Masernimpfstoff
Ein Masernimpfstoff ist ein Impfstoff gegen Infektionen mit dem Masernvirus. Der moderne Masernimpfstoff befindet sich seit 2013 auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation.[1]
Geschichte des Masernimpfstoffs
Der erste Masernimpfstoff wurden von Thomas Chalmers Peebles und dem Nobelpreisträger John Franklin Enders entwickelt. Erstmals zugelassen wurde der inaktivierte Spaltimpfstoff[2] im Jahr 1963 in den USA.[3][4] In den späteren 1960er Jahren folgten Zulassungen in weiteren Ländern. Der inaktivierte Masernimpfstoff wurde von 1963 bis 1967 eingesetzt und durch den attenuierten Lebendimpfstoff (Impfstamm Edmonston B) abgelöst.[5] Aus dem Edmonston B-Stamm wurden in Folge weitere Impfstämme erzeugt wie Edmonston/Enders (1968)[6], Schwarz, Connaught, AIK-C, Moraten und Edmonston-Zagreb.[2] Aus anderen Stämmen wurden die Masernimpfstoffe Leningrad-16, Leningrad-Zagreb, Japan CAM-70, F22, 194 und TD 97 (abgeleitet vom Tanabe-Impfstamm) und Shanghai hergestellt.[2] 1971 wurden in den USA dann zum ersten Mal ein MMR-Impfstoff lizenziert und 1989 die zweimalige Impfung empfohlen.[6] Im Zuge der Herstellung werden Masernviren in embryonaler Hühner-Zellkultur (CEF-Zellen) kultiviert, aufgereinigt und auf die Endkonzentration des Arzneimittels verdünnt.
Ab 1970 bestand in der DDR eine Impfpflicht zur Masernimpfung. In der Bundesrepublik wurden 1966 Totimpfstoffe gegen Masern zugelassen, die Zulassung des Lebendimpfstoffes erfolgte 1967.[7] Die damaligen Totimpfstoffe Fractivac (monovalent) bzw. Quintovirelon (als pentavalenter Kombinationsimpfstoff DPT-IPV-M) waren den Lebendimpfstoffen insofern unterlegen, da selbst eine dreifache Impfung eine unzureichende Immunität vermittelte.[8] Zudem traten im Falle einer Infektion mit Masernviren ein atypisches Masernsyndrom mit Pneumonien auf. Daher wurden sie nur bis Mitte der 1970er Jahre eingesetzt und schließlich ganz durch Lebendimpfstoffe ersetzt. So gab die STIKO 1974 die erste Empfehlung zur Masernimpfung heraus; hierbei sollte ein attenuierter Lebendimpfstoff nach dem vollendeten ersten Lebensjahr gegeben werden, optional noch ein Spaltimpfstoff als Vorimpfung.[9]
Impfstoff | Impfstamm | Dosis |
---|---|---|
M-M-RVAXPRO | Stamm Enders’ Edmonston | mind. 1000 ZKID50 |
ProQuad | Stamm Enders’ Edmonston | mind. 1000 ZKID50 |
Priorix-Tetra | Stamm Schwarz | mind. 1000 ZKID50 |
Priorix | Stamm Schwarz | mind. 1000 ZKID50 |
Einzelimpfungen gegen Masern sind seit der Jahrtausendwende in Europa unüblich, werden aber bisweilen noch in Afrika oder Russland durchgeführt.[11] In Europa wurde der Vertrieb des letzten Masern-Einzelimpfstoffes Mérieux vom damaligen Hersteller Sanofi Pasteur MSD 2012 eingestellt und war danach via Parallelimport durch die Firma EurimPharm verfügbar.[12] Ab 2017 wurde der Impfstoff nicht mehr produziert, und konnte vom Parallelimporteur damit nicht mehr auf den Markt gebracht werden.[13] Mitte 2021 erlosch die Zulassung.[14]
Stattdessen wird der Schutz vor Masern entweder durch MMR-Impfstoff zusammen mit einem Schutz vor Mumps und Röteln[15] im Rahmen einer Dreifachimpfung empfohlen (Zulassung in den USA im Jahr 1971[6], in Deutschland ab 1980[7]), oder durch eine Vierfachimpfung mit MMRV-Impfstoff (Zulassung in den USA im Jahr 2005[6], Deutschland im Jahr 2006[16]), der zusätzlich auch noch vor Windpocken schützt.[17]
