Liste der Baudenkmäler in Königsbrunn

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Stadt Königsbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 30. August 2018 wieder und umfasst vier Baudenkmäler.

Wappen von Königsbrunn

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 39
(Standort)
Katholische Stadtpfarrkirche St. Ulrich Saalbau mit eingezogenem Chor und westlichem Turm mit Spitzhelm, im neugotischen Stil der Maximilianszeit, nach Plänen von Lorenz Hoffmann durch Max Treu erbaut, 1855; mit Ausstattung. D-7-72-163-1
Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 96
(Standort)
Evangelisch-lutherische Stadtpfarrkirche St. Johannes Saalbau mit eingezogenem Chor und östlichem Turm mit Spitzhelm, neugotisch, 1861 von Lorenz Hoffmann und Friedrich Bürklein, 1859–61; mit Ausstattung. D-7-72-163-2
Landsberger Straße 58
(Standort)
Ehemaliges Gasthaus Neuhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit Gesimsgliederungen, wohl 1689. D-7-72-163-3
Landsberger Straße 59
(Standort)
Katholische Kapelle St. Johann von Nepomuk Pilastergegliederter, halbrund geschlossener Bau mit Giebelreiter mit Zwiebelhaube, 1734; mit Ausstattung. D-7-72-163-4

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 133.
Commons: Baudenkmäler in Königsbrunn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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