Nordschwarzwald (Vogelschutzgebiet)
Das Gebiet Nordschwarzwald ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7415-441). Es liegt überwiegend in den Höhenlagen des Nordschwarzwaldes im Westen des deutschen Landes Baden-Württemberg.[2]
Vogelschutzgebiet (SPA) „Nordschwarzwald“ | ||
Lage | 33 Städte und Gemeinden in den Landkreisen Calw, Freudenstadt, Rottweil, im Ortenaukreis und in Baden-Baden, Baden-Württemberg, Deutschland | |
WDPA-ID | 555537895 | |
Natura-2000-ID | DE-7415-441 | |
Vogelschutzgebiet | 360,451 km² | |
Geographische Lage | 48° 30′ N, 8° 17′ O | |
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Einrichtungsdatum | 5. Februar 2010 | |
Verwaltung | Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe | |
Besonderheiten | 12 Teilgebiete |
Lage
Die zwölf, insgesamt rund 36.000 Hektar (ha) großen Teilgebiete des Vogelschutzgebiets „Nordschwarzwald“ erstrecken sich im Schwarzwald, zwischen Bad Herrenalb und Gaggenau im Norden sowie Bad Rippoldsau-Schapbach im Süden. Sie verteilen sich auf 12 Städte und 21 Gemeinden in einem Stadtkreis und fünf Landkreisen:
- Landkreis Calw
- Städte Bad Herrenalb (453,34 ha = 1,25 %) und Bad Wildbad (1.406,15 ha = 3,90 %)
- Gemeinden Dobel (168,26 ha = 0,46 %) und Enzklösterle (560,54 ha = 1,55 %)
- Landkreis Freudenstadt
- Städte Alpirsbach (1.091,63 ha = 3,02 %) und Freudenstadt (1.562,16 ha = 4,33 %)
- Gemeinden Bad Rippoldsau-Schapbach (4.715,64 ha = 13,08 %), Baiersbronn (9.840,75 ha = 27,30 %) und Seewald (203,98 ha = 0,56 %)
- Landkreis Rastatt
- Städte Bühl (494,18 ha = 1,37 %), Gaggenau (270,19 ha = 0,74 %) und Gernsbach (3.148,04 ha = 8,73 %)
- Gemeinden Bühlertal (86,87 ha = 0,24 %), Forbach (4.610,96 ha = 12,79 %), Loffenau (213,06 ha = 0,59 %), Ottersweier (320,23 ha = 0,88 %) und Weisenbach (105,14 ha = 0,29 %)
- Landkreis Rottweil
- Gemeinde Schenkenzell (977,54 ha = 2,71 %)
- Ortenaukreis
- Städte Achern (97,36 ha = 0,27 %), Gengenbach (70,58 ha = 0,19 %), Oberkirch (168,73 ha = 0,46 %) und Oppenau (724,65 ha = 2,01 %)
- Gemeinden Bad Peterstal-Griesbach (497,82 ha = 1,38 %), Durbach (39,29 ha = 0,10 %), Lauf (8,62 ha = 0,02 %), Nordrach (1.122, 41 ha = 3,11 %), Oberharmersbach (871,10 ha = 2,41 %), Oberwolfach (315,39 ha = 0,87 %), Ottenhöfen im Schwarzwald (228,92 ha = 0,63 %), Sasbach (402,98 ha = 1,11 %), Sasbachwalden (323,00 ha = 0,89 %) und Seebach (580,11 ha = 1,60 %)
- Stadtkreis Baden-Baden (365,57 ha = 1,01 %)
Beschreibung
Beschrieben wird das Schutzgebiet „Nordschwarzwald“ als „naturnahe Bergmischwälder mit größeren Sturmwurfflächen in Sukzession oder mit Aufforstungen, Grindenflächen mit Latschengebüschen und Feuchtheiden, Hochmoorkomplexen mit Moorkolken, Felsen und offenen Blockhalden sowie Karseen mit Hochmoorvegetation“.
Bedeutung
Das Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“ ist das bedeutendste Brutgebiet für Auerhuhn, Raufuß- und Sperlingskauz, Ringdrossel und Zitronenzeisig in Baden-Württemberg sowie eines der landesweit wichtigsten Brutvorkommen von Dreizehen- und Schwarzspecht, Haselhuhn, Wanderfalke und Zippammer.
Lebensraumklassen
Mischwald | 10 % | |||
Nadelwald | 84 % | |||
Binnengewässer | 3 % | |||
Trockengelegtes Grünland | 2 % | |||
Heide, Steppe, Trockenrasen | 1 % | |||
Schutzzweck
Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[3] beschrieben:
Brutvögel
Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39, im Schutzgebiet „Nordschwarzwald“ zehn Arten.
Auerhuhn (Tetrao urogallus)
Erhaltung von lichten, mehrschichtigen und strukturreichen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere mit Anteilen von Tanne und Buche sowie einer gut entwickelten beerstrauchreichen Bodenvegetation, von Beständen mit Altholzstrukturen, von randlinienreichen Strukturen in Form von häufigen Wechseln zwischen dichten und lichten Bestandesteilen sowie Bestandeslücken, von Schlafbäumen, von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden, von Biotopverbundkorridoren oder Trittsteinhabitaten zwischen besiedelten Waldgebieten, Erhaltung der anmoorigen Standorte und Balzplätze, der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen, der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für Jungvögel, Kiefern- und Fichtennadeln im Herbst und Winter, Blatt- und Blütenknospen von Laubbäumen im Frühjahr, Kräutern, Gräsern und Beeren im Sommer und Frühherbst sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (1. März bis 15. Juli) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter.
Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)
Erhaltung von Nadelwäldern bzw. Bergmischwäldern der montanen und hochmontanen Stufe, von Bereichen mit natürlicher Walddynamik einschließlich Zerfallsstadien, von Altbäumen, Altholzinseln und Bäumen mit Höhlen, Erhaltung einer nachhaltigen Ausstattung mit Totholz, insbesondere von stehendem Totholz sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Holzkäferlarven und -puppen.
Grauspecht (Picus canus)
Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub- und Laubmischwäldern mit Offenflächen zur Nahrungsaufnahme, von Auenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, Erhaltung der Magerrasen, mageren Mähwiesen oder Viehweiden, Erhaltung von Randstreifen, Rainen, Böschungen und gesäumten gestuften Waldrändern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Totholz, insbesondere von stehendem Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots.
Haselhuhn (Tetrastes bonasia)
Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Wäldern, die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich- oder Pionierlaubhölzern aufweisen, Erhaltung von Niederwaldsukzession, von bach- und wegebegleitenden Laubbaumbeständen als wichtiges Element von Biotopverbundachsen, Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen, von Bestandeslücken mit Bodenvegetation, von einzelnen tief beasteten Nadelhölzern und kleineren Nadelholzdickungen, von Bodenaufschlüssen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen, Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population, die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Blütenkätzchen, Laubbaumknospen, Kräutern, Gräsern und Beeren für Altvögel sowie Insekten für Jungvögel und die Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Nahrungshabitate während der Zeiten besonderer Empfindlichkeit (15. März bis 15. Juli) und störungsfreier oder zumindest störungsarmer Rückzugsräume im Winter.
Neuntöter (Lanius collurio)
Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst-, Grünland- und Heidegebieten, von Nieder- und Mittelhecken aus standortheimischen Arten, insbesondere dorn- oder stachelbewehrte Gehölze, Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorränder, Erhaltung von Einzelbäumen und Büschen in der offenen Landschaft, von Feldrainen, Graswegen, Ruderal-, Staudenfluren und Brachen, Acker- und Wiesenrandstreifen, von Sekundärlebensräumen wie aufgelassene Abbaustätten mit vorgenannten Lebensstätten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit größeren Insekten.
Raufußkauz (Aegolius funereus)
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, insbesondere buchenreichen Nadelmischwäldern, von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen, von stehendem Totholz mit großem Stammdurchmesser, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. März bis zum 1. August.
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Erhaltung von ausgedehnten Wäldern, Altbäumen und Altholzinseln, Totholz, Erhaltung der Bäume mit Großhöhlen sowie des Nahrungsangebots, insbesondere mit Ameisen.
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
Erhaltung von strukturreichen und großflächigen Nadel- oder Mischwäldern, von Mosaiken aus lichten Altholzbeständen und Lichtungen sowie Stangenholz- und Dickungsbereichen, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Höhlen, von stehendem Totholz sowie Erhaltung der natürlichen oder naturnahen Gewässer wie Bächen und Erhaltung der Moore.
Wanderfalke (Falco peregrinus)
Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.
Wespenbussard (Pernis apivorus)
Erhaltung von vielfältig strukturierten Kulturlandschaften, lichten Laub- und Misch- sowie Kiefernwäldern, Feldgehölzen, extensiv genutztem Grünland, Altholzinseln und alten, großkronigen Bäumen mit freier Anflugmöglichkeit, Erhaltung der Magerrasen, Bäumen mit Horsten, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 1. Mai bis zum 31. August.
Zugvögel
Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36, im Schutzgebiet „Nordschwarzwald“ fünf Arten.
Baumfalke (Falco subbuteo)
Erhaltung von lichten Wäldern mit angrenzenden offenen Landschaften, von Altbäumen und Altholzinseln, von Überhältern, von Feldgehölzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewässern, von extensiv genutztem Grünland, von Gewässern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen, von Nistgelegenheiten wie Krähennester, des Nahrungsangebots, insbesondere mit Kleinvögeln und Großinsekten sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit vom 15. April bis zum 15. September.
Hohltaube (Columba oenas)
Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Großhöhlen sowie Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen.
Ringdrossel (Turdus torquatus)
Erhaltung von strukturreichen, naturnahen und nadelholzreichen Bergwäldern, von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen, von Flächen mit baumartenreicher Sukzession, von extensiv bewirtschaftetem Grünland, insbesondere von kurzrasigen Flächen, von Waldinnen- und -außensäumen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. April bis 31. Juli).
Zippammer (Emberiza cia)
Erhaltung der sonnenexponierten natürlichen Felsformationen, Block- und Steinschutthalden, Erhaltung von Lichtungen und Pionierwaldstadien an süd- bis südwestexponierten Steilhängen, von frühen Sukzessionsstadien, von extensiv genutzten strukturreichen steilen Weinberghängen mit besonnten Trockenmauern oder Steinriegeln, Erhaltung eines Strukturmosaiks aus vegetationsarmen Flächen, Gebüschen, Säumen, Felsen und Steinschutthalden, Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten für die Jungvogelaufzucht sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (1. April bis 15. August).
Zitronenzeisig (Carduelis citrinella)
Erhaltung von Mosaiken aus Wald und Offenland bzw. Lichtungen, von montanen lichten zwergstrauchreichen Waldbeständen, von isolierten Weidgehölzen und Weidfichtensolitären, von mageren Wiesengesellschaften in tieferen Lagen als Ausweichplätze bei ungünstigen Witterungslagen, von Reut- und Weidfeldern, Erhaltung der Moore, Magerrasen, Magerweiden und Feuchtwiesen sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzungszeit (15. Februar bis 15. August).
Weblinks
- Verordnung, Datenauswertebogen und Karte im Steckbrief des SPA-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Einzelnachweise
- Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
- Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010
- Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 14. Februar 2022.