In der Bundesrepublik wurde die einmalige Kombinationsimpfung mit Mumps (MM) als Lebendimpfung erstmals 1976[18] empfohlen (ab dem 2. Lebensjahr, ab 1980[19][20] eine breite Anwendung ab dem 15. Lebensmonat). Die zusätzliche Rötelnkomponente in Form der MMR-Impfung ab dem 15. Lebensmonat fand erstmals 1984[21] im Impfkalender Einzug. 1991[22] wurde dann die zweimalige MMR-Impfung im Impfkalender vorgestellt (2. Gabe ab dem 6. Lebensjahr), ab 2001[23] soll die MMR-Erstimpfung schließlich zwischen dem 11.–14. Monat, die Zweitimpfung im 15.–23. Monat erfolgen.
Zudem empfiehlt die STIKO eine Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsene in gewissen Tätigkeitsbereichen, wie beispielsweise in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder Einrichtungen der Pflege nach § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB XI).[8] Frauen sollten für jede der drei Impfstoffkomponenten (M–M–R) eine 2-malige Impfung aufweisen, bei Männern reicht zum Schutz gegen Röteln eine einmalige Impfung aus.
Immunologie
Der zugelassene Masernimpfstoff erzeugt einen wirksamen Impfschutz,[24] selbst bei Verabreichung unmittelbar nach der Infektion.[24] Die Serokonversionsrate nach einer Impfung liegt bei 95 %, nach der Wiederholungsimpfung bei über 99 %.[25] Im Jahr 2013 hatten circa 85 % der Kinder weltweit einen Masernimpfstoff erhalten.[26] Im Jahr 2012 waren in Deutschland 92,4 Prozent der neu eingeschulten Kinder zweifach gegen Masern geimpft.[27] Die Rate der Masernimpfung in Österreich wurde für 2006 von der WHO auf 80 % für die Erst- und 61 % für die Zweitimpfung geschätzt.[28]
B-Zell-Immunität
Gegen Epitope auf dem Hämagglutinin H und dem Fusionsprotein F des Masernvirus werden im Verlauf einer Infektion neutralisierende Antikörper gebildet, die eine erneute Infektion mit Masernviren verhindern.[29][30][31]
T-Zell-Immunität
Die protektiven Epitope für HLA2-positive zytotoxische T-Zellen befinden sich auf dem Hämagglutinin.[32] Weiterhin existieren T-Zell-Epitope auf den Proteinen F, N, P, C, M und L.[32]
Gegenanzeigen
Kontraindikationen sind Schwangerschaft[33] und Anteile von CD4-positiven T-Zellen unter 15 % bei HIV-infizierten Kindern.[34]
Bei Multiple Sklerose unter Immuntherapie oder während eines Schubes wird die MMR(V)-Impfung (wie andere Lebendimpfungen auch) als kontraindiziert angesehen.[35]
Nebenwirkungen
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind
- Fieber (15 bis 20 % bei Kleinkindern),[25]
- Schmerzen und Rötung an der Injektionsstelle (10 %),[25]
- nichtinfektiöse[36] Impfmasern (3 bis 5 %),[37]
- morbiliformes oder rubelliformes Exanthem (je ca. 1 bis 5 %),[25]
- Fieberkrämpfe (1 : 3.000)[25] und
- eine rötliche Verfärbung durch Blutplättchenmangel (1 : 40.000).[38]
Masernimpfungen unterliegen einer ständigen Überwachung auf Nebenwirkungen. Sicherheitsbedenken gegen zusätzliche MMR-Impfungen bei bereits bestehender Immunität („Überimpfen“) bestehen nicht.[8] Eine Metastudie von 138 klinischen Studien gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken geimpfter Kinder ergab, dass die Risiken durch die Erkrankung erheblich höher sind als das Risiko durch Nebenwirkungen.[38]
