Ostfriesische Landschaft
Die Ostfriesische Landschaft ist ein Höherer Kommunalverband in Niedersachsen mit Sitz in Aurich. Er umfasst die drei ostfriesischen Landkreise Aurich, Leer und Wittmund und die ebenfalls ostfriesische Stadt Emden. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz im Landschaftshaus in Aurich.[1]
Sie zählt zu den sieben historischen Landschaften, die es im Lande Niedersachsen noch gibt. Sie ist jedoch der einzige Höhere Kommunalverband in Niedersachsen, die anderen Landesteile gehören keinem Höheren Kommunalverband an. Sie ist auch nur bedingt mit den Landschaftsverbänden und modernen Landschaften des Landes vergleichbar. Das traditionelle Wappen und die Flagge von Ostfriesland, gestreift von schwarz-rot-blau, werden auch heute verwendet (festgelegt erst 1989).
Die von ihr unterhaltene Landschaftsbibliothek ist die größte wissenschaftliche Bibliothek in Ostfriesland.
Aufgaben und Ziele
Die Ostfriesische Landschaft ist laut ihrer Verfassung die Nachfolgerin der ostfriesischen Landstände, also Ostfriesische Ritterschaft, Bauern und Städtevertretern. In dieser Tradition vertritt sie damit im Rahmen ihrer Ziele und Aufgaben als demokratisch verfasste Körperschaft die in Ostfriesland lebende Bevölkerung und ihre Belange.[1]
Ostfriesland umfasst nach Definition der Landschaft die kreisfreie Stadt Emden sowie die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund.[1] Diese bilden – von kleineren Grenzkorrekturen abgesehen – das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Ostfriesland (1464–1744), das als Regierungsbezirk Aurich innerhalb Preußens, dann Hannovers, wiederum Preußens und später Niedersachsens bis 1978 fortbestand.
Die Landschaft nimmt im Auftrage ihrer Gebietskörperschaften und des Landes Niedersachsen zentrale kommunale und dezentrale staatliche Aufgaben auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung wahr und betreibt dazu entsprechende Einrichtungen. Sie setzt sich dabei für den Gebrauch der Regionalsprache in Ostfriesland ein. Zudem sieht sich die Landschaft als Hüterin der friesischen Überlieferung und setzt sich in diesem Zusammenhange für eine Wahrung der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge des friesischen Küstenraumes und eine Pflege der Verbundenheit mit allen Friesen innerhalb und außerhalb Europas ein.[1]
Um den 10. Mai herum organisiert die Ostfriesische Landschaft in jedem Jahr eine Fachtagung zu einem ihrer Aufgabengebiete, mit dem sie an den Oll’ Mai, dem ehemaligen Landrechnungstag, erinnert.
Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Ostfriesische Landschaft heute ein unabhängiger Selbstverwaltungskörper. Sie ist durch Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung in ihrem Bestand sowie in ihrer Organisation und ihren Aufgaben geschützt. Die Verfassung gibt darüber hinaus dem Staat wie den kommunalen Gebietskörperschaften damit vor, alles zu unterlassen, was die autonome und selbstverantwortliche Arbeit der Landschaft beeinträchtigen könnte; sie haben diese vielmehr zu unterstützen und zu fördern.[2]
Die Ostfriesische Landschaft erfüllt regionale Aufgaben insbesondere auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung in und für Ostfriesland, unterstützt entsprechende Anliegen mit Rat und Tat und arbeitet mit den auf oben genannten Gebieten tätigen Organisationen zusammen. Sie setzt sich dabei für den Gebrauch der Regionalsprache in Ostfriesland ein.
