Säkularisation in Bayern
Im Rahmen der Säkularisation in Bayern fand in den Jahren 1802 und 1803 eine Säkularisation kirchlicher Güter im Kurfürstentum Bayern statt.
Vorgeschichte der Säkularisation
Im 16. Jahrhundert richtete Herzog Max I. auf der Grundlage der Superiorität des Staates ein geistliches Ratskollegium zur Kirchenaufsicht ein. Von 1608 an beanspruchte der Kurfürst das Patronatsrecht für sich, wenn dazu bei Stiften und Klöstern Unklarheiten bestanden.[1]
1743 schlug Kurfürst Karl Albrecht von Bayern der österreichischen Erzherzogin Maria Theresia vor, Österreich und insbesondere Bayern durch die Säkularisation und Einverleibung von Fürstbistümern zu vergrößern. Maria Theresia lehnte dies als großes Unrecht ab.[2] In Österreich hatte man viele Bistümer gar nicht reichsunmittelbar werden lassen.[3]
Ebenfalls 1743 hielt ein kurbrandenburgischer Diplomat eine Neuaufteilung von überflüssigen geistlichen Gütern zum Unterhalt des Kaisers und zu Gunsten von Fürsten und anderen Regenten für leicht zu verwirklichen.[4] Die Ansicht der Juristen Christian Wolff, Johann Gottlieb Heineccius und Samuel von Pufendorf, dass die Kirche einen reichen, mächtigen Staat im Staate bilde und dem unterdrückten Staate aufgeholfen werden müsse, fand Anklang und wurde immer mehr verbreitet.[5]
Einschränkung des Klosterwesens
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts griffen die bayerischen Kurfürsten zu sich steigernden bürokratischen und strangulierenden Maßnahmen gegen das Klosterwesen. So wurden zwischen 1749 und 1770 die Kollekturen der Bettelorden verboten.[6] 1764 erließ der Kurfürst ein Dekret („Amortisationsdekret“), wonach die bisher ins Belieben des Novizen gestellte Mitnahme von Erbgut in die Klöster beschränkt wurde.[7] 1769 verbot ein kurfürstliches Generalmandat den Bettelorden, Ordensvisitationen durch Geistliche und Kollegien vorzunehmen, die außerhalb Bayerns ansässig waren. Gleichzeitig wurde ihnen verboten, mehr als 1/6 nichtbayrische Angehörige aufzunehmen und auferlegt, die Personalstände in den Klöstern an das geistliche Ratskollegium zu melden. Den Ortsbischöfen wurden Klostervisitationen untersagt. Die Klöster protestierten, aber die höhere Geistlichkeit beteiligte sich nicht an den Protesten, so dass die staatlichen Maßnahmen keine nennenswerte Gegenwehr fanden.[8]
Aufhebung des Jesuitenordens
Auf Druck der Könige Frankreichs, Spaniens und Portugals erfolgte 1773 die Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. Auf seine Weisung wurden die in Bayern gelegenen Jesuitengüter dem kurfürstlichen Schulfonds zur Verfügung gestellt.[9] Die in Bayern gelegenen Güter der Augsburger Jesuiten beanspruchte der Kurfürst nach der seit 1608 angewandten Unklarheitendoktrin für sich und beschlagnahmte sie. Sein Ansinnen blieb freilich erfolglos, denn auf Intervention des Fürstbischofs Clemens Wenzeslaus ordnete der Reichshofrat dem Hochstift Augsburg die Jesuitengüter zu.[10]
Erster Versuch der Säkularisation in einem geistlichen Staat
