Liste der Baudenkmäler in Hiltenfingen

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Hiltenfingen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Hiltenfingen

Baudenkmäler

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Augsburger Straße 3
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Silvester lisenen- bzw. pilastergegliederter Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlich freistehendem Turm mit Spitzhelm, Turmunterbau um 1220, 1490 und um 1710 erhöht, Langhaus im Kern um 1490, Umgestaltung, 2. Hälfte 17. Jahrhundert, Langhaus 1725 von Michael Stiller vergrößert, Chor 1788/89 von Martin Stiller; mit Ausstattung D-7-72-157-1
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Augsburger Straße 41
(Standort)
Katholische Kapelle St. Leonhard Saalbau mit stark eingezogenem Chor und Dachreiter mit Zeltdach, Chor 2. Hälfte 15. Jahrhundert, Langhaus 1. Hälfte 16. Jahrhundert (1548?); mit Ausstattung. D-7-72-157-2
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Kirchweg 4
(Standort)
Pfarrhaus Satteldachbau, 1711/12 von Georg Hübler erbaut. D-7-72-157-5
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Mittelneufnacher Straße 2
(Standort)
Gasthaus Goldene Traube langgestreckter zweigeschossiger Satteldachbau, Anfang 19. Jahrhundert D-7-72-157-7
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Reiterteile, an der Wertach
(Standort)
Wegkapelle Rechteckbau mit Stichbogenöffnung und Satteldach, 1919 D-7-72-157-8
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Bernd-Peter Schaul: Schwaben. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band VII). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52398-8, S. 131–132.
Commons: Baudenkmäler in Hiltenfingen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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