Sachsen-Zeitz
Das Herzogtum Sachsen-Zeitz war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das von 1656/57 bis 1718 bestand und von einer Nebenlinie der albertinischen Wettiner regiert wurde. Residenz war die Stadt Zeitz im heutigen Burgenlandkreis.
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
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Sachsen-Zeitz | |
Wappen | |
Karte | |
Sachsen-Zeitz (um 1680) | |
Entstanden aus | Teilen von Kursachsen |
Herrschaftsform | Sekundogeniturfürstentum |
Herrscher/ Regierung | Herzog |
Hauptstädte/ Residenzen | Zeitz |
Dynastien | Seitenlinie der albertinischen Wettiner |
Konfession/ Religionen | lutherisch |
Sprache/n | Deutsch |
Aufgegangen in | Kursachsen |
Geschichte
Der sächsische Kurfürst Johann Georg I. verfügte in seinem Testament vom 20. Juli 1652, dass seine drei jüngeren Söhne Sekundogeniturfürstentümer erhalten sollten. Nachdem der Kurfürst am 8. Oktober 1656 gestorben war, wurde am 22. April 1657 in Dresden der „Freundbrüderliche Hauptvergleich“ sowie 1663 ein weiterer Vergleich geschlossen, in dem die drei Territorien und die zugehörigen Hoheitsrechte endgültig abgegrenzt wurden und bei denen es den Brüdern Johann Georgs II. gelang, einen Teilerfolg hinsichtlich ihrer Souveränitätsbestrebungen zu erzielen. Der Kurfürst hatte weiterhin die Oberhoheit über das Oberhofgericht und Appellationsgericht, die Entscheidung über Krieg und Frieden, Beschickung der Reichstage und der Ständeversammlungen.[1] Es entstanden die Herzogtümer Sachsen-Zeitz, Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Merseburg.
Prinz Moritz, der viertälteste Sohn, erhielt das Herzogtum Sachsen-Zeitz, welches zum größeren Teil aus Streubesitz bestand. Einige Landesteile behielten, je nach jeweiligem Recht und Herkommen, zudem bestimmte verwaltungstechnische Eigenheiten. Des Weiteren verblieben alle altschrifftsässigen Rittergüter und Kommunen beim Kurfürstentum Sachsen. Am 10. Juni 1660 erhielt Herzog Moritz von Kaiser Leopold I. das Stift Naumburg-Zeitz als Reichslehen zugesprochen.[2] Das Territorium bestand aus folgenden Ämtern:
- Das ehemalige Bistum Naumburg mit den dazugehörigen Stiftsgebieten Naumburg und Zeitz (Administrator war Moritz seit 1653) und den Ämtern Naumburg, Schönburg, Zeitz, Pegau, Haynsburg und Saaleck.
- Tautenburgische Landesteil mit den Amt Tautenburg mit Frauenprießnitz und Niedertrebra lag im Thüringer Kreis (erst 1640 nach dem Aussterben des letzten Schenken von Tautenburg an Kursachsen gekommen).
- Der Vogtländische Kreis mit den Ämtern und Städten Plauen, Pausa, Voigtsberg mit einigen Exklaven wie die Stadt Gefell und die Gemeinden Blintendorf, Blankenberg und Sparnberg.
- Die 1567/71 an Kursachsen verpfändeten und 1660 endgültig in dessen Besitz übergegangenen Ämter Arnshaugk, Ziegenrück, Weida mit dem Amt Mildenfurth im Neustädtischen Kreis. Dazu gehörten die Städte Auma, Berga/Elster, Neustadt/Orla, Ranis, Triptis, Weida, Ziegenrück und einige Exklaven.
- Der albertinische Anteil der Grafschaft Henneberg mit den Ämtern und Städten Schleusingen und dem Stiftsgebiet Kloster Veßra, Suhl, Kühndorf mit Benshausen und dem Stiftsgebiet Kloster Rohr.