Impfpflicht
Die Impfmüdigkeit[39] sowie Impfangst und Fehlinformationen haben zu einem Rückgang der Herdenimmunität gegen das Masernvirus und zu einem Anstieg der Maserninfektionen[40] und der Maserntoten[41] in Deutschland, Österreich und der Schweiz geführt, während Masern in den meisten Ländern Europas weitgehend ausgerottet werden konnten.[42] In Gebieten mit hoher Durchimpfungsrate kommen Maserninfektionen nur noch als Einschleppinfektionen aus anderen Gebieten oder bei nachlassender Durchimpfungsrate vor.[43]
Im März 2020 wurde in Deutschland daher die gesetzliche Impfpflicht für Masern eingeführt – Eltern müssen seitdem bei Eintritt in eine Kita oder Schule einen Nachweis erbringen, dass ihre Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern besitzen. Eine Immunität gegen Masern wird über ein ärztliches Attest dokumentiert. Eventuelle Kontraindikationen müssen ebenfalls vom Arzt attestiert werden. Ein solches Attest ist dann an Stelle des Impfnachweises vorzulegen. Die Nachweispflicht besteht auch für Erzieher, Lehrer, Tagesmütter und andere Beschäftigte in (medizinischen) Gemeinschaftseinrichtungen sowie für Bewohner in Ferienlagern oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.[44] Die Verwendung der Masernimpfstoffe ist zwar unter Medizinern unumstritten, wird aber von der Impfgegnerszene abgelehnt.[25] Impfgegner publizieren über angebliche Impfschäden insbesondere in wissenschaftsfeindlichen Internet-Foren, in eigenen Verlagen sowie auf impfablehnenden Webseiten mit verschwörungstheoretischen Inhalten.[45] Sie haben oft anthroposophische, esoterische oder alternativmedizinische Ansichten.[46][47][48][41][49][50] Impfverweigerer bestreiten die Notwendigkeit einer Masernimpfung in Anbetracht der vermeintlichen Nebenwirkungen[25] und in Verkennung der Gesundheitsrisiken einer Maserninfektion.
Autismus und MMR-Impfung
Die Behauptung des britischen Arztes Andrew Wakefield, dass es nach MMR-Impfungen vermehrt zu kindlichem Autismus käme, wurde wissenschaftlich widerlegt. Wakefield erhielt danach „aufgrund seines unwissenschaftlichen und seines gegen ärztliches Ethos gerichteten Vorgehens“[51] Berufsverbot als Arzt.
Multiple Sklerose und MMR-Impfung
Die Infektion mit dem Masernvirus kann bei Patienten mit manifester Multipler Sklerose zu einer Verschlimmerung führen, da dann zwei schwere Erkrankungen zusammentreffen. Bei unklarer Immunitätslage sollte daher der Schutz durch eine Impfung gemäß den Richtlinien des Robert Koch-Instituts[52] sichergestellt werden.
Impfungen, wie die gegen MMR, stehen nicht in Verdacht Multiple Sklerose zu verursachen.[38][53]
Handelsnamen
Handelsnamen für Mono-Masernimpfstoffe sind z. B. Measles Vaccine (live) (Schweiz)[54].
Einzelnachweise
- WHO Model List of EssentialMedicines. In: World Health Organization. Oktober 2013. Abgerufen am 22. April 2014.
- Kapitel 10: Masern. S. 193.
- Centers for Disease Control and Prevention: Measles Prevention: Recommendations of the Immunization Practices Advisory Committee (ACIP).
- Centers for Disease Control, Prevention: CDC health information for international travel 2014 the yellow book 2014, ISBN 978-0-19-994850-5, S. 250.