Auch in geistlichen Staaten machte der Wille zur Säkularisation von Klöstern nicht halt. So verfügte Fürstbischof Clemens Wenzeslaus von Augsburg in seiner Eigenschaft als Landesherr 1774 auf Betreiben seiner weltlichen Regierung in Dillingen, dass Dominikanerinnen eine Nähschule betreiben müssten. Die in Augsburg sitzende geistliche Regierung stimmte dem nicht zu, und der Fürstbischof verfolgte die Absicht nicht mehr weiter.[11]
1775 erweiterte und präzisierte der Kurfürst von Bayern die Kompetenzen des geistlichen Rats. Vom gleichen Jahr an durften künftige zivile und geistliche Würdenträger ihr Studium nur noch an der Universität Ingolstadt absolvieren, an der der Aufklärer Johann Adam Ickstatt der Ältere lehrte. 1777 verstarb der Wittelsbacher Kurfürst Max III. Joseph, aber sein Nachfolger Karl Theodor hatte wenigstens in den ersten Regierungsjahren ebenfalls ein aufklärerisches Weltbild.[12]
Anders als im Hochstift Augsburg gelang 1778 das Säkularisationsvorhaben eines Prälaten in Aschaffenburg. Der Fürsterzbischof von Mainz zog gegen eine nur geringe Entschädigung den Klostergarten eines Kapuzinerklosters ein und verwendete ihn als Schlossgarten und Holzhof für seine weltliche Hochstiftsregierung. Auch eine Muttergotteskapelle wurde für die Baumaßnahme abgerissen.[13]
Papst Pius VI. willigte in den Plan des Kurfürsten Karl Theodor ein, den ehemals jesuitischen Schulfonds auf eine neuzuschaffende bayrische Provinz des Malteserordens zu übertragen, der dann einen der Söhne von Karl Theodor zu versorgen hatte. 1782 schenkte Karl Theodor der Malteserprovinz den Schulfonds und verfügte als höchster Kirchenvogt und Landesherr die Klöster, die Schulen des Schulfonds auf eigene Kosten zu betreiben.[14]
1783 stimmte Papst Pius VI. der Aufhebung der stark verschuldeten Prämonstratenserabtei Osterhofen zu. Aus den freiwerdenden Mitteln sollte ein adliges Damenstift gegründet werden.[15] Die Aufhebung wurde zum beachteten Präzedenzfall.[16] 1784 hob Karl Theodor auch das Augustinerchorherrenstift Indersdorf wegen starker Verschuldung auf.
1787 wies der Fürstbischof von Bamberg in einer Visitationsverfügung die Zisterzienserabtei Langheim darauf hin, dass eine Aufhebung der Klöster möglich und der Vorwurf der Prachtliebe deshalb zu vermeiden sei.[17]
Säkularisation wird Staatsziel
1789 stellte Maximilian von Montgelas seine 118-seitige Denkschrift „Mémoire instructif sur les droits des Ducs de Bavière en matière ecclésiastique“ zur Säkularisation fertig. Sie richtete sich an den Herzog von Zweibrücken, den künftigen bayerischen Kurfürsten Max IV. Joseph, den Nachfolger Karl Theodors. Der Aufklärer Montgelas schlug darin vor, die Staatssouveränität auszuweiten, kirchliche Institutionen zurückzudrängen und kirchlichen Besitz, insbesondere den Grundbesitz, auf den Staat zu übertragen.
Er hielt dies für zweckmäßig, weil der kirchliche Besitz zu umfangreich sei. Die Kirche habe ihren Besitz im Mittelalter erworben, als sich fast nur die Klöster der Religion, Wissenschaft, Urkundenwesen, Kunst, Erziehung und Krankenpflege sowie Armenfürsorge widmeten. Sie hätten für Fortschritte in der Wirtschaft und für die Urbarmachung unbewirtschafteter Gebiete gesorgt. Diese Aufgaben würden nunmehr vom Staat, den Städten und den Ortsgeistlichen erfüllt. 56 v. H. aller Höfe Bayerns seien im kirchlichen Obereigentum, und diese Zusammenballung behindere den Wirtschaftsverkehr.
