Mettenberg (Biberach)
Mettenberg ist ein im Jahr 1975 nach Biberach an der Riß eingemeindetes Dorf östlich des Rißtals und oberhalb auf einer geologischen Scholle gelegen. Ende 2019 hatte der Stadtteil etwa 1.300 Einwohner.
Mettenberg Stadt Biberach an der Riß | |
---|---|
Höhe: | 603,5 m ü. NHN |
Einwohner: | 1266 (31. Dez. 2019)[1] |
Eingemeindung: | 1. Januar 1975 |
Postleitzahl: | 88400 |
Vorwahl: | 07351 |
Geschichte
Mettenberg wurde um 1258 als Mettenberc erstmals erwähnt. Der Ort gehörte zur Herrschaft Warthausen und war im 13. Jahrhundert teilweise im Besitz des Biberacher Spitals und des Klosters Heggbach. 1806 fiel der Ort an Württemberg und wurde dem Oberamt Biberach zugeordnet. Am 1. Januar 1975 wurde Mettenberg nach Biberach eingemeindet[2]. Der Ortsvorsteher ist (Stand Ende 2019) Alexander Wachter.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Das Ortsbild wird durch die katholische Kirche St. Alban geprägt.
Durch das Dorf führt der Oberschwäbische Jakobsweg von Ulm nach Konstanz.
← Vorhergehender Ort: Laupertshausen | Mettenberg (Biberach) | Nächster Ort: Biberach an der Riß →
Persönlichkeiten
- Pfarrer Josef Probst, auch als Pionier der Erforschung der Geologie und Paläontologie von Oberschwaben bekannt, wurde 1858 Pfarrer der Gemeinde St. Alban. Die heutige Ausstattung der Kirche geht vor allem auf sein Wirken zurück.
- Jakob Fischer, der in Oberschwaben vor allem wegen seiner Züchtung der nach ihm benannten Apfelsorte bekannt ist, verbrachte die letzten 15 Jahre seines Lebens in Mettenberg.
- Der deutsche Fußballtorwart Loris Karius hat seine Kindheit und Jugend in Mettenberg verbracht, wo er bei der SG Mettenberg mit dem Fußballspielen begann.
Einzelnachweise
- Mettenberg-Markt Biberach. In: biberach.de. Abgerufen am 4. Februar 2021.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 545.