Neue Ära (Preußen)
„Neue Ära“ ist die Bezeichnung für eine Phase der politischen Geschichte Preußens zwischen 1858 und 1861/1862. Den Anfangspunkt der „Neuen Ära“ markiert der Regentschaftswechsel von Friedrich Wilhelm IV. zu Wilhelm, welcher ab Oktober 1858 als Prinzregent und ab 1861 als König von Preußen die Regierungsgeschäfte führte. Als Endpunkte der „Neuen Ära“ gelten die Eskalation des Preußischen Verfassungskonfliktes ab Frühjahr 1861 oder die Ernennung Otto von Bismarcks zum preußischen Ministerpräsidenten im September 1862.
Die „Neue Ära“ kennzeichneten eine liberal-konservative Regierungspolitik, die Ablösung einer konservativen durch eine liberale Mehrheit im preußischen Landtag und ein Rückgang polizeistaatlicher Verfolgung. In der politischen Öffentlichkeit wurden Forderungen nach einer nationalstaatlichen Reform des Deutschen Bundes wieder vermehrt geäußert. Umstritten ist in der Forschung, ob oder inwieweit die „Neue Ära“ eine reale Abkehr von der vorhergehenden „Reaktionsära“ (1850–1858) darstellte. In der Forschung verbindet sich mit der „Neuen Ära“ häufig die Frage, ob eine Parlamentarisierung Preußens und Abschwächung des Obrigkeitsstaates Anfang der 1860er Jahre möglich war.
Einordnung
Begriffsbedeutung
Der Begriff der „Neuen Ära“ ist zeitgenössischer Prägung. Die Zeitgenossen verstanden darunter in Preußen eine politische Phase, in der die Berliner Regierung einen liberaleren Kurs einschlug.[1] Vor allem die propreußische Historiografie etablierte die „Neue Ära“ als eigenen Zeitabschnitt der preußischen Geschichte. Von Historikern wird diese Interpretation heute teilweise nicht mehr geteilt. So meint Christian Jansen, dass der liberale Aufbruch in Preußen nur „halbherzig“ geblieben sei und im Vergleich mit anderen deutschen Staaten von keiner echten „Neuen Ära“ gesprochen werden kann.[2] In Anlehnung an Jansen bezeichnet auch Amerigo Caruso die „Neue Ära“ in Preußen als einen beschönigenden bzw. euphemistischen Begriff.[3] Die „Neue Ära“ bringt er in Zusammenhang mit öffentlichen Hoffnungen auf Reformen, die aber letztlich weitgehend enttäuscht wurden. Laut Caruso hätte gerade auch die preußische Regierung den Mythos einer „Neuen Ära“ gefördert und unter anderem hierfür eine eigene Propagandaabteilung, das sogenannte Literarische Büro, geschaffen.[4]
Die Historikerin Elisabeth Fehrenbach spricht hingegen bei der „Neuen Ära“ in Preußen von einem echten politischen „Kurswechsel“. Immerhin wurde das reaktionäre Kabinett von Ministerpräsident Manteuffel durch Vertreter der liberal-konservativen und national gesinnten Wochenblattpartei ersetzt.[5] Schon Anfang Januar 1859 bezeichnete die zeitgenössische Nordhäuser Zeitung das Jahr 1858 als Wendepunkt zum Bessern nach einer wüsten Reactionszeit, in der das politische Leben des Volkes bis zur Null herabgesetzt wurde.[6] Der Historiker Dierk Walter definiert die „Neue Ära“ als Zeit einer „liberaleren Regierungspraxis“ und des ernst gemeinten Versuches einer Kooperation zwischen dem liberal dominierten preußischen Abgeordnetenhaus und dem Kabinett. Die neue Regierung habe Walter zufolge zwar „nicht wirklich eine parlamentarische, [aber ...] doch parlamentarisch unterstützte Politikgestaltung“ zulassen wollen. Seiner Bewertung nach habe die Politik der „Neuen Ära“ nicht zwangsläufig scheitern und so in den preußischen Verfassungskonflikt führen müssen.[7]
Der US-amerikanische Historiker James M. Brophy interpretiert die „Neue Ära“ nicht als einen Umbruch der preußischen Regierungspolitik. Die Reformen dieses Zeitraumes seien bereits ansatzweise vor 1848 und insbesondere in den 1850er Jahren diskutiert worden. Das eigentliche Charakteristikum der „Neuen Ära“ sei Brophy zufolge vielmehr, dass das Wirtschaftsbürgertum in seinem Glauben an die liberal wirtschaftsfördernden Fähigkeiten des Staates weiter bestärkt wurde. Aus diesem Grund hätten die preußischen Wirtschaftseliten sich zu Unterstützern des staatlichen Konservatismus entwickeln können.[8]