Rechtlich sei die Übertragung möglich, weil die Bistümer mit den Mitteln der weltlichen Fürsten eingerichtet worden seien. Die Schwäche der weltlichen Fürsten habe die Kirche genutzt, um deren Souveränität zu vermindern. Mit der Reformation hätten die weltlichen Fürsten ihre alten Rechte wieder erlangt. Die protestantischen Fürsten seien spätestens aufgrund des Westfälischen Friedens in die volle Territorialhoheit eingetreten. Für die katholischen Reichsfürsten könne nichts anderes gelten.[18]
Zugriff auf das Vermögen der Klöster
1798 bat Kurfürst Karl Theodor den Papst Pius VI. mit Erfolg, eine Sondersteuer von 15 Millionen Gulden von den Klöstern erheben zu dürfen. Die klösterlichen Prälaten machten den zu befürchtenden Untergang aller Stifte geltend und der Papst reduzierte den Betrag ein Jahr später auf 5 Millionen Gulden.[19]
1801 entzog der bayrische Hof dem von den Wittelsbachern gestifteten Theatinerkloster die Zuwendungen, so dass es aufgehoben werden musste. Der Benediktinerabtei Ensdorf wurde im November desselben Jahres verboten, den Nachfolger eines verstorbenen Abtes zu wählen.[20]
Am 25. Januar 1802[21] setzte der Kurfürst eine Klosterkommission ein, die auf dem Verwaltungswege dafür sorgen sollte, dass die Orden der Franziskaner und Kapuziner allmählich ausstarben. Die freiwerdenden Güter sollten auf den Schulfonds übertragen werden; nichtbayerische Ordensangehörige wurden mit Ausnahme eines 86-jährigen Paters sofort ausgewiesen. Karmeliter und Augustiner wurden in je einem Kloster in Straubing und München zusammengezogen.[22] Obwohl der westfälische Frieden Kircheneigentum ausdrücklich garantierte und weltliche Herren grundsätzlich nicht Eigentümer geistlichen Gutes sein konnten, setzten sich weder Fürstbischöfe noch Klöster vor dem Reichshofrat und Reichskammergericht zur Wehr. Sie hatten keine Hoffnung, dass ein Gericht des Reiches, das sich gerade auflöste, dessen Verfassung schützen wollte.[23] Sie gaben einer verbreiteten Stimmung für die Säkularisation von Klöstern und geistlichen Fürstentümern nach; die Fürstbischöfe und der Heilige Stuhl hatten kein echtes Interesse an der Erhaltung der geistlichen Reichsfürstentümer.[24] Auch in der katholischen Bevölkerung gab es keine Opposition größeren Ausmaßes. Diese sollte erst 1870 bei der Auflösung des Kirchenstaates aufkommen, weil da viele Katholiken um die Unabhängigkeit des Papstes fürchteten.[25]
Praktische Durchführung
Auslöser der in ganz Deutschland durchgeführten Säkularisation waren dann die militärischen Erfolge Napoléon Bonapartes. Durch die Verschiebung der französischen Ostgrenze verloren einige Territorien des Heiligen Römischen Reiches ihre linksrheinischen Gebiete. Als Entschädigung dafür wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstände zugeschlagen. Beinahe alle geistlichen Reichsstände wurden aufgelöst. Der Reichsdeputationshauptschluss ermächtigte die Landesherren aber auch explizit zur Aufhebung der landständischen Mediatklöster.
In Bayern fand mit der durch Minister Montgelas schon ab 1802 durchgeführten Säkularisation das reiche Ordensleben im Land ein fast vollständiges Ende. Am 25. Januar 1802 verfügte eine Kabinettsorder Kurfürst Max IV. Josephs die Aufhebung fast aller Klöster in Kurbayern, die nicht der politischen Vertretung der Stände angehörten. Das betraf daher vor allem die Bettelorden der Dominikaner, Franziskaner, Kapuziner, Augustiner-Eremiten und Karmeliten. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss, der eigentlich erst am 25. Februar 1803 verabschiedet wurde, besetzte Bayern bereits im Herbst 1802 die reichsunmittelbaren Hochstifte Augsburg, Bamberg, Freising und Würzburg sowie Teile der Hochstifte Eichstätt und Passau mit den jeweiligen Klöstern. Diese Vorgehensweise war aber nicht spezifisch bayerisch, sondern wurde auch von anderen Territorien praktiziert, die sich so ihren Anteil an den Säkularisationsgütern sicherten. Außerdem wurden neun schwäbische und vier fränkische Reichsabteien und das Fürststift Kempten in Besitz genommen. Zudem führte die Annexion von acht schwäbischen und sieben fränkischen Reichsstädten ebenfalls zur Aufhebung von deren Klöstern, sofern diese – etwa Nürnberg – nicht ihrerseits bereits während der Reformation ihre Klöster säkularisiert hatten.
