schönermark
Stüdenitz-Schönermark ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg. Sie gehört dem Amt Neustadt (Dosse) mit Sitz in der gleichnamigen Stadt an.
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Brandenburg | |
Landkreis: | Ostprignitz-Ruppin | |
Amt: | Neustadt (Dosse) | |
Höhe: | 40 m ü. NHN | |
Fläche: | 24,39 km2 | |
Einwohner: | 590 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 24 Einwohner je km2 | |
Postleitzahl: | 16845 | |
Vorwahl: | 033972 | |
Kfz-Kennzeichen: | OPR, KY, NP, WK | |
Gemeindeschlüssel: | 12 0 68 417 | |
Adresse der Amtsverwaltung: | Bahnhofstraße 6 16845 Neustadt (Dosse) | |
Website: | ||
Bürgermeister: | Erwin Jahnke | |
Lage der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark im Landkreis Ostprignitz-Ruppin | ||
Geographie
Die Gemeinde Stüdenitz-Schönermark liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg. Das Gemeindegebiet grenzt im Westen an die Gemeinde Breddin, im Norden an die Stadt Kyritz und im Osten und Süden an die Gemeinde Zernitz-Lohm. Die Grenze im Norden zum Gebiet der Stadt Kyritz bildet gleichzeitig die Grenze des Amtes Neustadt (Dosse).
Gemeindegliederung
Die Gemeinde untergliedert sich in die bewohnten Gemeindeteile Schönermark und Stüdenitz sowie den Wohnplatz Charlottenhöhe.[2]
Geschichte
Für die Herkunft des Ortsnamens von Stüdenitz gibt es zwei Varianten: Bei einem slawischen Ursprung würde der Ortsname auf „Studenec“ zurückgehen, was in etwa „Quell, Brunnen“ bedeutet. Bei einer Herkunft aus dem Germanischen wäre „Stude“ mit Stute, und „itz“ mit „äsen, weiden“ zu übersetzen. Nach dieser Variante würde Stüdenitz demnach „Stutenweide“ bedeuten.
Einem Dorfbrand am 30. August 1866 fielen große Teile der Lohmer und Kyritzer Straße von Stüdenitz zum Opfer.
Schönermark und Stüdenitz gehörten bis 1952 zum Kreis Ostprignitz in der Mark Brandenburg. 1952 wurden beide in den neu gebildeten Kreis Kyritz im DDR-Bezirk Potsdam eingegliedert. Seit 1993 liegen sie im brandenburgischen Kreis Ostprignitz-Ruppin.
Die Gemeinde entstand am 31. Dezember 2001 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Schönermark und Stüdenitz.[3]
Bevölkerungsentwicklung
Jahr | Stüdenitz | Schönermark | Jahr | Stüdenitz/ Schönermark | Jahr | Stüdenitz/ Schönermark | ||
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1875 | 678 | 306 | 2001 | 727 | 2015 | 578 | ||
1910 | 666 | 289 | 2005 | 691 | 2016 | 579 | ||
1939 | 690 | 282 | 2010 | 618 | 2017 | 600 | ||
1946 | 1 067 | 457 | 2011 | 616 | 2018 | 589 | ||
1950 | 1 011 | 426 | 2012 | 617 | 2019 | 581 | ||
1971 | 714 | 386 | 2013 | 597 | 2020 | 590 | ||
1990 | 576 | 305 | 2014 | 583 | ||||
1995 | 501 | 308 | ||||||
2000 | 456 | 282 | ||||||
Gebietsstand des jeweiligen Jahres, Einwohnerzahl[4][5][6]: Stand 31. Dezember (ab 1991), ab 2011 auf Basis des Zensus 2011
Politik
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung von Stüdenitz-Schönermark besteht aus acht Gemeindevertretern und dem ehrenamtlichen Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Vorsitzender der Gemeindevertretung. Die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 ergab folgende Sitzverteilung:[7]
Wählergruppe | Sitze |
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Gemeinsam für Stüdenitz-Schönermark | 4 |
Bürger für Stüdenitz-Schönermark | 4 |
- Hauptausschuss
Der Hauptausschuss der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark setzt sich aus dem ehrenamtlichen Bürgermeister und drei weiteren Gemeindevertretern zusammen.