Zeitraum
Der in der Forschung vorherrschenden Sichtweise nach begann die „Neue Ära“ mit der Regentschaftsübernahme durch Prinz Wilhelm im Herbst 1858 und endete mit der Ernennung Otto von Bismarcks zum preußischen Ministerpräsidenten im September 1862. Jansen zufolge dauerte der Zeitabschnitt in Preußen nur bis Anfang 1861.[9]
Außerhalb Preußens
Wie in Preußen zeichneten sich auch in anderen deutschen Staaten während der 1860er Jahre liberale Tendenzen ab. Im Königreich Bayern trat aufgrund eines Wahlsieges der Liberalen im Landtag der Vorsitzende des Ministerrates, Ludwig von der Pfordten, zurück. In Baden ernannte der Großherzog Führer der bisherigen Opposition zu Ministern.[10] Auch für Österreich wird der Begriff der „Neuen Ära“ verwendet. In Wien war die Regierung nach ihrer Niederlage im Sardinischen Krieg unter Druck geraten und leitete Reformen ein. Unter dem neuen Staatsminister Anton von Schmerling erhielt Österreich eine Verfassung.[11]
Verlauf
Stellvertretung und Regentschaft
Der „Neuen Ära“ ging die sogenannte „Reaktionsära“ voraus. Diese reaktionäre Phase nach dem Ende der Revolution von 1848/1849 war in Preußen durch verfassungsrechtliche Änderungen zu Ungunsten des Parlamentes, eine strikte Handhabung der Zensur und Versammlungsverboten gekennzeichnet. Mit repressiven Mitteln ging der Staat gegen freiheitliche und nationale Kräfte vor. Das Ende der „Reaktionsära“ und der Beginn der „Neuen Ära“ wurde in Preußen 1858 durch den Übergang von der Stellvertretung in die Regentschaft eingeleitet.[12] Der schwer erkrankte preußische König Friedrich Wilhelm IV. hatte sich bereits ab Oktober 1857 und mit Verlängerungen im Januar, April und Juni 1858 von seinem Bruder Wilhelm, dem Prinzen von Preußen, vertreten lassen.[13] Dieser kam in der Thronfolge an nächster Stelle, weil der König selbst keinen männlichen Nachkommen hatte. Politisch Einfluss nehmen, konnte Wilhelm zunächst noch nicht, da faktisch die Umgebung des Königs den politischen Kurs weiterhin bestimmte. Sie setzte durch, dass Wilhelm mehrfach nur befristet als Stellvertreter eingesetzt wurde. Erst nachdem aufgrund weiterer gesundheitlicher Verschlechterungen endgültig abzusehen war, dass Friedrich Wilhelm IV. nicht mehr würde regieren können, wurde die Übernahme der Regentschaft mit einem Erlass des Königs vom 7. Oktober 1858 an seinen Bruder vorbereitet, in dem er Wilhelm ersuchte, die königliche Gewalt als Regent auszuüben.[14] Die politische Öffentlichkeit knüpfte an den Regierungsantritt des Prinzregenten die Hoffnung eines nationalen und liberalen Politikwechsels.[15]
Die ersten Initiativen der „Neuen Ära“ in Preußen ergriff der Prinzregent selbst: Noch vor der Annahme der Regentschaft entließ er am 7. Oktober 1858 Ferdinand von Westphalen als Innenminister und ernannte Eduard von Flottwell zum interimistischen Leiter des Innenministeriums.[16] Die Neubesetzung wurde in der Öffentlichkeit begrüßt, denn Flottwell galt politisch als deutlich liberaler als Westphalen.[17] Mit Erlass vom 9. Oktober 1858 erklärte sich Wilhelm bereit, die Regentschaft des Landes zu übernehmen.[18] Am 26. Oktober 1858 legte Wilhelm einen Eid auf die preußische Verfassung von 1850 ab.[19] Damit ignorierte er eine Bestimmung des noch lebenden Königs. Friedrich Wilhelm IV. hatte in seinem Testament verfügt, dass Wilhelm bei der Regierungsübernahme keinen Verfassungseid ablegen sollte.[20]