Kurfürst Max Joseph IV. hatte auch die 57 ständischen Klöster und 7 Kollegiatstifte durch Kommisäre am 3. November 1802 unter seine definitive Verfügung stellen lassen. Ein Angebot der Prälaten Abt Karl Klocker von Benediktbeuern und Abt Rupert Kornmann von Prüfening im Namen der Klöster, dass 7 Millionen Gulden als Anleihe zur Verfügung stellen wollte, blieb unbeantwortet. So wurden schließlich im März 1803 auch die Prälatenklöster im Herzogtum Bayern und den Landesteilen Neuburg und der Oberpfalz aufgelöst, also die Klöster der Benediktiner, Augustiner-Chorherren, Zisterzienser und Prämonstratenser.
Das Vermögen „sämtlicher ständischer Manns- und Frauenklöster der oberen alten Churlanden infolge höchsten Reskript“ wurde gemäß „Instruktion“ für die Aufhebungskommissare zugunsten des Staates enteignet. Nur einige Klöster sollten als so genannte Aussterbeklöster vorläufig vor der Auflösung bewahrt bleiben, dies waren das Kapuzinerkloster Altötting, das Kloster ob der Schutter (Ingolstadt), das Franziskanerkloster Klosterlechfeld, das Franziskanerkloster Neviges, das Minoritenkloster Ratingen, Kloster Reisach, das Augustinerkloster Rösrath und das Franziskanerkloster Wipperfürth. Diese Klöster durften aber keine neuen Mitglieder aufnehmen.
Die Klosteranlagen wurden teilweise abgebrochen, andere Klostergelände an Privatleute verkauft. Wegen des plötzlichen hohen Immobilienangebotes (über 300 Objekte, welche fast zeitgleich auf den Markt kamen) sanken aufgrund der Enteignungen die Preise sehr stark oder fehlten geeignete Käufer. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der erhaltenen Gebäude wird bis heute für staatliche oder kommunale Zwecke genutzt.
Pater Josef Kastner beschreibt die Säkularisation am Beispiel von Kloster Ettal am 18. März 1803 aus heutiger Sicht:[26]
Für die Klostergebäude .... war für den 18. 12. 1809 eine Versteigerung in Ettal anberaumt, bei welcher 2 Interessenten 36 000 fl boten. Angenommen wurde schließlich das Nachangebot von Oberpostdirektionsrat von Elbling, der für Gebäude, Brauerei und landwirtschaftliche Gründe 38 000 fl z.T. in Raten bezahlte. ....
Die übrigen Klostergebäude wurden bereits im Sommer und Herbst 1803 an den Mann gebracht, so etwa das Wirtshaus am 10.8.1803 für 4020 fl, der Schweinestall für 200 fl, der Zieglstadel mit Zubehör für 283 fl. Am 25.7.1803 erlöste der Schafstall 170 fl, die Sägerei mit Mahlmühle 1218 fl und die Malzmühle mit Steinschneiderei 190 fl. Das Schlösschen in Baiersoien erzielte am 9. und 10.9.1803 103 fl.
