Liste der Baudenkmäler in Eitensheim

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Eitensheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Eitensheim

Baudenkmäler in Eitensheim

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Breitenweg 2
(Standort)
Kreuzstein Mittelalterlich; bei Breitenweg 2. D-1-76-124-5 BW
Eichstätter Straße 8
(Standort)
Gutshof Rechteckige Hofanlage; zweigeschossiges Gutshaus mit Schopfmansarddach, 1774; nördlich ehemaliges Brauereigebäude, bestehend aus Malz- und Sudhaus, dreigeschossiger Satteldachbau mit zwei Zwerchgiebeln (bezeichnet mit dem Jahr 1901), daran angebaut ehemaliges Sudhaus, traufständiger Steildachbau mit zwei großen Toröffnungen, östlich quer dazu anschließend ehemaliges Lager- und Wohngebäude, zweigeschossiger Steilgiebelbau, erste Hälfte 19. Jahrhundert; Nebengebäude, ehemaliger Tanzsaal, zweigeschossiger Satteldachbau, 19. Jahrhundert, nördlich des Gutshauses; Wirtschaftsgebäude, zweigeschossiger Satteldachbau mit Segmentbogenfenstern, 19. Jahrhundert, südlich des Gutshauses; Torbögen zwischen Gutshaus, Wirtschaftsgebäude und Nebengebäude. D-1-76-124-1
Gaimersheimer Straße 9
(Standort)
Gasthaus Breitgelagerter, giebelseitig erschlossener zweigeschossiger Flachsatteldachbau, spätes 18. Jahrhundert, teilweise überformt im 19. Jahrhundert. D-1-76-124-12 BW
Nördlich der Straße nach Eichstätt im Gemeindewald Eitensheim
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Grenzstein Steinpfeiler mit fürstbischöflichem Wappen, bezeichnet mit dem Jahr 1615. D-1-76-124-9
An der Straße nach Buxheim
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Grenzstein Steinpfeiler mit fürstbischöflichem und bayerischem Wappen, 17. Jahrhundert. D-1-76-124-10
Hofwiesenstraße
(Standort)
Feldkreuz Kalksteinpfeiler mit Gusseisenkruzifix, bezeichnet mit dem Jahr 1848 und 1909; südlich der Straße nach Gaimersheim unter zwei Linden. D-1-76-124-11 BW
Kirchplatz 4
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Andreas Saalkirche mit Steildach, im Kern um 1859, Erweiterung unter Einbezug von Teilen des neugotischen Vorgängerbaus 1959-1960 durch Ingolstädter Architekten Ludwig Geith; mit historischer Ausstattung D-1-76-124-2
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Am Lippertshofener Weg beim Grenzacker
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Kreuzstein Bezeichnet mit dem Jahr 1535. D-1-76-124-7
An der Straße nach Eichstätt vor Abzweigung zum Heiligenfeld, im Wald
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Kreuzstein Mittelalterlich. D-1-76-124-6
Salvatoräcker
(Standort)
Bildstock Steinpfeiler mit tabernakelförmigem Abschluss und Reliefdarstellungen, bezeichnet mit dem Jahr 1589; nordöstlich vom Friedhof an der Buxheimer Straße. D-1-76-124-8 BW
Sebastiäcker
(Standort)
Katholische Feldkapelle St. Sebastian Steildachbau mit Zwielturmdachreiter, erbaut 1713; mit Ausstattung; südlich der Straße nach Gaimersheim. D-1-76-124-4 BW
An der Buxheimer Straße
(Standort)
Katholische Friedhofskapelle St. Salvator Steildachbau mit Zwiebelturmdachreiter, erbaut 1590; mit Ausstattung D-1-76-124-3
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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Wilhelm Neu, Volker Liedke: Oberbayern. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band I.2). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
Commons: Baudenkmäler in Eitensheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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