Regierungsneubildung
Bereits am 1. November 1858 machte Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen dem Prinzregenten Vorschläge über die Zusammensetzung des neuen Ministeriums.[21] Offiziell und vier Tage später richtete Wilhelm dann am 5. November 1858 an Hohenzollern-Sigmaringen folgenden Erlass: Nachdem Eure Hoheit Mir zu Meiner Genugthuung Ihren Rath und Beistand bei der von Mir beschlossenen Bildung eines neuen Ministeriums zugesichert und Sich, mit bewährter verwandtschaftlicher Hingebung bereit erklärt haben, Selbst an die Spitze desselben zu treten, so will Ich Ihnen hierdurch das Präsidium des Staats-Ministeriums übertragen. Zugleich ersuche Ich Eure Hoheit, Mir nunmehr Ihre Vorschläge über die Zusammensetzung des neuen Ministeriums baldmöglichst vorlegen zu wollen.[22] Am 6. November entließ Wilhelm fünf Minister der ultra-konservativen Regierung: Friedrich von Waldersee als Kriegsminister[23], Otto Theodor von Manteuffel als Vorsitzender des Staatsministeriums und Außenminister, Karl Otto von Raumer als Kultusminister, Carl von Bodelschwingh als Finanzminister und Karl Otto von Manteuffel als Leiter des Landwirtschaftsministeriums.[24] Gleichzeitig ernannte er entsprechend den vom Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen vorgelegten Vorschlägen über die Zusammensetzung des (...) neu zu bildenden Ministeriums sieben neue Minister: Eduard von Flottwell wurde Innenminister, Rudolf von Auerswald Minister ohne Portefeuille, Alexander von Schleinitz Außenminister, Eduard von Bonin Kriegsminister, Robert von Patow Finanzminister, Erdmann von Pückler Landwirtschaftsminister und Moritz August von Bethmann-Hollweg Kultusminister.[25] Nur Ludwig Simons als Justizminister und August von der Heydt als Handelsminister blieben unverändert in ihren Ämtern.[26] Mit ihrer Berufung sollten in der Bevölkerung die gemäßigt konservativen Kräfte zufrieden gestellt werden.[27] In seine neue Regierung berief Wilhelm Politiker, die der liberal-konservativen Wochenblattpartei entweder nahestanden oder angehörten. Der Regierungschef Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen gehörte einer schwäbischen Linie von Wilhelms eigener Dynastie an. Karl Anton trat sein Amt jedoch nur formal an. Der eigentliche die Regierung leitende Akteur war Rudolf von Auerswald. Obwohl Auerswald keinen ministeriellen Zuständigkeitsbereich zugewiesen bekam, stand er faktisch in der Position eines Stellvertreters des Ministerpräsidenten. Seine bei Regentschaftsantritt Wilhelms verfasste Denkschrift nahm Einfluss auf die spätere Regierungserklärung des Prinzregenten.[28] Auerswald war besonders in liberalen Kreisen populär. Im Sommer 1848 hatte er bereits als preußischer Ministerpräsident amtiert. Der ebenfalls im Bürgertum beliebte neue Finanzminister Robert von Patow gehörte 1848 der preußischen Märzregierung an. Kultusminister Moritz August von Bethmann-Hollweg galt als eine der führenden Figuren der Wochenblattpartei.[29]
In der Presse kam besonders die Ernennung Eduard von Bonins zum Kriegsminister gut an. Bonin hatte während des Krimkrieges eine Parteinahme Preußens zu Gunsten Großbritanniens und gegen Russland gefordert. Das die preußische Politik bis dahin bestimmende Umfeld Friedrich Wilhelms IV. verlor dagegen seinen Einfluss auf die Politik. Abgesehen von Regierung und Hof kam es auch in der Bürokratie und der Diplomatie zu Veränderungen. Anhänger der Wochenblattpartei erhielten dort leitende Positionen.[30]
