Nationalratswahlkreis Freiburg-Nord
Der Nationalratswahlkreis Freiburg-Nord war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1851 bis 1919 (Einführung des heute üblichen Proporzwahlrechts) und umfasste den nördlichen Teil des Kantons Freiburg.
Wahlverfahren
Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Freiburg-Nord ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Freiburg-Nord trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 20, ab 1872 die Nummer 21 und ab 1911 die Nummer 22.
Zunächst hatte Freiburg-Nord 3 Sitze zur Verfügung, ab 1881 waren es noch 2 Sitze.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt.[1] Er umfasste:
- den Broyebezirk
- den Saanebezirk ohne den 5. Friedensgerichtskreis (d. h. ohne die Gemeinden Arconciel, Bonnefontaine, Chésalles, Ependes, Essert, Ferpicloz, Marly-le-Grand, Marly-le-Petit, Montécu, Montévraz, Oberried, Pierrafortscha, Praroman, Sales, Senèdes, Treyvaux, Villarsel-sur-Marly und Zénauva)
- den Seebezirk
- den Sensebezirk
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 erfolgte eine Anpassung des Gebiets, als der 5. Friedensgerichtskreis des Saanebezirks dem Wahlkreis Freiburg-Nord hinzugefügt und der Sensebezirk an den Wahlkreis Freiburg-Süd abgetreten wurde.[2] Freiburg-Nord umfasste somit:
- den Broyebezirk
- den Saanebezirk
- den Seebezirk
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine markante Verkleinerung, als Teile des Broyebezirks und des Saanebezirks abgetrennt und dem neu geschaffenen Wahlkreis Freiburg-Mitte hinzugefügt wurden.[3] Freiburg-Nord umfasste fortan:
- im Broyebezirk den Kreis Dompierre (entspricht dem Gebiet ohne die drei Exklaven)
- im Saanebezirk die Stadt Freiburg und den Kreis Belfaux (entspricht den Gemeinden Autafond, Belfaux, Cormagens, Corminboeuf, Cutterwil, Formangueires, Givisiez, Granges-Paccot, Grolley, La Corbaz, Lossy und Villars-sur-Glâne)
- den Seebezirk
1919 wurden die zwei Freiburger Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Freiburg zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.
Nationalräte
- G = Gesamterneuerungswahl
- E = Ersatzwahl bei Vakanzen
Quelle
- Erich Gruner: Die Wahlen in den Schweizerischen Nationalrat 1848–1919. Band 3. Francke Verlag, Bern 1978, ISBN 3-7720-1445-3.
Einzelnachweise
- Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes (vom 21. Dezember 1850). (PDF, 676 kB) In: Bundesblatt Nr. 61 vom 28. Dezember 1850. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.
- Botschaft des Bundesrates an die hohe Bundesversammlung, betreffend die Wahlen in den Nationalrat (vom 24. Juni 1872). (PDF, 722 kB) In: Bundesblatt Nr. 30 vom 6. Juli 1872. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.
- Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath (vom 3. Mai 1881). (PDF, 288 kB) In: Bundesblatt Nr. 20 vom 10. Mai 1881. admin.ch, 21. Mai 2013, abgerufen am 31. Oktober 2014.