Rentamt Amberg
Das Rentamt Amberg mit Sitz in Amberg bestand von 1628 bis 1802 und war neben München, Landshut, Straubing und Burghausen einer der mit dem Gewinn der Oberpfalz fünf Verwaltungsbezirke des Herzogtums und später des Kurfürstentums Bayern. Zwischen 1802 und 1919 war das Rentamt eine reine Finanzbehörde und damit Vorläufer des heutigen Finanzamts.
Zugehörige Pfleggerichte
Das Rentamt Amberg, dessen Gebiet dem des Herzogtums Oberpfalz (auch Fürstentum der Oberen Pfalz) entsprach, gliederte sich in zwei Hauptteile. Zum südlichen Hauptteil gehörten die Pfleggerichte Amberg, Bruck, Freudenberg, Haimburg, Hirschau, Nabburg, Neunburg vor dem Wald, Pfaffenhofen, Murach, Retz, Rieden, Treswitz-Tännesberg, Waldmünchen und Wetterfeld; zum nördlichen Teil die Pfleggerichte Auerbach, Bernau, Eschenbach, Grafenwöhr, Hartenstein, Hollenberg und Kirchentumbach, das Kastenamt Kemnath, das Landgericht Waldeck und die Herrschaft Rothenberg. Darüber hinaus befanden sich kleinere Teile innerhalb des Gebiets der Reichsstadt Nürnberg.
Geschichte
Die Rentämter gingen als Verwaltungsbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die der Verwaltung der landesherrlichen Kammergüter dienten. Auch die Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter die „Mittelbehörden“ zwischen den Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der Hauptstadt.
Im Dreißigjährigen Krieg endete mit der Niederlage Friedrichs V. die kurpfälzische Herrschaft über die Oberpfalz, als das Gebiet 1621 von bayerischen Truppen besetzt und Herzog Maximilian I. von Bayern als kaiserlicher Kommissar eingesetzt wurde. Ab 1628 kam das „Fürstentum der Oberen Pfalz“ offiziell zum bayerischen Staatsverband. Das Rentamt Amberg wurde als fünftes Rentamt des Herzogtums Bayern für die Oberpfalz geschaffen.
Minister Montgelas ließ die Rentämter in Bayern im Zuge seiner umfassenden Verwaltungsreformen 1802 wieder in reine Finanzbehörden umwandeln, die von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet wurden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden aus den Rentämtern im Königreich Bayern im Zuge der Einführung der Reichsfinanzverwaltung 1919 die Finanzämter als Reichsbehörden.
Literatur
- Rentamt, das In: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087.
- Rentamt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 14. Altenburg 1862, S. 46 (zeno.org).
- Matthias Schöberl: Vom pfälzischen Teilstaat zum bayerischen Staatenteil. Landesherrliche Durchdringungs- und Religionspolitik kurpfälzischer und kurbayerischer Herrschaft in der Oberen Pfalz von 1595 bis 1648. Dissertation, Universität Regensburg 2006 (Volltext).