Wappen, Flagge und Dienstsiegel
Blasonierung: „In einem roten Schild ein grüner Eichenbaum auf einem grünen Hügel. Daneben stehend ein Mann, gewappnet mit einem Harnisch, einer Lanze in der rechten, einem Degen in der linken Hand und einem offenen, mit zwei weißen und zwei blauen Straußenfedern gezierten Bügelhelm auf dem Haupt. Über dem Schild ein offener Turnierhelm, rechts mit einer rot-weißen, links mit einer blau-roten Helmdecke, und darüber eine Königskrone, aus der ein geharnischter Arm mit einem fliegenden blauen Feldzeichen hervorragt, der einen gezückten Degen in der Faust führt.“ | |
Wappenbegründung: Aus der freiheitlichen Tradition der Friesen heraus entwickelte sich in der Grafschaft Ostfriesland eine starke Stellung der Standesversammlung. Die Landstände hatten neben den Grafen und Fürsten umfangreiche landesherrliche Rechte. Diesem Umstand trug Kaiser Leopold I. mit einem im Heiligen Römischen Reich einmaligen Vorgang Rechnung, als er der Ostfriesischen Landschaft am 14. Januar (Julianischer Kalender) bzw. 24. Januar 1678 (Gregorianischer Kalender, dieser wurde in den protestantischen Landesteilen erst 1700 eingeführt) ein eigenes Wappen verlieh. Dieses Upstalsboom-Wappen wird bis heute von der Landschaft verwendet.[3] |
Die Farben der Flagge der Ostfriesischen Landschaft sind in drei gleich breiten Querstreifen schwarz-rot-blau. Diese Farben sind der Helmzier des gräflichen Wappen entnommen: Schwarz ist die Grundfarbe des Cirksena-Wappens, das Rot entstammt dem Wappen der Grafen von Rietberg[4] und Blau steht für das Harlingerland.[5][4]
Das Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift „Ostfriesische Landschaft Aurich“.[1]
Organisation
Die Organe der Ostfriesischen Landschaft sind die Landschaftsversammlung, das Landschaftskollegium und der Landschaftsdirektor.[1]
Landschaftsversammlung
Die Landschaftsversammlung besteht aus 49 ordentlichen Mitgliedern, die von den Kreistagen der Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie dem Rat der Stadt Emden nach dem Verhältnis ihrer Einwohner zur Zahl der Gesamtbevölkerung bestimmt werden. Die Amtszeit der Mitglieder entspricht dabei der Wahlperiode der Kreistage in Niedersachsen. Maximal dürfen zwei Drittel der ehrenamtlichen Mitglieder Landschaftsversammlung auch einem der Kreistage oder dem Stadtrat angehören.[1] Hinzu kommen das sechsköpfige Landschaftskollegium, sowie der Landschaftspräsident als Leitungsgremium. Die Landschaftsversammlung kann die Verfassung ändern und ist darüber hinaus für die Finanzen zuständig. Zudem ist sie das Organ, in dem Grundsatzentscheidungen, die Ostfriesland betreffen, beschlossen werden.[1]
Die Landschaftsversammlung kommt zweimal jährlich zu ordentlichen Tagungen in Aurich zusammen, von denen die Frühjahrsversammlung um den Oll’ Mai als Landrechnungsversammlung stattfindet. Außerordentliche Tagungen können durch den Landschaftspräsidenten einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Landschaftsversammlung dies wünscht.[1]
Landschaftskollegium
Das Landschaftskollegium ist oberste Dienstbehörde und höherer Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Ostfriesischen Landschaft sowie Dienstvorgesetzter des Landschaftsdirektors. Es besteht aus sieben Landschaftsräten und dem Landschaftspräsidenten. Die Landschaftsräte werden von der Landschaftsversammlung auf vier Jahre mit zwei Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Landschaftsversammlung gewählt. Laut Verfassung müssen drei Mitglieder der Landschaftsversammlung aus dem Landkreis Aurich, zwei aus dem Landkreis Leer und jeweils einer aus dem Landkreis Wittmund und aus der Stadt Emden stammen. Das Gremium soll mindestens sechsmal im Jahr zusammentreten und bereitet alle Entscheidungen der Landschaftsversammlung vor.[1]
Landschaftspräsident und Landschaftsdirektor
Der Landschaftspräsident wird von der Landschaftsversammlung mit 2/3-Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Seit 2014 ist Rico Mecklenburg der sechste Nachkriegspräsident der Landschaft.
Der Landschaftsdirektor – der eine wissenschaftliche Qualifikation nachweisen muss – wird vom Landschaftskollegium gewählt. Er bereitet die Beschlüsse des Landschaftskollegiums vor und setzt die Beschlüsse der Landschaftsversammlung und des Landschaftskollegiums um. Des Weiteren ist er mit der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung betraut. Auch vertritt er die Ostfriesische Landschaft in Rechtsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren.[6] Seit 2021 ist Matthias Stenger Direktor der Landschaft.
