Royaltys
Royaltys (Singular Royalty) ist ein Anglizismus, der als Fachausdruck sämtliche Gebühreneinnahmen des geistigen Eigentümers aus der Verwertung seines Werks oder Rechts im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten erfasst.
Im Englischen lautet die orthographisch korrekte Form des Plurals royalties. Der Duden geht davon aus, dass es sich um ein Lehnwort handelt und bildet daher den eingedeutschten Plural Royaltys.[1]
Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er vom Ergebnis, zum Beispiel dem Umsatz abhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmalzahlungen, wiederkehrende Festbeträge wie Jahresgebühren u. ä.) umfasst.
Allgemeines
Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die „royalty“) Gebühren für Nutzung (Landwirtschaft) oder Abbau (Bergbau) ihres (Land-)Eigentums (Regalien) in Form von Pachtzinsen durch die Pächter zu entrichten waren. Das Wort kommt etymologisch von dem altfranzösischen Wort für königliche Herrschaft roialte (woher auch das moderne französische Wort französisch royauté). Auch heute bezeichnet das englische Wort royalty weiterhin viel häufiger die Mitglieder königlicher und fürstlicher Familien und deren Status als die daraus hergeleiteten Bedeutungen Tantieme, Gewinnanteil, Lizenz(gebühr) bzw. Patentgebühr.[2]
Beispiel
Am Beispiel der Urheberrechte für Musik soll dies stellvertretend für die anderen Arten geistigen Eigentums erklärt werden. Der Komponist kann sein Werk über einen Musikverlag bei einer hierfür vorgesehenen Verwertungsgesellschaft (zum Beispiel in Deutschland die GEMA) anmelden und schließt mit dieser einen Berechtigungsvertrag ab. Die GEMA registriert das Werk und verlangt auf gesetzlicher und satzungsmäßiger Grundlage von den späteren Nutzern des Werks (Tonträgerhersteller, Rundfunk und Fernsehen, Kino, Veranstalter öffentlicher Aufführungen usw.) eine Nutzungsgebühr, die anhand eines komplexen Verteilerschlüssels über den zuständigen Musikverlag an den Komponisten abgeführt wird.
Diese Nutzungsgebühren werden als Tantiemen (oder ungenauer als Royaltys) bezeichnet. Wenn sie aus Sicht des Komponisten eine dauerhafte Einnahmequelle darstellen, werden sie als „Running Royaltys“ bezeichnet. Die von den Tonträgerherstellern abzuführenden Gebühren werden „mechanische Rechte“ (oder englisch „Mechanicals“) genannt (siehe den Artikel über die GEMA). Insbesondere in der massenweise verbreiteten Pop-Musik können die Gebühren, etwa bei Millionensellern, eine beachtliche Größenordnung erreichen. Die Art und Weise, wie Royaltys erhoben werden, wird häufig durch individuelle Verträge geregelt. Lediglich bei künstlerischen Werken gibt es durch die Verwertungsgesellschaften und Verlage eine gewisse Einheitlichkeit.
Weblinks
- United States Copyright Office, mit Angaben über die historische Entwicklung (Memento vom 16. Januar 2015 im Internet Archive) (englisch)
- Royalty Logic (englisch)
Einzelnachweise
- Duden – Das Fremdwörterbuch. 9. Auflage. Mannheim 2007, ISBN 978-3-411-04059-9.
- en.oxforddictionaries.com