- Die Statthalterschaft über die Ballei Thüringen des Deutschen Ordens mit weiteren Liegenschaften.[3] (Herzog Moritz war der Statthalter, die Ballei gehörte aber nicht zum Herzogtum Sachsen-Zeitz)
Bis zur Fertigstellung des Neubaus der Moritzburg in den Folgejahren residierte man provisorisch im Naumburger Stadtschloss (siehe dazu Taler auf den Bau von Schloss Moritzburg in Zeitz). Herzog Moritz hatte ein gutes Verhältnis zu seinem ältesten Bruder Johann Georg II., Kurfürst von Sachsen. Das lag daran, dass der Vater Johann Georg I. den vier Söhnen ein brüderliches Miteinander einschärfte,[4] alle vier Brüder sich an die Buchstaben des Testaments des Vaters hielten, die Oberhoheit des Kurfürstentum Sachsen von den drei jüngeren Brüdern weitgehend anerkannt wurde. Dies dokumentiert auch die festliche Zusammenkunft von 1678 der albertinischen Herzöge in der Dresdner Residenz.[5] Das gute Miteinander änderte sich aber mit dem Generationenwechsel und dem Tod der 4 Brüder. Auf der einen Seite kündigte Kurfürst Johann Georg III., der sächsische Mars, 1680 in der Bautzener Erklärung den Freundbrüderlichen Hauptvergleich und fühlte sich dem Testament seines Großvaters nicht mehr verpflichtet. Auf der anderen Seite strebte Herzog Moritz-Wilhelm eine erweiterte Souveränität an die z. B. Sitz und Stimmrecht auf dem Reichstag und beeinflusst durch seine Gemahlin Maria Amalia von Brandenburg, eine pro preußische Politik beinhaltete.[6] Dies führte zu nachhaltigen Konflikten. Die Linie starb als erste der drei Sekundogenituren im Jahr 1718 aus, da die männlichen Erben Prinz Christian August und Prinz Moritz Adolf Karl in den geistlichen Stand eingetreten waren. Zuvor war der Erbprinz Friedrich August frühzeitig mit 9 Jahren 1710 verstorben. Damit fiel das Herzogtum an das Kurfürstentum Sachsen zurück.
Verwaltungsstruktur
Das Herzogtum Sachsen-Zeitz knüpfte in seinem Aufbau an das alte Bistum Naumburg an, das bereits im Mittelalter unter der Schutzherrschaft der Wettiner seine Unabhängigkeit weitgehend eingebüßt hatte. Die Reformation hatte zur Folge, dass dieses Stift bald völlig in Abhängigkeit von Kursachsen geriet. Hatten schon vor dem Schmalkaldischen Krieg die Ernestiner von sich aus einen Bischof eingesetzt, so bewirkten die Albertiner, die nach dem Krieg die Schutzherrschaft erhalten hatten, dass seit 1564 nur noch Angehörige ihres Hauses den Bischofssitz als Administratoren einnahmen. Nach der perpetuierlichen Postulationsvertrag von 1658 folgten die erbberechtligten Mitglieder der neu errichteten Sekundogenitur und seit 1718 des Kurhauses ohne Wahl automatisch im Besitz des Stiftes. Die Verwaltungsorganisation des Stifts Naumburg ist wenig erforscht. Ein Notar, der später den Titel eines Kanzlers führte, stand schon im 12. und 13. Jh. an der Spitze der sich bildenden Kanzlei. Im 15. Jh. begann sich ein Rat des Bischofs herauszubilden, dem Vertreter des Domkapitels, des Adels und juristisch gebildete Bürgerliche angehörten. Die Kanzlei trat bald in enge Verbindung mit diesem Gremium, dem der Kanzler meist als Mitglied angehörte. Rat und Kanzlei übten in der üblichen Weise die höhere Gerichtsbarkeit aus, versahen die Landesverwaltung, bearbeiteten das Lehnswesen und die Landesfinanzen. Festere Formen der Organisation dieses an sich noch lockeren Rates wurden besonders bei Abwesenheit des Landesherrn nötig. So kam es unter den häufig in seinem zweiten Bistum Freising weilenden Bischof Philipp von Bayern (1517–1541) zur Bestellung von Statthaltern, Kanzler und drei Räten.
Als 1542 Nikolaus von Amsdorf durch den Kurfürsten von Sachsen zum ersten evangelischen Bischof eingesetzt wurde, gab man ihm drei Räte, einen Kammermeister, einen Sekretär und zwei Konsistorialräte bei. Sitz dieser Regierung war das Zeitzer Schloss, dass bereits im Mittelalter bevorzugte Residenz der Naumburger Bischöfe war. Größeren Einfluss nahm das Domkapitel auf die Regierung. Meist gehörten zwei seiner Mitglieder, darunter gewöhnlich ein Dignitar, der Regierung an. Eine entscheidende Änderung der bisherigen Verhältnisse trat ein, als Herzog Moritz, der jüngste Sohn Kurfürst Johann Georgs I. von Sachsen, 1658 die Stiftsregierung übernahm, nachdem er bereits 1622 im Alter von drei Jahren zum Administrator gewählt worden war. Auf Grund des Testaments des Kurfürsten Johann Georg I. von 1652 und des Freundbrüderlichen Hauptvergleichs von 1657 wurde Naumburg-Zeitz zum Sitz einer Sekundogenitur des Kurhauses mit relativer Selbstständigkeit gegenüber den kursächsischen Zentralbehörden erhoben. Das eigentliche Stiftsgebiet wurde durch die erbländischen Gebiete erweitert (siehe oben).