Am 8. November 1858 stellte Wilhelm dem Kabinett sein Regierungsprogramm vor. In außenpolitischer Hinsicht erklärte der Monarch freundschaftliche Beziehungen mit den anderen europäischen Großmächten führen zu wollen. Außerdem versprach er „moralische Eroberungen in Deutschland“ und „überall das Recht zu schützen“.[31] Die Formulierung über „moralische Eroberungen“ erlangte in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit, denn das Regierungsprogramm wurde in Form einer Proklamation verbreitet. Die Liberalen interpretierten das Programm dahingehend, dass die preußische Regierung sich fortan für eine nationale Einigungspolitik einsetzen würde. Eine ebenfalls in dem Regierungsprogramm angekündigte Modernisierung der preußischen Armee wurde hingegen kaum rezipiert.[32] Innenpolitisch setzte Wilhelm in dem Regierungsprogramm den Reformerwartungen Grenzen. Er wies die Einschätzung zurück, „daß die Regierung sich fort und fort treiben lassen müsse, liberale Ideen zu entwickeln“.[33]
Landtagswahl 1858
Anders als bei vorbeigehenden Landtagswahlen übte die Regierung bei derjenigen vom 23. November 1858 keinen repressiv–polizeistaatlichen Druck aus. In der Folge errangen die liberalen Kräfte im Abgeordnetenhaus – der zweiten Kammer des preußischen Parlamentes – einen großen Wahlerfolg. Die Fraktion um Georg von Vincke gewann von den 352[34] Sitzen 151. Eine der Wochenblattpartei nahestehende Gruppe im Parlament erhielt 44 Mandate. Große Verluste erlitten dagegen die Konservativen. Sie fielen auf 47 Mandate zurück und verloren damit nahezu Vier-Fünftel ihrer bisherigen Sitze.[35] Lediglich 108 Abgeordnete, die 1855 gewählt wurden, zogen erneut in das Parlament ein. Dies entsprach einem Anteil von 30 % – weniger als je zuvor in der noch jungen preußischen Parlamentsgeschichte.[36] Der liberale Durchbruch bei der Wahl ging vor allem auf die östlichen Provinzen und ländlichen Gebiete zurück. Dort war noch 1855 überwiegend konservativ gewählt worden.[37] 1858 erreichten die Liberalen nun die absolute Mehrheit im preußischen Abgeordnetenhaus.[38]
Die konservativ-liberale Regierung konnte sich auf eine große Mehrheit im neu gewählten Abgeordnetenhaus stützen.[39] Allerdings wurden Reformvorhaben durch die Abgeordneten aus dem Junker-Adel im Herrenhaus blockiert. Erst 1861 stimmte das Herrenhaus als Folge eines im September 1860 vom Regenten vorgenommenen Pairsschubs für die Aufhebung der Grundsteuerbefreiung des Landadels. Inzwischen war im Januar der Regent als König Wilhelm I. seinem verstorbenen Bruder als König auf dem Thron gefolgt.
Neuwahlen Dezember 1861 und Mai 1862
Wilhelm erklärte einerseits, die bestehende preußische Verfassung achten zu wollen, andererseits wandte er sich gegen eine wesentliche Mitsprache des Landtags. Zugleich zeigte sich auch die bürgerlich-liberale Bewegung unentschlossen, in welchem Ausmaß ein Parlamentarismus nach englischem Vorbild erstrebenswert sei.[40] Dass die Heeresreform „nicht über den Weg der Gesetzgebung unter Mitbeteiligung des Landtags ins Leben trat, gehörte zum Kern des Heereskonflikts. Dieser Konflikt trug zusammen mit einer ganzen Reihe von steckengebliebenen und gescheiterten Reformvorhaben der Neuen Ära dazu bei, dass viele Liberale sich enttäuscht fühlten, radikalisierten und neu formierten“.[41] Die Gründung der Fortschrittspartei im Sommer 1861 nahm hier ihren Ausgang. Die Konservativen hingegen unterstützten die Krone insbesondere bei ihrem Vorhaben, eine Mitsprache des Landtags in Militärangelegenheiten zurückzuweisen. Um eine konservative Mehrheit im Herrenhaus zu erreichen, setzte Wilhelm Neuwahlen an. Zwar erhielten die Konservativen 29,5 Prozent der Sitze und die Macht der Altliberalen wurde mit 40 Prozent stark eingeschränkt. Da eine stabile Mehrheit jedoch verfehlt wurde, löste der König den Landtag ein zweites Mal auf. Die erneute Neuwahl brachte keine Veränderung.