Beschäftigte, Tätigkeitsfelder und Abteilungen
Bei der Ostfriesischen Landschaft oder bei ihren Einrichtungen arbeiten etwa 60 Angestellte, dazu kommt eine große Anzahl an freiwilligen Helfern und Ehrenamtlichen. Die Ostfriesische Landschaft gliedert sich in sieben Abteilungen: Archäologischer Dienst, Landschaftsbibliothek, Regionales Pädagogisches Zentrum, Regionale Kulturagentur, Regionalsprachliche Fachstelle Plattdüütskbüro, Landschaftsforum sowie die Fachstelle Museen und Volkskunde. In ihrer Verantwortung stehen auch der Kostümfundus, das Steinhaus Bunderhee als Denkmal und Veranstaltungsort sowie das Organeum (Orgelakademie Ostfriesland) in Weener und das Wallhecken-Schutzprogramm Ostfriesland.[7]
Geschichte
Mittelalter
Als Landschaft bezeichneten sich normalerweise die Landstände (das waren der geistliche, der adlige und der bürgerliche Stand) in ihrer Gesamtheit, die im späteren Mittelalter und in der älteren Neuzeit die Bevölkerung gegenüber dem Landesherren vertrat. In Ostfriesland lagen die Verhältnisse etwas anders.
In Ostfriesland entwickelte sich infolge der 885 von Karl dem Dicken als Folge der Normannenbesiegung verliehenen friesischen Freiheit während des hohen Mittelalters keine Lehnsherrschaft, Grundherrschaft und Leibeigenschaft. Die Friesen waren frei und regierten sich bis ins späte Mittelalter selbst, mit wiederholter Zustimmung von König und Reich. Das ganze freie Friesland setzte sich aus vielen einzelnen Gauen zusammen, welche als autonome bäuerliche Landesgemeinden ähnlich wie die gleichzeitigen freien bürgerlichen Stadtgemeinden verfasst waren. Sie bildeten als sogenannte Sieben Seelande einen losen Verbund, der als „Ganz Friesland“ (tota Frisia) nur in Notfällen am Upstalsboom zusammen trat.
Während die Friesen auswärtige Landesherren von sich fernhalten konnten, vermochten sie es jedoch nicht zu verhindern, dass einheimische Lokalgrößen, sog. Häuptlinge, im 13. Jahrhundert Herrschaft über ihre Genossenschaften gewannen. 1464 erhob Kaiser Friedrich III. eine dieser Familien – die Cirksena – zu Reichsgrafen und ihre sich über mehrere östliche Frieslande erstreckende Herrschaft zu einer Reichsgrafschaft in Ostfriesland. Diese Kaiserurkunde versichert den Ostfriesen, dass alle die Rechte und Freiheiten, die sie seit Vorzeiten besitzen und von Friedrichs III. Vorgängern bestätigt bekommen haben, auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten sollen. Sie ist somit der Ursprung der Ostfriesischen Landschaft.
Auf ihrer Grundlage entwickelt sich dann die Ostfriesische Landschaft zur Vertretungskörperschaft von drei Ständen, nun aber, statt mit einem geistlichen, mit einem völlig gleichberechtigten bäuerlichen Stand. Während des Niederländischen Freiheitskampfes um 1600 baute die Ostfriesische Landschaft ihre Bedeutung gegenüber dem Grafen aus. Unter Vermittlung der Generalstaaten (d. h. -ständen) erhielt sie die Hoheit in der Gesetzgebung, Steuererhebung und Rechtsprechung. Ostfriesland wurde somit ein Ständestaat. Damit war die Landschaft eher als der Fürst der Souverän in Ostfriesland, was sich auch in dem Recht des Deichbaus (Landgewinnung) ausdrückte.
Am 14. bzw. 24. Januar 1678 verlieh Kaiser Leopold I. der Landschaft ein eigenes Wappen – das Upstalsboomwappen – und erkannte damit die besondere hoheitliche Position an. Somit konnte sich auch der Absolutismus in Ostfriesland nie durchsetzen.
Preußische Zeit
Nach dem Aussterben der Fürstenfamilie der Cirksena übernahmen 1744 die Preußen unter Friedrich dem Großen als Fürsten die Herrschaft in Ostfriesland. An den Rechten und Freiheiten der Ostfriesischen Landschaft rüttelten jedoch auch die neuen Herren nicht, denn die Landschaft war maßgeblich daran beteiligt, dass die preußische Krone im Falle des Aussterbens der Fürstenfamilie die Souveränität über Ostfriesland erlangen würde.
Napoleonische und hannoversche Zeit
Während der napoleonischen Zeit war Ostfriesland zunächst Teil des Königreichs Holland und dann für kurze Zeit französische Provinz, und zwar als Departement Ems-Oriental (Osterems) 1810–1813. Die Privilegien der Landschaft wurden außer Kraft gesetzt bzw. abgeschafft und erst wieder mit dem Wiener Kongress 1815 restauriert. Ostfriesland wurde jedoch dem Königreich Hannover (und Großbritannien) zugewiesen (siehe Geschichte Ostfrieslands) und die neuen Herren ignorierten den Sonderstatus Ostfrieslands und seiner Landschaft.