Entsprechend dieser territorialen Zusammensetzung waren auch die Behörden der Sekundogenitur aufgebaut. An der Spitze der Verwaltung aller Landesteile stand ein Geheimes Ratskollegium mit einer Geheimen Kanzlei, das dem Herzog als Instrument der Koordination der verschiedenen Gebiete diente. Es setzte sich aus drei Geheimen Räten, die zum Teil auch noch andere Ämter, wie das des Kanzlers, Vizekanzlers und des Konsistorialpräsidenten innehatten, einem Assistenzrat und mehreren Unterbeamten zusammen. Außerdem gab es einen Geheimen Kammerschreiber und einen Kammerdiener, der wohl eine Art von Kabinettssekretär darstellte. Für das eigentliche Stift Naumburg bestand die Stiftsregierung in Zeitz, die nach der üblichen Weise die höhere Gerichtsbarkeit, das Lahnwesen, die Landesverwaltung und Polizei versah. Nach Erweiterung durch geistliche Besitzer fungierte sie auch als Konsistorium. Die Leitung der Regierung hatte der Kanzler inne, der zugleich Geheimer Rat und Konsistorialpräsident war. Zu den vier Hofräten gehörte der Domdechant, ein weiterer Naumburger Domherr und der Direktor der Stiftsstände. Außerdem waren mehrere bürgerliche Hof- und Justizräte Mitglieder der Behörden. Die stiftische Finanzverwaltung, die zu Beginn des 16. Jh. der Kammermeister im Rahmen der Regierung ausgeübt hatte, war im 17. Jh. zu einer kleinen Rentkammer ausgebaut worden, deren Mitglieder freilich meist mehrere Funktionen versahen. So war der Leiter des Kollegiums gleichzeitig Geheimer Rat. Andere des Hof- und Kammerräte versahen die Ämter des Landrentmeisters, des Obersten Einnehmers und des Kammermeisters. An Unterbeamten gab es beispielsweise einen Rentverwalter, Rentmeister, Rentsekretarius, Kammerprokurator, Kammerkommissar und Registrator. Für die erbländische Verwaltung bestand eine Erblandsregierung, die sich aber personell wohl weitgehend mit der Stiftsregierung deckte. Nur die Registratur war, wie in Merseburg, von der der Stiftsregierung gesondert. Zu einer kurzen Trennung der Behörden kam es von 1717 bis 1718, als Herzog Moritz Wilhelm wegen seines Übertritts zum Katholizismus die Stiftsadministration niederlegen musste. Die Erblandesregierung wurde nach Weida verlegt, ging aber infolge des Todes des Herzogs, dessen Erben für die Regierung nicht in Frage kamen, wieder ein. Das erbländische Gebiet fiel damals an Kursachsen zurück und wurde erneut den Dresdener Zentralbehörden unterstellt.