Ende
Als Ende der Neuen Ära werden die Auflösung des neu gewählten preußischen Abgeordnetenhauses und die Ernennung des Fürsten Adolf zu Hohenlohe-Ingelfingen zum „interimistischen“ Ministerpräsidenten angesehen, beides am 11. März 1862. Am 17. März des Jahres wurden die altliberalen Minister der Neuen Ära, Auerswald, Patow, Schwerin, Bernuth und Pückler, entlassen und die Leitungen von vier Fachministerien konservativ besetzt: Heinrich Friedrich von Itzenplitz wurde Landwirtschaftsminister, Heinrich von Mühler Kultusminister, Leopold zur Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld Justizminister und Gustav von Jagow Innenminister. Der liberale August von der Heydt, der das Handelsministerium interimistisch behielt, wurde Finanzminister und damit de facto zur maßgebenden Persönlichkeit in der Regierung, aber auch unterstützt von monarchistisch gesinnten Konservativen wie Kriegsminister Albrecht von Roon. Der Ministerwechsel fand eigentlich am 18. März statt, wurde aber wegen der Assoziation zum Berliner Barrikadenkampf vom 18. März 1848 auf den 17. März datiert.[42] Von der Heydt verließ bereits im September 1862 das Kabinett, nachdem Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten berufen worden war.
Literatur
- James M. Brophy: The Juste Milieu: Businessmen and the Prussian State during the New Era and the Constitutional Conflict. In: Hartwin Spenkuch/Bärbel Holtz (Hg.), Preußens Weg in die politische Moderne. Verfassung – Verwaltung – politische Kultur zwischen Reform und Reformblockade. Berlin 2001, S. 193–223.
- Dagmar Bussiek: Mit Gott für König und Vaterland. Die Neue Preußische Zeitung (Kreuzzeitung) 1848-1892. (Diss. 2000 Kassel)
- Leo Haupts: Die liberale Regierung in Preußen in der Zeit der „Neuen Ära“. Zur Geschichte des preußischen Konstitutionalismus. In: Historische Zeitschrift 227 (1978), S. 45–85
- Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Verfassung – Verwaltung – politische Kultur zwischen Reform und Reformblockade. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191.
Weblinks
Einzelnachweise
- Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132.
- Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132.
- Amerigo Caruso: Nationalstaat als Telos. Der konservative Diskurs in Preußen und Sardinien-Piemont 1840–1870. Berlin 2017. ISBN 978-3-11-054207-3, S. 53.
- Amerigo Caruso: Nationalstaat als Telos. Der konservative Diskurs in Preußen und Sardinien-Piemont 1840–1870. Berlin 2017. ISBN 978-3-11-054207-3, S. 359.
- Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815–1871 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 22). 2. erweiterte Auflage, Oldenbourg, München 2007, S. 59.
- Nordhäuser Zeitung und Intelligenz-Blatt vom 4. Januar 1859, S. 1, in: GStA PK I. HA Rep. 77 Tit. 864, Nr. 24 b, fol. 56 r
- Dierk Walter: Preußische Heeresreformen 1807–1870. Militärische Innovation und der Mythos der „Roonschen Reform“. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 978-3-506-74484-5, S. 390.
- James M. Brophy: The Juste Milieu: Businessmen and the Prussian State during the New Era and the Constitutional Conflict. In: Hartwin Spenkuch/Bärbel Holtz (Hg.), Preußens Weg in die politische Moderne. Verfassung - Verwaltung - politische Kultur zwischen Reform und Reformblockade. Berlin 2001, S. 193–223, hier S. 196.
- Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132.
- Dieter Ziegler, Das Zeitalter der Industrialisierung (1815–1914), in: Michael North (Hrsg.), Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Ein Jahrtausend im Überblick. München 2000, S. 192–281, hier S. 258.
- Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815–1871 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 22). 2. erw. Aufl., Oldenbourg, München 2007, S. 60.
- Michael Epkenhans: Die Reichsgründung 1870/71. Beck, München 2020, S. 21.