Luise Jörissen kommt in ihrer Dissertation[27] zu dem Ergebnis, dass der bayerische Staat an der Säkularisation der Klöster einen Überschuss von annähernd 13.430.000 Gulden erlöste. In diesem Betrag sind alle jene Güter nicht eingeschlossen, die er bis heute besitzt, also die Gebäude, Grundstücke, Wälder, Seen und die nicht vernichteten oder verschleuderten Kunstwerke oder Bücher.
Die Aufhebung der bayerischen Klöster führte eben auch zur Auflösung zahlreicher Klosterbibliotheken. Für Kurfürstliche Hofbibliothek in München waren Johann Christoph von Aretin und Bernhard Joseph Docen an der Säkularisation beteiligt. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts stieg allein der Bestand in dieser Bibliothek auf über 22.000 Handschriften an, die zum großen Teil aus den aufgehobenen Klöstern stammten.[28] Aretin fand bei der Inspektion im Kloster Benediktbeuern einen besonderen Band mittelalterlicher Handschriften, die sogenannte Carmina Burana.[29] Zahlreiche Kulturschätze gingen aber auch verloren.
Folgen
Die Säkularisation und ihre Folgen bedeuteten einen der stärksten Umbrüche in der bayerischen Geschichte. Da die Klöster als wirtschaftlicher Faktor und als Zentren der Wissenschaft, Bildung und sozialen Fürsorge verschwanden, waren speziell die kurz- und mittelfristigen Folgen für die ländliche Bevölkerung teilweise gravierend.[30] Die Zentralisierung unzähliger Kulturgüter wirkte sich andererseits positiv auf den Ausbau Münchens zu einer europäischen Kulturmetropole aus. Für das Königreich Bayern, das neben dem streng katholischen Altbayern auch aus den konfessionell gemischten Regionen Franken und Schwaben zusammengesetzt war, konnte eine gewisse Parität der Konfessionen erreicht werden, wodurch sich Bayern zu einem katholisch-protestantisch gemischten Staat entwickelte, der im Sinne der Aufklärung regiert werden konnte.
Unter der Regierung König Ludwigs I. wurden ab 1825 entsprechend dem Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Bayern von 1817 etliche Klöster wiederhergestellt, um damit wieder an die Traditionen des geistlichen Lebens anknüpfen zu können.[31] Als erstes Kloster entstand 1830 Kloster Metten neu. In der Folge waren auch bestehende Aussterbeklöster vielfach die Quelle für Klösterneu- und -wiedergründungen.
Im Konkordat wurde zudem vereinbart, dass der bayerische Staat als Entschädigung für die Enteignungen für die Besoldung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels und für den baulichen Unterhalt von Kathedralen und Gebäuden der Diözesen aufkommt.
Literatur
- Rainer Braun, Joachim Wild: Bayern ohne Klöster? Die Säkularisation 1802/03 und die Folgen (= Ausstellungskatalog der Staatlichen Archive Bayerns. Bd. 45). Eine Ausstellung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, München, 22. Februar bis 18. Mai 2003. Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2003, ISBN 3-921635-70-5.
- Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation. Die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802–1817 (= Forschungen zur Volkskunde. Bd. 56 = Forschungen zur Volkskunde. Abteilung Kirchen- und Ordensgeschichte. Heft 3). Verlags-Haus Monsenstein und Vannerdat, Münster 2007, ISBN 978-3-86582-498-1, online.
- Karl Hausberger: Reichskirche – Staatskirche – „Papstkirche“. Der Weg der deutschen Kirche im 19. Jahrhundert. Pustet, Regensburg 2008, ISBN 978-3-7917-2135-4.
- Cornelia Jahn: Klosteraufhebungen und Klosterpolitik in Bayern unter Kurfürst Karl Theodor. 1778–1784 (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Bd. 104). Beck, München 1994, ISBN 3-406-10685-4 (Zugleich: München, Univ., Diss., 1992).
- Josef Kirmeier / Manfred Treml (Hrsg.): Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803 (= Veröffentlichungen zur bayerischen Geschichte und Kultur. Bd. 21). Katalogbuch zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern, 7. Mai bis 20. Oktober 1991. Süddeutscher Verlag, München 1991, ISBN 3-7991-6510-X.
