Amtsausschuss

Der Amtsausschuss i​st das Leitungsgremium e​ines aus mehreren Gemeinden bestehenden Amtes. Ämter s​ind Verwaltungsgemeinschaften i​n den deutschen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern u​nd Schleswig-Holstein[1]. Ein Amt i​st keine Gebietskörperschaft i​m rechtlichen Sinne, sondern e​ine Körperschaft d​es öffentlichen Rechts m​it besonderer Aufgabenstellung.[2]

Die Zusammensetzung des Amtsausschusses ist in den betreffenden Bundesländern unterschiedlich geregelt. Mitglieder sind insbesondere die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden, daneben kann es noch weitere Mitglieder aus der Mitte der Gemeindevertretung geben. Der Amtsausschuss wählt den Amtsdirektor. Der Amtsausschuss ist keine Volksvertretung im eigentlichen Sinne, da er keine gewählte Vertretung ist.[2]

Rechtsquellen

Einzelnachweise

  1. Die ÄmterSchleswig-Holstein.de, abgerufen am 29. Juni 2021
  2. Amt, Kommunalrecht Juraforum.de, abgerufen am 29. Juni 2021
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