- Vgl. Preußische Gesetz-Sammlung 1857, S. 807 und 1858, S. 1, 101 und 317.
- Vgl. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1858, S. 537
- Michael Epkenhans: Die Reichsgründung 1870/71. Beck, München 2020, S. 21–22; Wilhelm Treue: Deutsche Geschichte von 1807–1890. Vom Ende des Alten bis zur Höhe des Neuen Reiches. De Gruyter, Nachdruckedition, Berlin 2019, S. 71.
- Vgl. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 89 Nr. 3693, fol. 90 v
- Robert-Tarek Fischer: Wilhelm I. Vom preußischen König zum ersten Deutschen Kaiser. Böhlau, Köln 2020, ISBN 978-3-412-51926-1, S. 150.
- Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1858, S. 538
- Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191, hier S. 174.
- Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. Beck, München 2000, S. 146.
- GStA PK BPH Rep. 51 E I, gen. Nr. 1 Bd. 1, fol. 61 ff.
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 89 Nr. 3693, fol. 91 r
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 90 A Nr. 892 n. f.
- Vgl. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 90 A Nr. 2350, fol. 65 r
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz I. HA Rep. 90 A Nr. 2350, fol. 72 r
- Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191, hier S. 174.
- Robert-Tarek Fischer: Wilhelm I. Vom preußischen König zum ersten Deutschen Kaiser. Böhlau, Köln 2020, ISBN 978-3-412-51926-1, S. 150.
- Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191, hier S. 174.
- Robert-Tarek Fischer: Wilhelm I. Vom preußischen König zum ersten Deutschen Kaiser. Böhlau, Köln 2020, ISBN 978-3-412-51926-1, S. 151.
- Hagen Schulze: Preußen von 1850 bis 1871. Verfassungsstaat und Reichsgründung. In: In: Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der Preußischen Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 978-3-11-083957-9, S. 293–376, hier S. 324–325.
- Rainer Paetau: Einleitung. In: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934. Bd. 5. 10. November 1858 bis 28. Dezember 1866. Hildesheim/Zürich/New York 2001, S. 1–37, hier S. 3.
- Wolfram Siemann: Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806–1871. München 1995, S. 402.
- Hagen Schulze: Preußen von 1850 bis 1871. Verfassungsstaat und Reichsgründung. In: In: Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der Preußischen Geschichte, Bd. 2: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 978-3-11-083957-9, S. 293–376, hier S. 325.
- Vgl. Günther Grünthal: Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus von 1858. In: Ders. (Verf.), Frank-Lothar Kroll u. a. (Hrsg.): Verfassung und Verfassungswandel. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11140-0, S. 188–207, hier S. 205.
- Hagen Schulze: Preußen von 1850 bis 1871. Verfassungsstaat und Reichsregierung. In: Otto Büsch (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Band 2: Das 19. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin 1992, ISBN 3-11-083957-1, S. 293–376, hier S. 325.
- Vgl. Günther Grünthal: Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus von 1858. In: Ders. (Verf.), Frank-Lothar Kroll u. a. (Hrsg.): Verfassung und Verfassungswandel. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11140-0, S. 188–207, hier S. 205.
- Vgl. Günther Grünthal: Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus von 1858. In: Ders. (Verf.), Frank-Lothar Kroll u. a. (Hrsg.): Verfassung und Verfassungswandel. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11140-0, S. 188–207, hier S. 206.
- Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. Beck, München 2000, S. 146.
- Vgl. Günther Grünthal: Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus von 1858. In: Ders. (Verf.), Frank-Lothar Kroll u. a. (Hrsg.): Verfassung und Verfassungswandel. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11140-0, S. 205 f.
- Golo Mann, S. 307.
- Rainer Paetau: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 5. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften unter der Leitung von Jürgen Kocka und Wolfgang Neugebauer. Olms-Weidmann, Hildesheim/Zürich/New York 2001, ISBN 3-487-11002-4, S. 12 (Einleitung).
- Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 180.
Rainer Paetau: Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums 1817–1934/38. Bd. 5. Hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften unter der Leitung von Jürgen Kocka und Wolfgang Neugebauer. Olms-Weidmann, Hildesheim/Zürich/New York 2001, ISBN 3-487-11002-4, S. 421.