- Mitglieder des Amtsausschusses
Da Stüdenitz-Schönermark eine amtsangehörige Gemeinde ist, entsendet sie als ihre Vertreter zwei Mitglieder der Gemeindevertretung in den 14 Mitglieder zählenden Amtsausschuss des Amtes Neustadt (Dosse). Dies sind der ehrenamtliche Bürgermeister und sein Stellvertreter.
Bürgermeister
- 1993–2014: Martin Krebs[8]
- 2014–2019: Gerhard Wilke (Bürgergruppe Stüdenitz-Schönermark)[9]
- seit 2019: Erwin Jahnke (Bürger für Stüdenitz-Schönermark)
Jahnke wurde in der Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ohne Gegenkandidat mit 55,0 % der gültigen Stimmen für eine Amtszeit von fünf Jahren[10] gewählt.[11]
Wappen
Das S-förmige gespaltene Wappen mit silber-rotem Schild führt das Wappen der Bischöfe von Havelberg im Herzschild. Für die Anfangsbuchstaben der beiden Gemeindeteile in den Brandenburger Farben steht die S-förmige silber-rote Spaltung des Schildes. Das bischöfliche Wappen symbolisiert die frühere Zugehörigkeit der beiden Orte zum Bistum.
Sehenswürdigkeiten
In der Liste der Baudenkmale in Stüdenitz-Schönermark stehen die in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragenen Baudenkmale.
Verkehr
Die Gemeinde liegt an der Landesstraße L 141, die von Neustadt (Dosse) nach Havelberg führt. Die nächste Anschlussstelle an der Autobahn A 24 Berlin–Hamburg ist Neuruppin und liegt etwa 30 Kilometer östlich der Gemeinde.
Die Gemeinde wird von der Bahnstrecke Berlin–Hamburg durchschnitten, besitzt aber seit Anfang der 1990er Jahre keinen eigenen Bahnhof mehr, als der Bahnhof Stüdenitz geschlossen wurde. Der nächste Haltepunkt befindet sich in der Nachbargemeinde Breddin. Er wird von der Regionalexpresslinie RE 2 Wismar–Berlin–Cottbus bedient. Der Berliner Hauptbahnhof ist in etwa 60 Minuten erreichbar.
Persönlichkeiten
- Karl Wilhelm Penzler (1816–1873), Pfarrer in Stüdenitz
- Eva Hoffmann-Aleith (1910–2002), Pfarrerin in Stüdenitz
Einzelnachweise
- Bevölkerung im Land Brandenburg nach amtsfreien Gemeinden, Ämtern und Gemeinden 31. Dezember 2020 (PDF-Datei; 950 KB) (Fortgeschriebene amtliche Einwohnerzahlen) (Hilfe dazu).
- Dienstleistungsportal der Landesverwaltung Brandenburg. Gemeinde Stüdenitz-Schönermark
- StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2001
- Historisches Gemeindeverzeichnis des Landes Brandenburg 1875 bis 2005. Landkreis Ostprignitz-Ruppin. S. 22–25
- Bevölkerung im Land Brandenburg von 1991 bis 2017 nach Kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, Tabelle 7
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Statistischer Bericht A I 7, A II 3, A III 3. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg (jeweilige Ausgaben des Monats Dezember)
- Ergebnis der Kommunalwahl am 26. Mai 2019
- Kommunalwahlen 26.10.2003. Bürgermeisterwahlen, S. 29
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 25. Mai 2014
- Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz, § 73 (1)
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 26. Mai 2019
Weblinks
- Stüdenitz-Schönermark auf www.neustadt-dosse.de