30 Jahre lang kämpfte die Landschaft um ihre Souveränität, bis man sich 1846 auf eine neue Verfassung einigte, welche von Ernst August ratifiziert wurde. Die alten Freiheiten der Ostfriesischen Landschaft wurden damit jedoch stark beschnitten. Daran änderte auch nichts, als Ostfriesland (unter großer Freude der Bevölkerung) wieder preußisch wurde. Durch Verfassungsänderungen von 1867 bis 1910 wurden die Rechte der Landschaft wesentlich beschnitten: Ihre Mitwirkung bei der Gesetzgebung wurde aufgehoben, mit der Steuererhebung war es vorbei.
Die einzigen Institutionen, die sie fortan betrieb, war und ist die 1754 von Friedrich dem Großen begründete und ihr übertragene Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse. Von 1871 bis 1943 betrieb die Landschaft dann noch die von ihr begründete Ostfriesische Sparkasse. Diese wurde ihr allerdings 1943 von den Nationalsozialisten entzogen. Somit war sie nur noch in der Verwaltung ihres eigenen Vermögens selbständig. Die Wahrnehmung kommunaler Angelegenheiten gehörte nicht mehr zu ihrem Aufgabenbereich, womit eine Zeit der Trägheit in der Landschaft begann. In der Weimarer Zeit drohte den Provinziallandschaften das Ende, was jedoch nicht zu einem Schub der Aktivitäten der Landschaft führte.
Nationalsozialismus
Dies änderte sich erst durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten, welche in Person des Oberpräsidenten in Hannover die Auflösung der Landschaften verstärkt weiter betrieben haben. Die Gauleitung in Oldenburg hielt demgegenüber an einer Erhaltung der Ostfriesischen Landschaft fest, dachte dabei aber an eine Umwandlung in eine Institution für (nationalsozialistische) kulturelle Zwecke. Dem setzte die Ostfriesische Landschaft nichts entgegen, wollte sie doch unter allen Umständen bestehen bleiben. Von Widerstandsrecht und friesischer Freiheit, wie sie am Ende des 16. Jahrhunderts formuliert und mobilisiert worden waren, keine Spur mehr. Die Nazifizierung der Landschaft begann und fand 1942 ihren Höhepunkt in einer völlig neuen Verfassung, welche die Landstände selbst beschlossen.
In dieser Verfassung wurde das Führerprinzip adaptiert und Berufungsverfahren sowie Ehrenamt konstituiert. Jetzt bekamen aber auch breite Bevölkerungskreise eine Möglichkeit zur Mitarbeit, denn Vorschläge für die Berufung der Mitglieder der Landschaftsversammlung konnten nicht nur von den ostfriesischen Dienststellen der NSDAP sowie den Gemeinden, Städten und Kreisen, sondern auch von den ostfriesischen Heimatvereinen und allen Ostfriesen gemacht werden, womit der Institutionalisierung und Professionalisierung der landschaftlichen Kulturarbeit durch Schaffung von Einrichtungen und Heranziehung von Fachleuten der Grundstock gelegt wurde. Die Einbindung der Ostfriesischen Landschaft in die Nationalsozialistische Herrschaft war ausgeprägter als anderswo.
1945 bis heute
Nach 1945 erlebte auch die Ostfriesische Landschaft ihre „Stunde Null“. Im Raum standen im Wesentlichen zwei Vorschläge, von denen einer die Umwandlung zu einer (unpolitischen) kulturellen Heimatbewegung vorsah und der andere die Landschaft als Teil des neuen Staatswesens in Form eines Bezirkstags zwischen Kreistag und Landtag sah. Die neue niedersächsische Landesverfassung sah allerdings keine Bezirkstage vor. Als Reaktion darauf verlangten vor allem konservative Kräfte, die Landschaft in eine Art „Ostfriesischen Heimatbund“ zu wandeln, der die zuletzt 1942 formulierte Förderung der kulturellen Belange Ostfrieslands und der Friesen fortsetzte.