Die Stifts-Rentkammer zu Zeitz war für die Erblandesgebiete ebenfalls mit zuständig. Allerdings waren auch die erbländischen Angelegenheiten in der besonderen Registratur zusammengefasst. Sie wanderten mit der verselbständigten Erbländischen Kammer 1717 nach Weida, wo diese bereits kurz darauf wieder aufgelöst wurde. Die hennebergischen Gebiete waren bis 1661 von der albertinischen und ernestinischen Linie gemeinsam von Meiningen aus verwaltet worden. Erst 1661 kam es zur endgültigen Aufteilung, bei der die Albertiner die oben genannten Ämter erhielten. Die Vertretung der Landeshoheitsrechte blieb noch bis 1700 beim Kurfürsten. Erst in diesem Jahre verkaufte Kursachsen seine Rechte an die Sekundogenitur Sachsen-Zeitz, die jetzt gemeinsam mit den Ernestinern die Reichsstandschaft der Grafschaft wahrnahm. Die den Herzögen von Sachsen-Zeitz zustehende Verwaltung des Landes war 1661 zunächst den Erblandesbehörden zugewiesen worden. Doch machten die weite Entfernung sofort die Einsetzung eines Oberamtmanns in Schleusingen als Aufsichtsinstanz nötig. Und nach 1700 kam es unter einem Oberaufseher zur Einrichtung einer eigenen Henneberger Behörde in Schleusingen. Nach 1718 wurden die erbländischen Behörden aufgelöst, auch der Geheime Rat verschwand wieder. Nur die eigentlichen Stiftsbehörden wie Regierung, Rentkammer und Konsistorium blieben in Zeitz weiter bestehen. Die Rentkammer wurde am 1. Juli 1814 aufgehoben und ihre Aufgaben übernahm noch für kurze Zeit das Geheime Finanzkollegium in Dresden. Die Stiftsregierung und das Konsistorium wurden 1816 durch die neue preußische Behördenorganisation abgelöst.[7]
Wappen des Herzogtums
Das Wappen des Herzogtums Sachsen-Zeitz zeigt (v. l. n. r.): 1. Reihe, 1. Feld Herzogtum Jülich, 2. Feld Herzogtum Kleve, 3. Feld Herzogtum Berg; 2. Reihe, 4. Feld Naumburg, 5. und 8. Feld 5. Herzschild des Herzogtums Sachsen, 6. Feld Landgrafschaft Thüringen; 3. Reihe, 7. Feld Markgrafschaft Meißen, 9. Feld Pfalzgrafschaft Thüringen; 4. Reihe, 10. Feld Pfalzgrafschaft Sachsen, 11. Feld Markgrafschaft Oberlausitz, 12. Feld Markgrafschaft Niederlausitz; 5. Reihe, 13. Feld Herrschaft Pleissen, 14. Feld Grafschaft Orlamünde, 15. Feld Markgrafschaft Landsberg; 6. Reihe, 16. Feld Grafschaft Brehna, 17. Feld Burggrafschaft Altenburg, 18. Feld Herrschaft Eisenberg; 7. Reihe, 19. Feld Grafschaft Ravensberg, 20. Feld Grafschaft Mark, 21. Feld Regalienschild; unten 22. Feld gefürstete Grafschaft Henneberg
Landesherren und Familienmitglieder
Hauptlinie
- 1656–1681 Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz (* 28. März 1619 in Dresden; † 4. Dezember 1681 in Zeitz)
- 1713–1718 Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz (* 12. März 1664 in Zeitz; † 15. November 1718 in Weida)
Nebenlinie Sachsen-Zeitz-Pegau-Neustadt
- 1699–1713 Herzog Friedrich Heinrich von Sachsen-Zeitz-Pegau-Neustadt (* 21. Juli 1668 in Zeitz; † 18. Dezember 1713 in Neustadt an der Orla)
- 1713–1716 Herzog Moritz Adolf Karl von Sachsen-Zeitz-Pegau-Neustadt (* 1. Dezember 1702 in Zeitz; † 20. Juni 1759 in Pöltenberg)
Weitere Familienmitglieder
- Dorothea Maria (1641–1675), Prinzessin von Sachsen-Weimar aus dem Hause der ernestinischen Wettiner und durch Heirat Herzogin des kursächsischen Sekundogeniturfürstentums Sachsen-Zeitz.
- Christian August (1666–1725), Prinz von Sachsen-Zeitz, Kardinal-Erzbischof von Gran sowie Kaiserlicher Prinzipalkommissar
- Erdmuth Dorothea (1661–1720), Prinzessin von Sachsen-Zeitz und durch Heirat Herzogin von Sachsen-Merseburg
- Maria Amalia (1670–1739), Prinzessin und Markgräfin von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern und durch Heirat Herzogin des kursächsischen Sekundogenitur-Fürstentums Sachsen-Zeitz.
- Dorothea Wilhelmine (1691–1743), Prinzessin von Sachsen-Zeitz und durch Heirat Landgräfin von Hessen-Kassel
Stammliste
Bedeutende Persönlichkeiten am Hof von Sachsen-Zeitz
- Veit Ludwig von Seckendorff (1626–1692), war ein Gelehrter und Staatsmann, 1664 trat er als Geheimrat, Kanzler und Konsistorialpräsident in die Dienste von Herzog Moritz. Er gilt als Hauptvertreter des älteren deutschen Kameralismus.
- Johann Sebastian Mitternacht (1613–1679), war ein deutscher Theologe, Rhetoriker, Pädagoge, Dramatiker und Barockdichter. War Schuldirektor in Naumburg, und ab 1667 Oberhofprediger in Zeitz. Verfasste geistliche Lyrik, zeitkritische Prosadramen und inszenierte jährliche Schulkomödien.