- Herwig Kollaritsch, Gerhard Wiedermann: Leitfaden für Schutzimpfungen. ISBN 3211834486, S. 120.
- Pinkbook Measles - Epidemiology of Vaccine Preventable Diseases. In: CDC. 25. September 2019, abgerufen am 27. April 2020 (amerikanisches Englisch).
- S. Klein et al.: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz. Band 55, Nr. 11, 1. November 2012, S. 1512–1523, doi:10.1007/s00103-012-1539-7.
- Robert Koch-Institut: Mitteilung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut: Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Masern-Mumps-Röteln-(MMR-) und Varizellen-Impfung. In: Epidemiologisches Bulletin. Nr. 2, 9. Januar 2020, S. 3–22 (rki.de [PDF]).
- STIKO: STIKO-Empfehlung zur Masernschutzimpfung. Robert Koch-Institut, Infektionsepidemiologie, 20. September 1974 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
- Erhöhtes Fieberkrampfrisiko nach Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung. In: Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. BfArM, Juni 2011, S. 14, abgerufen am 6. Oktober 2021.
- Andrea Misin et al.: Measles: An Overview of a Re-Emerging Disease in Children and Immunocompromised Patients. In: Microorganisms. Band 8, Nr. 2, 18. Februar 2020, doi:10.3390/microorganisms8020276, PMID 32085446, PMC 7074809 (freier Volltext).
- Diskussion um die Masernimpfung. In: Arznei-Telegramm. 11. Oktober 2013, abgerufen am 14. April 2020.
- Diana Moll: Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht? In: Deutsche Apothekerzeitung. 20. August 2019, abgerufen am 14. April 2020.
- Bekanntmachung Nr. 484 über die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie andere Amtshandlungen. (PDF) In: Bundesanzeiger. 8. Juli 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.
- Vaccine Timeline. Abgerufen am 10. Februar 2015.
- Vierfachimpfstoff: Erster MMRV-Impfstoff zugelassen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 21. August 2019, abgerufen am 4. April 2020.
- Deborah Mitchell: The essential guide to children’s vaccines. St. Martin’s Press, New York 2013, ISBN 978-1-4668-2750-9, S. 127.
- STIKO: STIKO-Empfehlungen 1976. Robert Koch-Institut, 1. August 1976 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
- STIKO: STIKO-Empfehlungen 1980. Robert Koch-Institut, 1. September 1980 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
- Impfempfehlungen im Überblick. (PDF) In: RKI. 13. Dezember 2018, abgerufen am 4. April 2020.
- STIKO: STIKO-Empfehlungen 1984. Robert Koch-Institut, 1. Oktober 1984 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
- STIKO: STIKO-Empfehlungen 1991. Robert Koch-Institut, 1. August 1991 (rki.de [abgerufen am 4. April 2020]).
- Epidemiologisches Bulletin 28 / 2001. In: RKI. 13. Juli 2001, S. 204–205, abgerufen am 4. April 2020.
- Measles vaccines: WHO position paper.. In: Weekly epidemiological record. 84, Nr. 35, 28. August 2009, S. 349–60. PMID 19714924.
- Dietrich Reinhardt: Therapie der Krankheiten Im Kindes- und Jugendalter. Springer-Verlag, 2014. ISBN 978-3-642-41814-3. S. 234.
- Measles Fact sheet N°286. In: who.int. November 2014. Abgerufen am 4. Februar 2015.
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- RKI - Navigation - Sind Impfmasern infektiös? 20. August 2007, abgerufen am 26. Juli 2019.
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- Mia Topsøe Mailand und Jette Lautrup Frederiksen: Vaccines and multiple sclerosis: a systematic review. In: Journal of Neurology. Band 264, Nr. 6, Juni 2017, S. 1035–1050, doi:10.1007/s00415-016-8263-4, PMID 27604618.
- Swissmedic: Swissmedic gibt Charge des monovalenten Masern-Impfstoffs „Measles Vaccine (live)“ frei. 25. April 2008, abgerufen am 5. März 2020.