Dagegen gab es jedoch starke Vorbehalte. Eine starke Gruppe wollte die historische Verbindung der Landschaft mit dem Staat nicht so ohne weiteres aufgeben und sah darin einen guten Ansatz für einen neuen Anfang. So fiel die Entscheidung zugunsten eines Kompromisses, der zudem nach dem Verlust der Sparkasse die Brandkasse weiterhin in der Obhut der Landschaft ließ. Wesentlich war, dass die Ostfriesische Landschaft jetzt demokratisch legitimiert und parlamentarisch organisiert wurde. An die Stelle der Stände traten jetzt Gebietskörperschaften, namentlich die ostfriesischen Kreistage und der Rat der Stadt Emden, welche die 49 ordentlichen Mitglieder der Landschaftsversammlung wählen.
Seither ist die Ostfriesische Landschaft ein unabhängiger Selbstverwaltungskörper, ein autonomes Kulturparlament (in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts), welches durch Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung in seinem Bestand sowie in seiner Organisation und ihren Aufgaben geschützt ist. Die Verfassung gibt darüber hinaus dem Staat wie den kommunalen Gebietskörperschaften damit vor, alles zu unterlassen, was die autonome und selbstverantwortliche Arbeit der Landschaft beeinträchtigen könnte, sie haben diese vielmehr zu unterstützen und zu fördern.
Hauptaufgabe ist die heimatgebundene Kulturpflege, und insbesondere wo und wie sie diese nicht nur befördern, sondern auch selbst betreiben sollte, wurde konkret festgelegt. Es waren die Aufgabengebiete Familienforschung, Wissenschaft und Schrifttum, Kunst und Kunsthandwerk, Naturkunde und Naturschutz, Volkskunde und Brauchtumspflege, Museen, Büchereien und Archive, Baupflege und Gedenkstätten. Zunächst erfüllte man diese Arbeiten alle ehrenamtlich, stieß damit jedoch bald an Grenzen. Somit stellte man 1956 den ersten Wissenschaftler ein. 1960 öffnete sich die Landschaft den Nicht-Ostfriesen, welchen nun auch – sofern sie seit zehn Jahren in Ostfriesland lebten – in die Landschaftsversammlung gewählt werden konnten.
Veränderte Rahmenbedingungen führten später zu einer Überarbeitung der Verfassung. Als Aufgaben und Ziele wurden jetzt nur noch allgemein die Kultur, Wissenschaft und Bildung formuliert. Die Heimatvereine sind als vorschlagsberechtigte Organisationen nicht länger besonders hervorgehoben, und in die Landschaftsversammlung kann nun jeder, der zu einer kommunalen Vertretungskörperschaft wählbar ist, gewählt werden.
Literatur
- Dietmar von Reeken: Heimatbewegung, Kulturpolitik und Nationalsozialismus. Die Geschichte der „Ostfriesischen Landschaft“ 1918–1949 (= Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands. Band 75). Verlag Ostfriesische Landschaft, Aurich 1996, ISBN 3-925365-93-1.
- Harm Wiemann: Materialien zur Geschichte der ostfriesischen Landschaft (= Abhandlungen und Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands. Band 58). Verlag Ostfriesische Landschaft, Aurich; Schuster, Leer 1982, DNB 830292047.
- Ihno Alberts, Harm Wiemann: Geschichte der Ostfriesischen Landschaft 1932–1980. Darstellung und Dokumentation (= Quellen zur Geschichte Ostfrieslands. Band 14). Verlag Ostfriesische Landschaft, Aurich 1981.
Weblinks
Einzelnachweise
- Verfassung der Ostfriesischen Landschaft. In: ostfriesischelandschaft.de, abgerufen am 14. Februar 2012.
- Ostfriesische Landeschaft: Vom ständischen Landtag zum regionalen Kulturparlament. In: ostfriesischelandschaft.de, abgerufen am 2. November 2011.
- Geschichte der Ostfriesischen Landschaft. Vom ständischen Landtag zum regionalen Kulturparlament. In: ostfriesischelandschaft.de, abgerufen am 21. November 2018.
- Manfred-Franz Albrecht: Schwarz, Rot, Blau – Ostfrieslands Farben. In: Ostfriesische Landschaftliche Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH Abt. Verlag (Hrsg.): Die Ostfriesischen Wappen Das Fürstenwappen und das Landschaftswappen. Band 6. Aurich, Ostfriesland 2018, ISBN 978-3-940601-44-5, S. 53.
- Die rote Helmzier im gräflichen Wappen wird oft auf die tom Brok zurückgeführt. Dies kann nach Ansicht von Hayo van Lengen jedoch nicht stimmen, da diese einen gekrönten Adler als Wappentier führten.
- Landschaftsdirektor der Ostfriesischen Landschaft. In: ostfriesischelandschaft.de, Stand 29. August 2014.
- Ostfriesische Landschaft. Abgerufen am 12. August 2019.