- Heinrich Schütz (1585–1672), war ein deutscher Komponist der Barockmusik. Unter anderem war er musikalischer Ratgeber verschiedener Fürstenhöfe, so auch in Zeitz.
- Christoph Cellarius (1638–1707), übernahm 1676 die Leitung der Stiftsschule in Zeitz und verschaffte ihr hohes Ansehen, später Professor für Rhetorik und Geschichte an der neu gegründeten Friedrichs-Universität in Halle. Durch seine Veröffentlichungen förderte er die lateinische Sprachwissenschaft.
- Johann Moritz Richter (1620–1667), war ein deutscher Baumeister und Radierer des Barock
Weblinks
- Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden – Bestand Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Zeitz
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt Wernigerode – Bestände Hochstift Naumburg und Fürstentum Sachsen-Zeitz
- ISGV Biographie – Maria Amalia von Brandenburg, Herzogin von Sachsen-Zeitz
- ISGV Biographie – Christian August von Sachsen-Zeitz
Literatur
- Johann Hübners ... Drey hundert und drey und dreyßig Genealogische Tabellen, Tab. 171
- Rudolf Drößler u. a., Hrsg. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V.: Die sächsischen Wurzeln des Landes Sachsen-Anhalt und die Rolle der Sekondogenitur Sachsen-Zeitz, Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 26.10.1996 in Zeitz, Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts, Heft 5, druck-zuck GmbH, Halle 1997, ISBN 3-928466-14-3.
- Detlef Deye (Hrsg.), Roland Rittig (Hrsg.): Barocke Residenz Kultur in Zeitz, Mitteldeutscher Verlag, Halle 2008, ISBN 978-3-89812-592-5, Informationen über die Entstehung von Sachsen-Zeitz, Moritzburg, Prinzenerziehung, Hofmusik, Heiratspolitik, Barockarchitektur.
- Martina Schattkowsky, Manfred Wilde (Hgg.): Sachsen und seine Sekundogenituren, die Nebenlinien Weißenfels, Merseburg und Zeitz (1657-1746). Band 33, Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde, Leipziger Universitätsverlag GmbH, Leipzig 2010, ISBN 978-3-86583-432-4.
Einzelnachweise
- Axel Flügel, Hrsg. Uwe Israel und Josef Matzerath: Anatomie einer Ritterkurie, Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749), Studien und Schriften zur Geschichte der Sächsischen Landtage, Band 2, Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2017, ISBN 978-3-7995-8461-6, S. 80, Kapitel Die Sekundogenituren von 1657
- Alexander Blöthner: Geschichte des Saale-Orla-Raumes: Orlasenke und Oberland, Band 2: Das 17. und 18. Jahrhundert bis zum Ende der Napoleonischen Zeit, BookS on DemanD, Norderstedt 2017, ISBN 978-3-74312-886-6, S. 253
- Karl Heinrich Ludwig Pöltiz: Die Regierung Augusts Friedrich von Sachsen, Verlag der J:C: Hinrichschen Buchhandlung, Leipzig 1830, S. 54, Informationen über die Ballei Thüringen
- 4 Goldene Münzbecher mit Monogramm HIG für Herzog Johann Georg, dienten nicht nur der Erinnerung an den Vater, sondern sollten auch zur brüderlichen Eintracht ermahnen.
- http://www.stadtwikidd.de/wiki/Durchlauchtigste_Zusammenkunft Wie in der Einladung stand, sollten im Rahmen dieser „auf Fried und Liebe zielende“ Versammlung auch familienpolitische Angelegenheiten erörtert werden.
- Vinzenz Czech (Hgg.): Fürsten ohne Land. Höfische Pracht in den sächsischen Sekundogenituren Weißenfels, Merseburg und Zeitz. Band 5, Schriften zur Residenzkultur des Rudolstädter Arbeitskreises, unterstützt durch die Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2009, ISBN 978-3-86732-059-7, S. 50–52 Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz, S. 53/54 praktische Aufkündigung des Testaments des Großvaters, S. 64–69 Waisenhäuser und Hospitäler, u. a. in Zeitz, S. 102–105 Brüderliche Eintracht, S. 215–236 Die „Durchlauchtigste Zusammenkunft“ 1678, S. 273–277 Gründe für die Sekundogenitur: Versorgung der jüngeren Söhne und engere Anbindung der Hochstifte Naumburg und Merseburg bzw. Durchsetzung von territorialen Ansprüche gegenüber den Ernestinern
- Berent Schwineköper (Bearb.): Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Band II, bearbeitet von Berent Schwineköper. Halle 1955.