Liste der Baudenkmäler in Klosterlechfeld

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Klosterlechfeld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Klosterlechfeld

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Franziskanerplatz
(Standort)
Kalvarienberg 1853 neu angelegt nach Entwurf von August von Voit; in der Rotunde des Kalvarienbergs die kleinere Rotunde des ursprünglichen Kalvarienbergs von 1719 erhalten. D-7-72-162-4
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Franziskanerplatz 6
(Standort)
Franziskanerkloster um zwei rechteckige Höfe als doppelte Vierflügelanlage, 1667 durch Kaspar Feichtmayr neu erbaut, 1679 Verbindungsgang zur Kirche, 1703 Verlängerung des Süd-, 1736 des Nordflügels; mit Ausstattung. D-7-72-162-3
Franziskanerplatz 6
(Standort)
Katholische Pfarr- und Wallfahrtskirche Maria Hilf Kernbau als Rotunde 1604 geweiht, errichtet von Elias und Esaias Holl, 1656/59 Anbau des Langhauses durch Karl Dietz, 1667/69 Erhöhung der Rotunde (Gnadenkapelle) und Errichtung des Chorumganges und 1690/91 Anbau der Seitenkapellen durch Kaspar Feichtmayr; 1733/35 Neugestaltung der Innenräume, 1757 Aufbau eines Turmes über der Kapelle; mit Ausstattung. D-7-72-162-2
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 133.
Commons: Baudenkmäler in Klosterlechfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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