- Roland Milisterfer: Glanz und Ende der alten Klöster. Säkularisation im bayerischen Oberland 1803. Didaktisches Begleitheft zur Ausstellung im Kloster Benediktbeuern vom 7. Mai 1991 bis 20. Oktober 1991. Haus der Bayerischen Geschichte, München 1991.
- Martin Sachse: Säkularisation in Bayern 1803. Handreichung für den Geschichtsunterricht. Auer, Donauwörth 2003, ISBN 3-403-03916-1.
- Alphons Maria Scheglmann: Geschichte der Säkularisation im rechtsrheinischen Bayern. Band 1: Vorgeschichte der Säkularisation. Habbel, Regensburg 1903.
- Alois Schmid (Hrsg.): Die Säkularisation in Bayern 1803. Kulturbruch oder Modernisierung? (= Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte. Beiheft, Reihe B, 23). Beck, München 2003, ISBN 3-406-10664-1.
- Dietmar Stutzer: Die Säkularisation 1803. Der Sturm auf Bayerns Kirchen und Klöster. Rosenheimer Verlagshaus, Rosenheim 1978, ISBN 3-475-52237-3.
- Eberhard Weis: Die Säkularisation der bayerischen Klöster 1802/03. Neue Forschungen zu Vorgeschichte und Ergebnissen (= Bayerische Akademie der Wissenschaften München. Philosophisch-Historische Klasse. Sitzungsberichte Jg. 1983, Heft 6). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1983, ISBN 3-7696-1525-5,
- Eberhard Weis: Montgelas. Band 1: Zwischen Revolution und Reform. 1759–1799. 2., durchgesehene Auflage. Beck, München 1988, ISBN 3-406-32974-8 (Zugleich: München, Univ., Habil.-Schr., 1968).
- Wolfgang Wüst: Die geistlichen Staaten im Südwesten des Alten Reichs am Vorabend der Säkularisation. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 139/140, 2003/2004, S. 45–72.
Einzelnachweise
- Scheglmann I, S.2.
- Scheglmann I, S.3.
- Weis, Montgelas I, S.333.
- Scheglmann I, S.5.
- Scheglmann I, S.7.
- Scheglmann I, S.9 f.
- Scheglmann I, S.10.
- Scheglmann I, S.14–19.
- Scheglmann I, S.51.
- Scheglmann I, S.33.
- Scheglmann I, S.36 f.
- Scheglmann I, S.44 ff.
- Scheglmann I, S.48.
- Scheglmann I, S.51 ff.
- Scheglmann I, S.61 ff.
- Weis, Montgelas I, S.102.
- Scheglmann I, S.74.
- Weis, Montgelas I, S.117–123.
- Scheglmann I, S.129 ff.
- Scheglmann I, S.182–188.
- Simon Demmelhuber: Säkularisation in Bayern. Am Beispiel des Klosters Benediktbeuern. In: Bayerischer Rundfunk. 27. April 2015, abgerufen am 25. Januar 2022.
- Scheglmann I, S.192 ff.
- Scheglmann I, S. 222.
- Weis, Montgelas I, S.131.
- Weis, Montgelas I, S.333f.
- Pater Dr. Josef Kastner OSB: Die Säkularisation 1803. Ettal, 2003.
- Luise Lioba Jörissen: Über die Säkularisation der altbayerischen Prälatenklöster. Ihre finanziellen Gründe und Ergebnisse. 1920.
- Bayerische Staatsbibliothek: Bestandsgeschichte. Abgerufen am 25. Januar 2022.
- München, Staatsbibl., Clm 4660 im Handschriftencensus
- Bayerischer Landesverein für Familienkunde e.V.: Die Ursachen der Säkularisation und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung. Abgerufen am 25. Januar 2022.
- Stephan Haering OSB: Der König und seine Erneuerung der Klöster. MThZ 69 (2018) 363–378.